Beschluss: vertagt

Abstimmung: Ja: 16, Enthaltungen: 1

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Klima, Umwelt, Bau beschließt auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN die Vertagung des Beschlusses über die Vorlage der Verwaltung bzw. die weitere Vorgehensweise.

 


Ausschussvorsitzende Neukirchen erteilt der Petentin Birgit Jansen das Wort. Nachdem Frau Jansen sich dafür bedankt, dass aufgrund des Bürgerantrags eine Neukartierung des Gebietes um den Latumer See stattgefunden habe, kritisiert sie die Beratungsvorlage der Verwaltung dahingehend, dass diese in Teilen zu unkonkret sei, zu viel Spielraum lasse und nicht auf die einzelnen Vorschläge der Bürgeranregung eingehe. Sie bedauert, dass einige Aspekte bei der Beurteilung der biologischen Station außer Acht gelassen worden seien, so z.B. die Kleinsäuger wie Fledermäuse und die wirbellosen Tiere. Die Mitglieder des Aktionsbündnisses Latumer See haben das Ziel der Aufwertung der Natur. Sowohl der LANUV als auch die biologische Station kommen zu dem Ergebnis, dass dieses Gebiet bereits gegenwärtig stark durch Naherholungssuchende genutzt werde. Deshalb stelle sich die Frage, ob die Errichtung weiterer Attraktionen in diesem Gebiet zielführend sei. Sinnvoller könne es sein, eine andere Fläche für Natur und Kultur zu nutzen. Für das Gebiet um den Latumer See sei eine weitere Belastung unzumutbar.

 

Herr Stevens von der Biologischen Station trägt die Ergebnisse des von ihm erstellten Gutachtens vor. Zusammenfassend stellt er fest, dass das Gebiet ein wertvolles Gebiet sowohl für Naherholung als auch für Flora und Fauna sei, letztlich aber nicht die Kriterien zur Ausweisung als Naturschutzgebiet erfülle. Dennoch sei das Gebiet ökologisch wertvoll und daher schützenswert. Die Bestandsaufnahmen und Empfehlungen der Biologischen Station sollen Entscheidungshilfen sein, um das Ziel, eine Balance zwischen Naherholung und Schutz der Natur zu erreichen.

 

Anmerkung der Schriftführerin: die Präsentation ist Anlage zum Protokoll.

 

Herr Elter vom Rhein-Kreis Neuss, Freiraum- und Landschaftsplanung, bestätigt die Einschätzung, dass das Gebiet zwar nicht als Naturschutzgebiet ausgewiesen werde, aber dennoch würde der Rhein-Kreis Neuss keine größeren baulichen Eingriffe unterstützen. So würde beispielsweise eine Vergrößerung des Parkplatzes oder die Ergänzung der Aussichtsplattformen auf der Westseite abgelehnt. Ebenfalls sollte keine Plattform über das Wasser ragen und diese Plattformen sollten barrierefrei erreichbar sein. Von einer Asphaltierung der Rundwege solle abgesehen werden. Insgesamt seien jedoch Naherholung und Landschaftsschutz in diesem Gebiet harmonisierungsfähig. Die Etablierung von Kunstgegenständen bei einem gleichzeitigen Ausbau des Schutzes der Natur könne durchaus vereinbar sein. Diese Einschätzung solle den Standort zur Naherholung erhalten, die Umwelt schützen und den möglichen Ausweichdruck auf höherwertige Nachbarbiotope mindern.

 

Ratsherr Schoenauer erklärt, dass es Ziel sei, die Möglichkeit der Naherholung mit dem Schutz der Natur zu vereinbaren und verträglich zu gestalten. Die Verwaltung habe das in der Beschlussvorlage entsprechend dargestellt. Durch den Beschluss entsprechend der Vorlage werde lediglich der Rahmen festgelegt. Jede Einzelmaßnahme werde danach im Ausschuss beraten und beschlossen und dahingehend überprüft, ob sie den Empfehlungen aus der Kartierung entspreche.

 

Ratsfrau Winter erklärt, dass sie den Beschlussvorschlag der Verwaltung so verstehe, dass die Maßnahmen zukünftig mit den Behörden abgestimmt werden und nicht dem Ausschuss zum Beschluss vorgelegt werden sollen. Sie ist der Meinung, dass nun die Politik einen Rahmen festsetzen müsse, der die Anliegen des Bürgerantrags und die Stellungnahme der Biologischen Station und des LANUV berücksichtige. Aus diesem Grund beantrage sie die Vertagung des Beschlusses, um in einer der kommenden Sitzungen alle Vorschläge und Interessen zusammen zu diskutieren und einen Rahmen zu definieren, wie das Gebiet um den Latumer See zugunsten der Naherholung und des Naturschutzes gestaltet werden soll.

 

Erster und Technischer Beigeordneter Apsel erläutert, dass nicht Verwaltung und Behörden über das weitere Vorgehen bestimmen, sondern, dass die Abstimmung dazu diene, genehmigungsfähige Vorschläge in den Ausschuss zur Beschlussfassung zu bringen.

 

Ratsherr Quaß erklärt, dass er der Vertagung zustimme, weil noch Klärungsbedarf und auch keine Eile bestehe.

 

Ratsherr Banse sieht die Parkplatzfrage als die politisch Entscheidende an. Eine Vertagung sei sinnvoll, damit in den Fraktionen beraten werden und anschließend die Diskussion im Ausschuss weitergeführt werden könne.

 

Ratsherr Schoenauer stellt für die CDU-Fraktion fest, dass keiner den Parkplatz in der von Herrn Henne vorgeschlagenen Form wolle. Er fragt, ob die Vertagung bedeute, dass auch der Meerbuscher Kulturkreis mit seinem Anliegen nicht weiterkomme. Darauf antwortet Erster und Technischer Beigeordneter Apsel, dass diese Themen nicht voneinander zu trennen seien, da auch für die Installation der Kunstwerke möglicherweise Eingriffe nötig seien. Die Themen seien zusammen zu betrachten, um die angestrebte Balance zwischen Naherholung und Naturschutz erreichen zu können.

 

Ausschussvorsitzende Neukirchen lässt über den Vertagungsantrag abstimmen.

   


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

6

 

1

SPD

2

 

 

FDP

2

 

 

Bündnis 90/DIE GRÜNEN

3

 

 

GRÜN-alternativ

1

 

 

UWG/Freie Wähler

1

 

 

DIE FRAKTION

1

 

 

Gesamt:

16

 

1