Beschluss:
- Der
Rat beschließt die als Anlage 1 zur Beschlussvorlage beigefügte Neufassung
der Hauptsatzung der Stadt Meerbusch.
- Der
Rat beschließt die als Anlage 2 zur Beschlussvorlage beigefügte Neufassung
der Geschäftsordnung der Stadt Meerbusch.
Bürgermeister
Bommers und Justiziar Dr. Saturra führen zu den Vorberatungen des Haupt-,
Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses aus. Die dort beschlossenen
Änderungen seien in die vorliegenden Entwürfe eingearbeitet worden.
Justiziar Dr.
Saturra erläutert weiterhin aufgrund vorheriger Nachfrage, dass eine Einschränkung
des Aufgabenbereiches der stellvertretenden Gleichstellungsbeauftragten in §3
(2) der Hauptsatzung zwar in der Mustersatzung vorgesehen werde, es hierzu
jedoch keine rechtliche Grundlage gebe. Sofern der Rat die Streichung dieser
Einschränkung des Aufgabenbereiches wünsche, könne dies erfolgen. Einwände
hierzu bestehen nicht, Ratsherr Jüngerkes beantragt die Abstimmung über diese
Änderung.
Bürgermeister
Bommers lässt entsprechend über die Änderung des §3 (2) der Hauptsatzung auf
Streichung der Einschränkung des Aufgabenbereiches der stellvertretenden
Gleichstellungsbeauftragten abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Demnach wird die
Einschränkung des Aufgabenbereiches der stellvertretenden
Gleichstellungsbeauftragten aus §3 (2) der Hauptsatzung gestrichen.
Unter Bezug auf die
in der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses
zugesagte Prüfung einer erforderlichen Fristwahrung für Anregungen und
Beschwerden nach §24 GO in den Fällen, in denen der Antrag den Hauptausschuss
nur als Beschwerde- und nicht als Fachausschuss betrifft führt er aus, dass
eine Fristwahrung für etwaige Anträge der geltenden Ladungsfrist nicht
unterliegen müssten. Demnach könnte eine Beschlussvorlage der Anträge zum
Verweis in den Fachausschuss auch kurzfristig noch in die Tagesordnung des
Hauptausschusses als Beschwerdeausschuss aufgenommen werden. Eine entsprechende
Regelung sei unter §7 (5) der Hauptsatzung aufgenommen worden. Diesem Vorschlag
wird durch den Rat zugestimmt, Einwände werden nicht geäußert.
Ratsherr Wagner
erklärt die Ablehnung des §6 (2) lit. g) der Geschäftsordnung. Der Ausschluss
der Öffentlichkeit sei nicht akzeptabel, er halte die Regelung für
rechtswidrig. Seine Fraktion werde daher im Falle eines Beschlusses eine
rechtliche Prüfung anberaumen lassen.
Ratsfrau Dr.
Schomberg erklärt, dass ihre Fraktion der Hauptsatzung nicht zustimmen werde,
da diese in der vorliegenden Fassung gemäß Beschuss des Hauptausschusses keine
hybriden Sitzungen außerhalb besonderer Lagen vorsehe.
Ratsherr Peters
erklärt seine Zustimmung zu den Ausführungen des Ratsherrn Wagner und der
Ratsfrau Dr. Schomberg. Auch seine Fraktion werde im Falle eines Beschlusses
eine rechtliche Prüfung des §6 (2) lit. g) der Geschäftsordnung anstreben.
Justiziar Dr.
Saturra führt mit Blick auf diese Ankündigungen nochmals zur Intention der
Regelung aus. Demnach sei eine klare Abgrenzung zur Beratung planungsrechtlich
relevanter Themen gegeben, da diese per Gesetz öffentlich zu beraten seien und
nicht zur Disposition stünden. Darüber hinaus gelte auch weiterhin der
Grundsatz der Öffentlichkeit, gemäß Gemeindeordnung NRW könne die Stadt per
Regelung in der Geschäftsordnung hiervon in begründeten Ausnahmen jedoch
abweichen. Mit der einzuführenden Regelung in der Geschäftsordnung werde
gegenüber der gängigen Praxis, nach der bereits nicht-öffentliche Beratungen in
verschiedenen Gremien abgehalten würden, eine Rechtssicherheit geschaffen.
Ratsherr Jörgens
sieht die Regelung in einer rechtlichen Grauzone, deren Anwendbarkeit sich in
der Praxis bewähren müsse. Die Durchführung hybrider Sitzungen sei zwar zu
begrüßen, die technischen Voraussetzungen auf Landesebene dafür jedoch noch
nicht geschaffen. Sobald die Voraussetzungen vorlägen, könne eine Anpassung der
Regelung erfolgen.
Ratsfrau
Niederdellmann-Siemes teilt die Kritik am Wegfall hybrider Sitzungen. Zum Thema
der nicht-öffentlichen Beratung bestimmter Themen stimme sie dem Ansatz der
Verwaltung zu, der Nutzen einer solchen Regelung überwiege gegenüber den
Einschränkungen.
Ratsherr Damblon
erklärt seine Zustimmung zur Regelung, um Politik und Verwaltung frühzeitig die
Möglichkeit gemeinsamer Beratungen in sensiblen Themen zu geben.
Ratsherr Peters
beantragt sodann die Streichung des §6 (2) lit. g) aus dem Entwurf der Geschäftsordnung
und entsprechend getrennte Abstimmung über die Aufnahme dieser Regelung.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
|
24 |
|
SPD |
|
8 |
|
FDP |
5 |
|
|
Bündnis
90 / Die Grünen |
7 |
|
|
Grün
alternativ |
4 |
|
|
UWG |
1 |
|
|
Die
Fraktion |
2 |
|
|
Schalley
(AfD) |
|
1 |
|
Bürgermeister |
|
1 |
|
Gesamt |
6 |
47 |
|
Der Antrag ist
somit abgelehnt.
Justiziar Dr.
Saturra erklärt, dass für den Beschluss zu §12 (5) der Hauptsatzung eine
2/3-Mehrheit erforderlich würde, für die übrige Hauptsatzung sei eine einfache
Mehrheit ausreichend.
Bürgermeister
Bommers lässt daher zunächst über die Aufnahme des §12 (5) der Hauptsatzung in
der vorliegenden Form abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Sodann lässt
Bürgermeister Bommers über die Gesamtbeschlüsse zur Neufassung der
Geschäftsordnung sowie der Hauptsatzung abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Zu
1.
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
24 |
|
|
SPD |
8 |
|
|
FDP |
5 |
|
|
Bündnis
90 / Die Grünen |
7 |
|
|
Grün
alternativ |
|
4 |
|
UWG |
1 |
|
|
Die
Fraktion |
2 |
|
|
Schalley
(AfD) |
|
1 |
|
Bürgermeister |
1 |
|
|
Gesamt |
38 |
15 |
|
Zu
2.
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
24 |
|
|
SPD |
8 |
|
|
FDP |
5 |
|
|
Bündnis
90 / Die Grünen |
7 |
|
|
Grün
alternativ |
|
4 |
|
UWG |
1 |
|
|
Die
Fraktion |
2 |
|
|
Schalley
(AfD) |
|
1 |
|
Bürgermeister |
1 |
|
|
Gesamt |
46 |
7 |
|