Beschluss:
Der Rat der Stadt
Meerbusch stellt fest, dass die Voraussetzungen zur Befreiung von der
Aufstellung des Gesamtabschlusses für das Jahr 2022 gem. § 116a GO NRW
vorliegen und beschließt daher keinen Gesamtabschluss 2022 aufzustellen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig