Beschluss:
- Der Jugendhilfeausschuss begrüßt das Bestreben der Jugendämter im
Rhein-Kreises Neuss zur Einrichtung einer gemeinsamen Fachstelle für die
Verfahrenslotsen und die Einbindung der Fachstelle in das Familienbüro des
Jugendamtes des Rhein-Kreis Neuss.
- Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit
den Jugendämtern des Rhein-Kreises Neuss eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung
zu entwickeln und die entsprechenden Personalkosten einzuplanen.
Vorsitzende Schoppe führt
in die Beratung ein und begrüßt die Bemühungen zur interkommunalen
Zusammenarbeit.
Dezernent Annacker weist
darauf hin, dass interkommunale Zusammenarbeit mit dem Rhein-Kreis Neuss
bereits im Rahmen des Pflegekinderdienstes und der Adoptionsvermittlung
erfolgreich betrieben werde. Gegenstand der interkommunalen Fachstelle bzgl.
der Verfahrenslotsen soll eine große Lösung sein, die es ermöglicht, dass alle
Behinderten die Unterstützung erhalten, die ihnen gesetzlich zusteht. Daher sei
die interkommunale Fachstelle ein zentraler Punkt in den Gesprächen mit dem
Rhein-Kreis Neuss.
Sodann hat
Fachbereichsleiterin Fandel das Wort und stellt Herrn Wawerda als neuen
Abteilungsleiter des ASD und Nachfolger von Frau Krüger vor.
Abteilungsleiter Wawerda
berichtet, dass er seit 7 Jahren als Sozialarbeiter beim Allgemeinen Sozialen
Dienst des Jugendamts Meerbusch und dort vertieft im Rahmen der
Eingliederungshilfe nach § 35 a SGB VIII arbeitet. In der Vergangenheit hat er
an den kreisweiten Treffen zur interkommunale Zusammenarbeit für die
Verfahrenslotsen teilgenommen. Eine kreisweite Lösung durch die
Verfahrenslotsen seien dabei etwas, von der alle Beteiligten profitieren
können.
Fachbereichsleiterin
Fandel erläutert, dass Inhalt der Beschlussvorlage 3 Vollzeitäquivalente seien
und weist auf die schnelle Entwicklung bis 2024 für die 2. Stufe und 2028 für
die 3. Stufe hin.
Dezernent Annacker
ergänzt, dass bezüglich der 3 Vollzeitäquivalente die Jugendämter die
Möglichkeit der Aufstockung nach Zustimmung des Jugendhilfeausschusses haben.
Sollte hier bis 2028 der eigene Bedarf größer sein, ließe sich die Abteilung
Eingliederungshilfe innerhalb des Jugendamts neugestalten und von der
interkommunalen Lösung zurückkehren.
Ratsherr Fliege begrüßt
die Umsetzung der interkommunalen Fachstelle und fragt nach, wie viele Kinder
betroffen seien und ob die Verfahrenslotsen aufsuchende Arbeit leisten oder nur
zentral in Neuss erreichbar seien.
Fachbereichsleiterin
Fandel führt aus, dass sowohl aufsuchende Beratung, als auch zentrale
Sprechzeiten in Neuss vorgesehen seien. Eine genaue Zahl, wie viele Kinder die
entsprechenden Bedarfe habe, gäbe es derzeit nicht. Hier wird eine regelmäßige
Evaluierung Klarheit in Zukunft Klarheit schaffen.
Dezernent Annacker
ergänzt, dass statistisch betrachtet, 5 Prozent aller Kinder Bedarfe im Rahmen
der Eingliederungshilfe haben. Für Meerbusch bedeute diese Zahl, dass ca. 500
Kinder betroffen seien. Details dazu, wie sich die konkreten Bedarfe in der
Eingliederungshilfe darstellen gestalte sich sehr schwierig. Laut gesetzlicher
Definition muss ein Kind von Behinderung bedroht sein. Dies sei höchst
individuell und daher schwierig im Einzelnen darzustellen.
Ratsherr Jörgens begrüßt
die interkommunale Lösung und hält dies für den richtigen Ansatz. Er fragt nach
welche Alternative es für Meerbusch geben könnte und wie sich diese finanziell
auswirke.
Dezernent Annacker weist
daraufhin, dass der Gesetzgeber für die Wahrnehmung der Ausgaben nur
öffentliche Träger der Jugendhilfe benennt. Hieraus ergibt sich nur die
Alternative, die Aufgaben mit den entsprechenden eigenen Stellen wahrzunehmen.
Ratsherr Wartchow begrüßt
die Idee der interkommunalen Zusammenarbeit bis 2028 und die bis dahin
durchzuführende Evaluation. Er stimme der Vorlage daher zu.
Abteilungsleiter Wawerda
ergänzt, dass regelmäßig Steuerungsgruppen tagen werden.
Ratsherr Neuhausen
befürwortet die Vorlage und merkt an, dass im Rahmen der Eingliederungshilfe
häufig schwierige Eltern anzutreffen seien und sieht ein Konfliktpotenzial in
der Weisungsfreiheit der Verfahrenslotsen gegenüber dem Jugendamt.
Dezernent Annacker führt
dazu aus, dass innerhalb des Jugendamtes die Weisungsfreiheit auch gegenüber
den Vormündern und Beiständen bestehe. Der Gesetzgeber wacht letztlich über die
passgenauen Hilfen, sodass auch hier nicht das Geld im Vordergrund steht. Das
Jugendamt bleibt Leistungsbehörde. Abweichungen träten nur inhaltlich
fachlicher Natur auf. Insofern achtet das Jugendamt darauf, die vorhandenen
Ressourcen zu nutzen und die Eingliederungshilfe am Ende unnötig zu machen.
Abteilungsleiter Wawerda
ergänzt, dass die Lotsen auch eine Beratungsfunktion nicht nur gegenüber den
Familien, sondern auch gegenüber den beteiligten Behörden haben.
Sachkundige Bürgerin
Mertens erkundigt sich nach der konkreten Gestaltung innerhalb der Schulen.
Dezernent Annacker führt
aus, dass die Probleme meist an den Schulen erkannt werden. Daher könne eine
mögliche Situation auch sein, dass Verfahrenslotsen Lehrer beraten.
Sodann erfolgt die
einvernehmliche Zustimmung zum Beschlussvorschlag.
Abstimmungsergebnis: einstimmig