Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Die nachfolgende, am 09.05.2023 nach § 60 Abs. 1 GO NRW getroffene dringliche Entscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:

 

Im Wege der Dringlichkeit nach § 60 Abs. 1 GO NRW treffen der Unterzeichner und ein Ratsmitglied anstelle des Rates folgende Entscheidung:

 

Der Rat der Stadt Meerbusch stimmt der Genehmigung einer Auftragserweiterung in Höhe von 80.000,- € bei dem Produkt 010.1211.080 – Serviceleistungen Baubetriebshof, Maßnahme 7.01005151.710.001, 78530000 – Sanierung Kunstrasen Sportanlage Bösinghoven – zu.

 


Erster und Technischer Beigeordneter Apsel sowie Stadtkämmerer Volmerich führen zu den Inhalten der Vorlage und den Gründen für die dringliche Entscheidung aus .


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU                                     

24

 

SPD                                     

8

 

FDP                                     

5

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen     

6

 

1

Grün alternativ                    

4

 

 

UWG                                   

1

 

 

Die Fraktion                        

2

 

 

Schalley (AfD)                     

1

 

 

Bürgermeister                     

1

 

Gesamt

52

1