Beschluss:
Der
Jugendhilfeausschuss beschließt ab dem 01.08.2023 die Zahlung einer einmaligen
pauschalen Vergütung in Höhe von 110 € je angeleitete Person für
Kindertagespflegepersonen zu gewähren, die die Voraussetzungen als Mentor*innen
für nach dem Kompetenzorientierten Qualitätshandbuch (QHB) vorgeschriebenen
Praxisanleitungsstunden in der Kindertagespflege erfüllen und angehende Kindertagespflegepersonen
bei deren Ableistung der 40 Praktikumsstunden anleiten.
Dezernent Annacker führt
aus, dass das Jugendamt an dieser Stelle Vorreiter ist, jeder Platz benötigt
wird und dies eine besondere Form der Wertschätzung für die geleistete Arbeit
darstellt.
Sachkundiger Bürger Mocka
stimmt dem zu und bedankt sich im Namen der Tagesmütter.
Sodann erfolgt die einvernehmliche Zustimmung zum Beschlussvorschlag.
Abstimmungsergebnis: einstimmig