Sitzung: 19.09.2023 Ausschuss für Klima, Umwelt, Bau
Ratsherr
Quaß schlägt vor, dass die Verwaltung nochmals auf den Rhein-Kreis Neuss zugeht
um die Umrüstung der Lichtsignalanlagen Kaiserswerther Straße/Uerdinger Straße
und Kreuzung Rheinstraße/Kaiserswerther Straße/Nierster Straße und Kierster
Straße voranzutreiben. Der Kreis habe die Mittel bereits 2021 zur Verfügung
gestellt und eine Realisierung noch in diesem Jahr in Aussicht gestellt
Allerdings benötige man dort noch die Bestandspläne aus Meerbusch. Herr
Hartenstein merkt an, dass die Stadt Meerbusch bereits den Kontakt zum Kreis
aufgenommen habe, um die Maßnahmen noch einmal anzustoßen. Die Planung des
Rhein-Kreises Neuss an der Kreuzung Kaiserswerther Straße/Uerdinger Straße sei
so in Ordnung, aber die Planung für die andere Kreuzung befinde sich noch in
der Prüfung bei der Stadt Meerbusch.
Ratsherr
Gabernig erkundigt sich danach, wann die Umlegung der Vorfahrtstraße
Gonellastraße/Josef-Tovornik Straße erfolge, damit der Fahrradweg durchgängig
werde. Herr Hartenstein erinnert daran, darüber berichtet zu haben, dass dieses
nicht möglich sei, weil die Fußgängerquerung auf der Josef-Tovornik Straße zu
nahe am Einmündungsbereich liege.
Anmerkung
der Schriftführerin: Der Bericht erfolgte in der Sitzung am 10.06.2021 unter
TOP 6
Auszug
aus der Niederschrift: Herr Hartenstein trägt vor, dass ausgehend von dem
Beschluss des Ausschusses am 17.03.2020 - vorbehaltlich der Zustimmung des Rhein
Kreis Neuss - einen Fahrradschutzstreifen von der Gonellastraße über die
Josef-Tovornik Straße bis zur Kreuzung Kaiserswerther Straße / Nierster Straße
einzurichten, nun noch in diesem Jahr der Schutzstreifen von der
Josef-Tovornik-Straße bis zur Kaiserswerther Straße fertiggestellt werden soll.
Allerdings habe die Planung angepasst werden müssen. Im Genehmigungsverfahren
des Rhein-Kreis Neuss habe sich das Hindernis ergeben, dass die Querungshilfe
auf der Josef-Tovornik Straße zu nahe an der abknickenden Vorfahrt liege. Herr
Hartenstein erklärt, dass eine Verschiebung der Querungshilfe nicht möglich
sei. Deshalb bleibe die Josef-Tovornik Straße weiter Vorfahrtstraße. Soweit die
Breite der Fahrbahn es zulässt werde der Schutzstreifen markiert und rote Markierungen
an den Kreuzungen vorgenommen. Auf der Nierster Straße solle auf der linken
Seite Richtung ortsauswärts die beidseitige Benutzungspflicht aufgehoben werden
und durch eine „Gehweg, Rad frei in beide Richtungen“ Regelung ersetzt werden.
In der Folge können die Radfahrer, die möchten auch auf der Fahrbahn fahren
dürfen. Radfahrer, die von der Josef-Tovornik Straße geradeaus weiter auf der
Nierster Straße fahren wollen, brauchen demnach nicht mehr mittels der Ampel
zunächst die Josef-Tovornik Straße und dann die Kaiserswerther Str. überqueren.
Dadurch werde die derzeitige Lösung an der Kreuzung etwas entschärft.
Herr
Hartenstein berichtet, dass demnächst die Beschilderung auf der Rheinstraße
geändert werde in „Fußgänger/Radfahrer frei“.