Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt ab dem 01.08.2023 die Zahlung einer einmaligen pauschalen Vergütung in Höhe von 110 € je angeleitete Person für Kindertagespflegepersonen zu gewähren, die die Voraussetzungen als Mentor*innen für nach dem Kompetenzorientierten Qualitätshandbuch (QHB) vorgeschriebenen Praxisanleitungsstunden in der Kindertagespflege erfüllen und angehende Kindertagespflegepersonen bei deren Ableistung der 40 Praktikumsstunden anleiten.

 

 


Dezernent Annacker führt aus, dass das Jugendamt an dieser Stelle Vorreiter ist, jeder Platz benötigt wird und dies eine besondere Form der Wertschätzung für die geleistete Arbeit darstellt.

 

Sachkundiger Bürger Mocka stimmt dem zu und bedankt sich im Namen der Tagesmütter.

 

Sodann erfolgt die einvernehmliche Zustimmung zum Beschlussvorschlag.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig