Frau Dr. Blaum (BUND) erkundigt sich nach der Grundlage für die verwaltungsseitig im Rahmen der Neufassung der Geschäftsordnung des Rates unter §6 (2) g) optional eingefügten Regelung zur nicht-öffentlichen Beratung strategischer Themen durch Rat und Verwaltung.

 

Justiziar Dr. Saturra erläutert hierzu, dass es sich um einen Vorschlag der Verwaltung für die Fälle handle, in denen noch keine Entscheidungen zu treffen seien, die Politik zur Einholung eines ersten Meinungsbildes in Frühphasen der Entwicklung von Themen jedoch eingebunden werden solle. Häufig seien zu solch frühen Zeitpunkten zur Wahrung geltenden Schutzes für Informationen noch keine öffentlichen Beratungen angezeigt. Da diese Fälle in verschiedensten Themenstellungen aufträten, sei die Formulierung im Text bewusst abstrakt gewählt.