Beschluss:

 

  1. Der Rat beschließt die als Anlage 1 zur Beschlussvorlage beigefügte Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Meerbusch.

 

  1. Der Rat beschließt die als Anlage 2 zur Beschlussvorlage beigefügte Neufassung der Geschäftsordnung der Stadt Meerbusch.

 


Bürgermeister Bommers und Justiziar Dr. Saturra führen zu den Vorberatungen des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses aus. Die dort beschlossenen Änderungen seien in die vorliegenden Entwürfe eingearbeitet worden.

 

Justiziar Dr. Saturra erläutert weiterhin aufgrund vorheriger Nachfrage, dass eine Einschränkung des Aufgabenbereiches der stellvertretenden Gleichstellungsbeauftragten in §3 (2) der Hauptsatzung zwar in der Mustersatzung vorgesehen werde, es hierzu jedoch keine rechtliche Grundlage gebe. Sofern der Rat die Streichung dieser Einschränkung des Aufgabenbereiches wünsche, könne dies erfolgen. Einwände hierzu bestehen nicht, Ratsherr Jüngerkes beantragt die Abstimmung über diese Änderung.

 

Bürgermeister Bommers lässt entsprechend über die Änderung des §3 (2) der Hauptsatzung auf Streichung der Einschränkung des Aufgabenbereiches der stellvertretenden Gleichstellungsbeauftragten abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Demnach wird die Einschränkung des Aufgabenbereiches der stellvertretenden Gleichstellungsbeauftragten aus §3 (2) der Hauptsatzung gestrichen.

 

Unter Bezug auf die in der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zugesagte Prüfung einer erforderlichen Fristwahrung für Anregungen und Beschwerden nach §24 GO in den Fällen, in denen der Antrag den Hauptausschuss nur als Beschwerde- und nicht als Fachausschuss betrifft führt er aus, dass eine Fristwahrung für etwaige Anträge der geltenden Ladungsfrist nicht unterliegen müssten. Demnach könnte eine Beschlussvorlage der Anträge zum Verweis in den Fachausschuss auch kurzfristig noch in die Tagesordnung des Hauptausschusses als Beschwerdeausschuss aufgenommen werden. Eine entsprechende Regelung sei unter §7 (5) der Hauptsatzung aufgenommen worden. Diesem Vorschlag wird durch den Rat zugestimmt, Einwände werden nicht geäußert.

 

Ratsherr Wagner erklärt die Ablehnung des §6 (2) lit. g) der Geschäftsordnung. Der Ausschluss der Öffentlichkeit sei nicht akzeptabel, er halte die Regelung für rechtswidrig. Seine Fraktion werde daher im Falle eines Beschlusses eine rechtliche Prüfung anberaumen lassen.

 

Ratsfrau Dr. Schomberg erklärt, dass ihre Fraktion der Hauptsatzung nicht zustimmen werde, da diese in der vorliegenden Fassung gemäß Beschuss des Hauptausschusses keine hybriden Sitzungen außerhalb besonderer Lagen vorsehe.

 

Ratsherr Peters erklärt seine Zustimmung zu den Ausführungen des Ratsherrn Wagner und der Ratsfrau Dr. Schomberg. Auch seine Fraktion werde im Falle eines Beschlusses eine rechtliche Prüfung des §6 (2) lit. g) der Geschäftsordnung anstreben.

 

Justiziar Dr. Saturra führt mit Blick auf diese Ankündigungen nochmals zur Intention der Regelung aus. Demnach sei eine klare Abgrenzung zur Beratung planungsrechtlich relevanter Themen gegeben, da diese per Gesetz öffentlich zu beraten seien und nicht zur Disposition stünden. Darüber hinaus gelte auch weiterhin der Grundsatz der Öffentlichkeit, gemäß Gemeindeordnung NRW könne die Stadt per Regelung in der Geschäftsordnung hiervon in begründeten Ausnahmen jedoch abweichen. Mit der einzuführenden Regelung in der Geschäftsordnung werde gegenüber der gängigen Praxis, nach der bereits nicht-öffentliche Beratungen in verschiedenen Gremien abgehalten würden, eine Rechtssicherheit geschaffen.

 

Ratsherr Jörgens sieht die Regelung in einer rechtlichen Grauzone, deren Anwendbarkeit sich in der Praxis bewähren müsse. Die Durchführung hybrider Sitzungen sei zwar zu begrüßen, die technischen Voraussetzungen auf Landesebene dafür jedoch noch nicht geschaffen. Sobald die Voraussetzungen vorlägen, könne eine Anpassung der Regelung erfolgen.

 

Ratsfrau Niederdellmann-Siemes teilt die Kritik am Wegfall hybrider Sitzungen. Zum Thema der nicht-öffentlichen Beratung bestimmter Themen stimme sie dem Ansatz der Verwaltung zu, der Nutzen einer solchen Regelung überwiege gegenüber den Einschränkungen.

 

Ratsherr Damblon erklärt seine Zustimmung zur Regelung, um Politik und Verwaltung frühzeitig die Möglichkeit gemeinsamer Beratungen in sensiblen Themen zu geben.

 

Ratsherr Peters beantragt sodann die Streichung des §6 (2) lit. g) aus dem Entwurf der Geschäftsordnung und entsprechend getrennte Abstimmung über die Aufnahme dieser Regelung.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU                                     

 

24

 

SPD                                     

 

8

 

FDP                                     

5

 

Bündnis 90 / Die Grünen     

7

 

Grün alternativ                    

4

 

 

UWG                                   

1

 

Die Fraktion                        

2

 

 

Schalley (AfD)                     

 

1

 

Bürgermeister                     

 

1

 

Gesamt                       

6

47

 

 

Der Antrag ist somit abgelehnt.

 

Justiziar Dr. Saturra erklärt, dass für den Beschluss zu §12 (5) der Hauptsatzung eine 2/3-Mehrheit erforderlich würde, für die übrige Hauptsatzung sei eine einfache Mehrheit ausreichend.

 

Bürgermeister Bommers lässt daher zunächst über die Aufnahme des §12 (5) der Hauptsatzung in der vorliegenden Form abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Sodann lässt Bürgermeister Bommers über die Gesamtbeschlüsse zur Neufassung der Geschäftsordnung sowie der Hauptsatzung abstimmen.

  


Abstimmungsergebnis:

 

Zu 1.

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU                                     

24

 

SPD                                     

8

 

FDP                                     

5

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen     

7

 

Grün alternativ                     

 

4

 

UWG                                   

1

 

Die Fraktion                        

2

 

Schalley (AfD)                     

 

1

 

Bürgermeister                     

1

 

Gesamt                       

38

15

 

 

Zu 2.

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU                                     

24

 

SPD                                     

8

 

FDP                                     

5

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen     

7

 

 

Grün alternativ                    

 

4

 

UWG                                   

1

 

 

Die Fraktion                        

2

 

Schalley (AfD)                     

 

1

 

Bürgermeister                     

1

 

Gesamt                       

46

7