Die Anfrage der Fraktion Grün-alternativ wird wie folgt beantwortet:

 

  1. Die Verwaltungsvorlage hat ursprünglich eine Büro-Nutzung im Obergeschoss vorgesehen, und zwar durch die Verwaltung. Welche Gründe führen dazu, dass nun hiervon abgewichen werden soll?

 

  1. Aus dieser Veränderung ergeben sich möglicherweise finanzielle Belastungen, da nun andere Räumlichkeiten angemietet werden sollen. Gibt es eine Vergleichsberechnung der nun geplanten Kosten zur ursprünglichen Planung? Wie hoch wären die späteren Kosten, wenn die Stadt selbst Bauträger wäre?

 

Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. Hierzu führt Bürgermeister Bommers aus, dass im Rahmen der Planung durch den Vorhabenträger eine Büronutzung im Obergeschoss vorgeschlagen worden sei, in die Investitionskostenförderung fielen jedoch nur die Räumlichkeiten für die geplante Kita. Eine Anmietung der geplanten Büroflächen könne daher nur zu sehr hohen Konditionen erfolgen, daher habe die Verwaltung von diesen Planungen Abstand genommen. Entsprechend seien auch keine Vergleichsberechnung angestellt worden.

 

  1. Der Kaufpreis wurde, nach Auskunft im letzten APL (auf Nachfrage), aufgrund der Verkleinerung des Baukörpers und der anfallenden Abrisskosten, deutlich reduziert. Gibt es eine solche Regelung auch für andere Verkäufe, z.B. abhängig von der Geschossigkeit? Wann wurde diese Veränderung im Planungsausschuss beraten?

 

Erster und Technischer Beigeordneter Apsel führt aus, dass der Wert des Grundstückes im Rahmen eines Wertgutachtens ermittelt worden sei. Dies sei bereits im August 2022 erfolgt, sodass dieses bereits vor der aktuellen Planung und Beschlussfassung zu den Befreiungen erstellt worden sei und vorgelegen habe. Die Reduzierung des Kaufpreises sei mit Blick auf die durch den Vorhabenträger zu leistenden Aufwendungen für den Abriss des Gebäudebestandes erfolgt, nicht aufgrund nunmehr geringerer Bauvolumina durch den Verzicht auf die Büronutzung. Auf Nachfrage ergänzt er zudem, dass diese Entwicklung auch bei der Verhandlung und Festlegung zum Mietzins berücksichtigt würde.

 

  1. Zukünftige Kosten: Ist bereits ein möglicher Betreiber vorgesehen? Wie werden die Mietkonditionen / Folgekosten sein?

 

Dezernent Annacker erläutert, dass für die kommende Sitzung des Jugendhilfeausschusses der Beschluss zur Einleitung eines Interessensbekundungsverfahrens für die künftige Trägerschaft vorgesehen sei, in der darauffolgenden Sitzung könne dann aller Voraussicht nach ein Beschluss zur Trägerschaft gefasst werden. Entgegen anderer Projekte werde zur Finanzierung des Vorhabens kein Mietkostenzuschuss, sondern ein Investitionskostenzuschuss berücksichtigt, der dem Investor zufließe, sodass dies bei der Miete berücksichtigt werden könne.

 

  1. Befreiungen vom bestehenden Bebauungsplan: Die Planungen erforderten Befreiungen vom B-Plan 182, die auch im Planungsausschuss am 03.03.2023 beraten und beschlossen wurden. Die aktuellen Beratungen waren insofern beeinträchtigt, als von dieser Sitzung keine Niederschrift in Mandatos eingestellt wurde. Hier die Bitte, dies zeitnah nachzuholen. Erfordern die erneuten Abweichungen evtl. weitere Anpassungen / Befreiungen des B-Plans 182, da es dort – nach Beschluss – eine Vorgabe zur Geschossigkeit und zur Nutzung gab?

 

Bürgermeister Bommers erklärt, dass der gefasste Beschluss einen weiteren Rahmen zur Befreiung vom B-Plan gebe, als nunmehr erforderlich würde. Da es sich demnach um keine weitergehende Befreiung handle, sei kein erneuter Beschluss erforderlich.

 

  1. Energieversorgung: Die bisherigen Informationen machen hierzu keine Angabe, außer, dass keine Feuerstellen vorgesehen sind. Ist beabsichtigt, die Energieversorgung unabhängig vom zukünftigen, noch zu beschließenden B-Plan 308 zu planen oder gibt es ein Konzept mit dem Gesamtgebiet?

 

Erster und Technischer Beigeordneter Apsel führt aus, dass die Energieversorgung bislang noch kein Thema gewesen sei; da das Planungsverfahren aktuell noch laufe, seien Informationen hierzu im weiteren Prozess zu erwarten. Auf Nachfrage hinsichtlich der Berücksichtigung einer ganzheitlichen Energieversorgung für das Entwicklungsgebiet rund um die Kita erläutert er, dass die Entwicklung der Kita der Realisierung des Wohnungsbaus im Umfeld zeitlich deutlich zuvor laufe, daher sei eine inkludierte Entwicklung nicht möglich.