Sitzung: 13.06.2023 Rat
Vorlage: SB9JR/0208/2023
Die Anfrage der
Fraktion Grün-alternativ wird wie folgt beantwortet:
- Die
Verwaltungsvorlage hat ursprünglich eine Büro-Nutzung im Obergeschoss
vorgesehen, und zwar durch die Verwaltung. Welche Gründe führen dazu, dass
nun hiervon abgewichen werden soll?
- Aus dieser
Veränderung ergeben sich möglicherweise finanzielle Belastungen, da nun
andere Räumlichkeiten angemietet werden sollen. Gibt es eine
Vergleichsberechnung der nun geplanten Kosten zur ursprünglichen Planung?
Wie hoch wären die späteren Kosten, wenn die Stadt selbst Bauträger wäre?
Die Fragen 1 und 2
werden zusammen beantwortet. Hierzu führt Bürgermeister Bommers aus, dass im
Rahmen der Planung durch den Vorhabenträger eine Büronutzung im Obergeschoss
vorgeschlagen worden sei, in die Investitionskostenförderung fielen jedoch nur
die Räumlichkeiten für die geplante Kita. Eine Anmietung der geplanten Büroflächen
könne daher nur zu sehr hohen Konditionen erfolgen, daher habe die Verwaltung
von diesen Planungen Abstand genommen. Entsprechend seien auch keine
Vergleichsberechnung angestellt worden.
- Der Kaufpreis
wurde, nach Auskunft im letzten APL (auf Nachfrage), aufgrund der
Verkleinerung des Baukörpers und der anfallenden Abrisskosten, deutlich
reduziert. Gibt es eine solche Regelung auch für andere Verkäufe, z.B.
abhängig von der Geschossigkeit? Wann wurde diese Veränderung im
Planungsausschuss beraten?
Erster und
Technischer Beigeordneter Apsel führt aus, dass der Wert des Grundstückes im
Rahmen eines Wertgutachtens ermittelt worden sei. Dies sei bereits im August
2022 erfolgt, sodass dieses bereits vor der aktuellen Planung und
Beschlussfassung zu den Befreiungen erstellt worden sei und vorgelegen habe.
Die Reduzierung des Kaufpreises sei mit Blick auf die durch den Vorhabenträger
zu leistenden Aufwendungen für den Abriss des Gebäudebestandes erfolgt, nicht
aufgrund nunmehr geringerer Bauvolumina durch den Verzicht auf die Büronutzung.
Auf Nachfrage ergänzt er zudem, dass diese Entwicklung auch bei der Verhandlung
und Festlegung zum Mietzins berücksichtigt würde.
- Zukünftige
Kosten: Ist bereits ein möglicher Betreiber vorgesehen? Wie werden die
Mietkonditionen / Folgekosten sein?
Dezernent Annacker
erläutert, dass für die kommende Sitzung des Jugendhilfeausschusses der
Beschluss zur Einleitung eines Interessensbekundungsverfahrens für die künftige
Trägerschaft vorgesehen sei, in der darauffolgenden Sitzung könne dann aller
Voraussicht nach ein Beschluss zur Trägerschaft gefasst werden. Entgegen
anderer Projekte werde zur Finanzierung des Vorhabens kein Mietkostenzuschuss,
sondern ein Investitionskostenzuschuss berücksichtigt, der dem Investor
zufließe, sodass dies bei der Miete berücksichtigt werden könne.
- Befreiungen
vom bestehenden Bebauungsplan: Die Planungen erforderten Befreiungen vom
B-Plan 182, die auch im Planungsausschuss am 03.03.2023 beraten und
beschlossen wurden. Die aktuellen Beratungen waren insofern
beeinträchtigt, als von dieser Sitzung keine Niederschrift in Mandatos
eingestellt wurde. Hier die Bitte, dies zeitnah nachzuholen. Erfordern die
erneuten Abweichungen evtl. weitere Anpassungen / Befreiungen des B-Plans
182, da es dort – nach Beschluss – eine Vorgabe zur Geschossigkeit und zur
Nutzung gab?
Bürgermeister
Bommers erklärt, dass der gefasste Beschluss einen weiteren Rahmen zur
Befreiung vom B-Plan gebe, als nunmehr erforderlich würde. Da es sich demnach
um keine weitergehende Befreiung handle, sei kein erneuter Beschluss
erforderlich.
- Energieversorgung:
Die bisherigen Informationen machen hierzu keine Angabe, außer, dass keine
Feuerstellen vorgesehen sind. Ist beabsichtigt, die Energieversorgung
unabhängig vom zukünftigen, noch zu beschließenden B-Plan 308 zu planen
oder gibt es ein Konzept mit dem Gesamtgebiet?
Erster und
Technischer Beigeordneter Apsel führt aus, dass die Energieversorgung bislang
noch kein Thema gewesen sei; da das Planungsverfahren aktuell noch laufe, seien
Informationen hierzu im weiteren Prozess zu erwarten. Auf Nachfrage
hinsichtlich der Berücksichtigung einer ganzheitlichen Energieversorgung für
das Entwicklungsgebiet rund um die Kita erläutert er, dass die Entwicklung der
Kita der Realisierung des Wohnungsbaus im Umfeld zeitlich deutlich zuvor laufe,
daher sei eine inkludierte Entwicklung nicht möglich.