Ratsherr Quaß schlägt vor, dass die Verwaltung nochmals auf den Rhein-Kreis Neuss zugeht um die Umrüstung der Lichtsignalanlagen Kaiserswerther Straße/Uerdinger Straße und Kreuzung Rheinstraße/Kaiserswerther Straße/Nierster Straße und Kierster Straße voranzutreiben. Der Kreis habe die Mittel bereits 2021 zur Verfügung gestellt und eine Realisierung noch in diesem Jahr in Aussicht gestellt Allerdings benötige man dort noch die Bestandspläne aus Meerbusch. Herr Hartenstein merkt an, dass die Stadt Meerbusch bereits den Kontakt zum Kreis aufgenommen habe, um die Maßnahmen noch einmal anzustoßen. Die Planung des Rhein-Kreises Neuss an der Kreuzung Kaiserswerther Straße/Uerdinger Straße sei so in Ordnung, aber die Planung für die andere Kreuzung befinde sich noch in der Prüfung bei der Stadt Meerbusch.

 

Ratsherr Gabernig erkundigt sich danach, wann die Umlegung der Vorfahrtstraße Gonellastraße/Josef-Tovornik Straße erfolge, damit der Fahrradweg durchgängig werde. Herr Hartenstein erinnert daran, darüber berichtet zu haben, dass dieses nicht möglich sei, weil die Fußgängerquerung auf der Josef-Tovornik Straße zu nahe am Einmündungsbereich liege.

 

Anmerkung der Schriftführerin: Der Bericht erfolgte in der Sitzung am 10.06.2021 unter TOP 6

Auszug aus der Niederschrift: Herr Hartenstein trägt vor, dass ausgehend von dem Beschluss des Ausschusses am 17.03.2020 - vorbehaltlich der Zustimmung des Rhein Kreis Neuss - einen Fahrradschutzstreifen von der Gonellastraße über die Josef-Tovornik Straße bis zur Kreuzung Kaiserswerther Straße / Nierster Straße einzurichten, nun noch in diesem Jahr der Schutzstreifen von der Josef-Tovornik-Straße bis zur Kaiserswerther Straße fertiggestellt werden soll. Allerdings habe die Planung angepasst werden müssen. Im Genehmigungsverfahren des Rhein-Kreis Neuss habe sich das Hindernis ergeben, dass die Querungshilfe auf der Josef-Tovornik Straße zu nahe an der abknickenden Vorfahrt liege. Herr Hartenstein erklärt, dass eine Verschiebung der Querungshilfe nicht möglich sei. Deshalb bleibe die Josef-Tovornik Straße weiter Vorfahrtstraße. Soweit die Breite der Fahrbahn es zulässt werde der Schutzstreifen markiert und rote Markierungen an den Kreuzungen vorgenommen. Auf der Nierster Straße solle auf der linken Seite Richtung ortsauswärts die beidseitige Benutzungspflicht aufgehoben werden und durch eine „Gehweg, Rad frei in beide Richtungen“ Regelung ersetzt werden. In der Folge können die Radfahrer, die möchten auch auf der Fahrbahn fahren dürfen. Radfahrer, die von der Josef-Tovornik Straße geradeaus weiter auf der Nierster Straße fahren wollen, brauchen demnach nicht mehr mittels der Ampel zunächst die Josef-Tovornik Straße und dann die Kaiserswerther Str. überqueren. Dadurch werde die derzeitige Lösung an der Kreuzung etwas entschärft.

 

Herr Hartenstein berichtet, dass demnächst die Beschilderung auf der Rheinstraße geändert werde in „Fußgänger/Radfahrer frei“.