Sitzung: 06.06.2023 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
Frau Dr. Blaum
(BUND) erkundigt sich nach der Grundlage für die verwaltungsseitig im Rahmen
der Neufassung der Geschäftsordnung des Rates unter §6 (2) g) optional
eingefügten Regelung zur nicht-öffentlichen Beratung strategischer Themen durch
Rat und Verwaltung.
Justiziar Dr.
Saturra erläutert hierzu, dass es sich um einen Vorschlag der Verwaltung für
die Fälle handle, in denen noch keine Entscheidungen zu treffen seien, die
Politik zur Einholung eines ersten Meinungsbildes in Frühphasen der Entwicklung
von Themen jedoch eingebunden werden solle. Häufig seien zu solch frühen
Zeitpunkten zur Wahrung geltenden Schutzes für Informationen noch keine
öffentlichen Beratungen angezeigt. Da diese Fälle in verschiedensten
Themenstellungen aufträten, sei die Formulierung im Text bewusst abstrakt
gewählt.