Beschluss:

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss begrüßt das Bestreben der Jugendämter im Rhein-Kreises Neuss zur Einrichtung einer gemeinsamen Fachstelle für die Verfahrenslotsen und die Einbindung der Fachstelle in das Familienbüro des Jugendamtes des Rhein-Kreis Neuss.
  2. Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit den Jugendämtern des Rhein-Kreises Neuss eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zu entwickeln und die entsprechenden Personalkosten einzuplanen.

 

 


Vorsitzende Schoppe führt in die Beratung ein und begrüßt die Bemühungen zur interkommunalen Zusammenarbeit.

 

Dezernent Annacker weist darauf hin, dass interkommunale Zusammenarbeit mit dem Rhein-Kreis Neuss bereits im Rahmen des Pflegekinderdienstes und der Adoptionsvermittlung erfolgreich betrieben werde. Gegenstand der interkommunalen Fachstelle bzgl. der Verfahrenslotsen soll eine große Lösung sein, die es ermöglicht, dass alle Behinderten die Unterstützung erhalten, die ihnen gesetzlich zusteht. Daher sei die interkommunale Fachstelle ein zentraler Punkt in den Gesprächen mit dem Rhein-Kreis Neuss.

 

Sodann hat Fachbereichsleiterin Fandel das Wort und stellt Herrn Wawerda als neuen Abteilungsleiter des ASD und Nachfolger von Frau Krüger vor.

 

Abteilungsleiter Wawerda berichtet, dass er seit 7 Jahren als Sozialarbeiter beim Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamts Meerbusch und dort vertieft im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 35 a SGB VIII arbeitet. In der Vergangenheit hat er an den kreisweiten Treffen zur interkommunale Zusammenarbeit für die Verfahrenslotsen teilgenommen. Eine kreisweite Lösung durch die Verfahrenslotsen seien dabei etwas, von der alle Beteiligten profitieren können.

 

Fachbereichsleiterin Fandel erläutert, dass Inhalt der Beschlussvorlage 3 Vollzeitäquivalente seien und weist auf die schnelle Entwicklung bis 2024 für die 2. Stufe und 2028 für die 3. Stufe hin.

 

Dezernent Annacker ergänzt, dass bezüglich der 3 Vollzeitäquivalente die Jugendämter die Möglichkeit der Aufstockung nach Zustimmung des Jugendhilfeausschusses haben. Sollte hier bis 2028 der eigene Bedarf größer sein, ließe sich die Abteilung Eingliederungshilfe innerhalb des Jugendamts neugestalten und von der interkommunalen Lösung zurückkehren.

 

Ratsherr Fliege begrüßt die Umsetzung der interkommunalen Fachstelle und fragt nach, wie viele Kinder betroffen seien und ob die Verfahrenslotsen aufsuchende Arbeit leisten oder nur zentral in Neuss erreichbar seien.

 

Fachbereichsleiterin Fandel führt aus, dass sowohl aufsuchende Beratung, als auch zentrale Sprechzeiten in Neuss vorgesehen seien. Eine genaue Zahl, wie viele Kinder die entsprechenden Bedarfe habe, gäbe es derzeit nicht. Hier wird eine regelmäßige Evaluierung Klarheit in Zukunft Klarheit schaffen.

 

Dezernent Annacker ergänzt, dass statistisch betrachtet, 5 Prozent aller Kinder Bedarfe im Rahmen der Eingliederungshilfe haben. Für Meerbusch bedeute diese Zahl, dass ca. 500 Kinder betroffen seien. Details dazu, wie sich die konkreten Bedarfe in der Eingliederungshilfe darstellen gestalte sich sehr schwierig. Laut gesetzlicher Definition muss ein Kind von Behinderung bedroht sein. Dies sei höchst individuell und daher schwierig im Einzelnen darzustellen.

 

Ratsherr Jörgens begrüßt die interkommunale Lösung und hält dies für den richtigen Ansatz. Er fragt nach welche Alternative es für Meerbusch geben könnte und wie sich diese finanziell auswirke.

 

Dezernent Annacker weist daraufhin, dass der Gesetzgeber für die Wahrnehmung der Ausgaben nur öffentliche Träger der Jugendhilfe benennt. Hieraus ergibt sich nur die Alternative, die Aufgaben mit den entsprechenden eigenen Stellen wahrzunehmen.

 

Ratsherr Wartchow begrüßt die Idee der interkommunalen Zusammenarbeit bis 2028 und die bis dahin durchzuführende Evaluation. Er stimme der Vorlage daher zu.

Abteilungsleiter Wawerda ergänzt, dass regelmäßig Steuerungsgruppen tagen werden.

 

Ratsherr Neuhausen befürwortet die Vorlage und merkt an, dass im Rahmen der Eingliederungshilfe häufig schwierige Eltern anzutreffen seien und sieht ein Konfliktpotenzial in der Weisungsfreiheit der Verfahrenslotsen gegenüber dem Jugendamt.

 

Dezernent Annacker führt dazu aus, dass innerhalb des Jugendamtes die Weisungsfreiheit auch gegenüber den Vormündern und Beiständen bestehe. Der Gesetzgeber wacht letztlich über die passgenauen Hilfen, sodass auch hier nicht das Geld im Vordergrund steht. Das Jugendamt bleibt Leistungsbehörde. Abweichungen träten nur inhaltlich fachlicher Natur auf. Insofern achtet das Jugendamt darauf, die vorhandenen Ressourcen zu nutzen und die Eingliederungshilfe am Ende unnötig zu machen.

Abteilungsleiter Wawerda ergänzt, dass die Lotsen auch eine Beratungsfunktion nicht nur gegenüber den Familien, sondern auch gegenüber den beteiligten Behörden haben.

 

Sachkundige Bürgerin Mertens erkundigt sich nach der konkreten Gestaltung innerhalb der Schulen.

Dezernent Annacker führt aus, dass die Probleme meist an den Schulen erkannt werden. Daher könne eine mögliche Situation auch sein, dass Verfahrenslotsen Lehrer beraten.

 

Sodann erfolgt die einvernehmliche Zustimmung zum Beschlussvorschlag.

 


Abstimmungsergebnis:  einstimmig