Sitzung: 11.05.2023 Ausschuss für Klima, Umwelt, Bau
Beschluss: vertagt
Abstimmung: Ja: 16, Enthaltungen: 1
Vorlage: DezIII/1692/2023
Beschluss:
Der
Ausschuss für Klima, Umwelt, Bau beschließt auf Antrag der Fraktion Bündnis
90/DIE GRÜNEN die Vertagung des Beschlusses über die Vorlage der Verwaltung
bzw. die weitere Vorgehensweise.
Ausschussvorsitzende
Neukirchen erteilt der Petentin Birgit Jansen das Wort. Nachdem Frau Jansen
sich dafür bedankt, dass aufgrund des Bürgerantrags eine Neukartierung des
Gebietes um den Latumer See stattgefunden habe, kritisiert sie die
Beratungsvorlage der Verwaltung dahingehend, dass diese in Teilen zu unkonkret
sei, zu viel Spielraum lasse und nicht auf die einzelnen Vorschläge der Bürgeranregung
eingehe. Sie bedauert, dass einige Aspekte bei der Beurteilung der biologischen
Station außer Acht gelassen worden seien, so z.B. die Kleinsäuger wie
Fledermäuse und die wirbellosen Tiere. Die Mitglieder des Aktionsbündnisses
Latumer See haben das Ziel der Aufwertung der Natur. Sowohl der LANUV als auch
die biologische Station kommen zu dem Ergebnis, dass dieses Gebiet bereits
gegenwärtig stark durch Naherholungssuchende genutzt werde. Deshalb stelle sich
die Frage, ob die Errichtung weiterer Attraktionen in diesem Gebiet zielführend
sei. Sinnvoller könne es sein, eine andere Fläche für Natur und Kultur zu
nutzen. Für das Gebiet um den Latumer See sei eine weitere Belastung
unzumutbar.
Herr
Stevens von der Biologischen Station trägt die Ergebnisse des von ihm
erstellten Gutachtens vor. Zusammenfassend stellt er fest, dass das Gebiet ein
wertvolles Gebiet sowohl für Naherholung als auch für Flora und Fauna sei,
letztlich aber nicht die Kriterien zur Ausweisung als Naturschutzgebiet erfülle.
Dennoch sei das Gebiet ökologisch wertvoll und daher schützenswert. Die
Bestandsaufnahmen und Empfehlungen der Biologischen Station sollen
Entscheidungshilfen sein, um das Ziel, eine Balance zwischen Naherholung und
Schutz der Natur zu erreichen.
Anmerkung der
Schriftführerin: die Präsentation ist Anlage zum Protokoll.
Herr
Elter vom Rhein-Kreis Neuss, Freiraum- und Landschaftsplanung, bestätigt die
Einschätzung, dass das Gebiet zwar nicht als Naturschutzgebiet ausgewiesen
werde, aber dennoch würde der Rhein-Kreis Neuss keine größeren baulichen
Eingriffe unterstützen. So würde beispielsweise eine Vergrößerung des
Parkplatzes oder die Ergänzung der Aussichtsplattformen auf der Westseite
abgelehnt. Ebenfalls sollte keine Plattform über das Wasser ragen und diese
Plattformen sollten barrierefrei erreichbar sein. Von einer Asphaltierung der
Rundwege solle abgesehen werden. Insgesamt seien jedoch Naherholung und
Landschaftsschutz in diesem Gebiet harmonisierungsfähig. Die Etablierung von
Kunstgegenständen bei einem gleichzeitigen Ausbau des Schutzes der Natur könne
durchaus vereinbar sein. Diese Einschätzung solle den Standort zur Naherholung
erhalten, die Umwelt schützen und den möglichen Ausweichdruck auf höherwertige
Nachbarbiotope mindern.
Ratsherr
Schoenauer erklärt, dass es Ziel sei, die Möglichkeit der Naherholung mit dem
Schutz der Natur zu vereinbaren und verträglich zu gestalten. Die Verwaltung
habe das in der Beschlussvorlage entsprechend dargestellt. Durch den Beschluss
entsprechend der Vorlage werde lediglich der Rahmen festgelegt. Jede
Einzelmaßnahme werde danach im Ausschuss beraten und beschlossen und
dahingehend überprüft, ob sie den Empfehlungen aus der Kartierung entspreche.
Ratsfrau
Winter erklärt, dass sie den Beschlussvorschlag der Verwaltung so verstehe,
dass die Maßnahmen zukünftig mit den Behörden abgestimmt werden und nicht dem
Ausschuss zum Beschluss vorgelegt werden sollen. Sie ist der Meinung, dass nun
die Politik einen Rahmen festsetzen müsse, der die Anliegen des Bürgerantrags
und die Stellungnahme der Biologischen Station und des LANUV berücksichtige.
Aus diesem Grund beantrage sie die Vertagung des Beschlusses, um in einer der
kommenden Sitzungen alle Vorschläge und Interessen zusammen zu diskutieren und
einen Rahmen zu definieren, wie das Gebiet um den Latumer See zugunsten der
Naherholung und des Naturschutzes gestaltet werden soll.
Erster
und Technischer Beigeordneter Apsel erläutert, dass nicht Verwaltung und
Behörden über das weitere Vorgehen bestimmen, sondern, dass die Abstimmung dazu
diene, genehmigungsfähige Vorschläge in den Ausschuss zur Beschlussfassung zu
bringen.
Ratsherr
Quaß erklärt, dass er der Vertagung zustimme, weil noch Klärungsbedarf und auch
keine Eile bestehe.
Ratsherr
Banse sieht die Parkplatzfrage als die politisch Entscheidende an. Eine
Vertagung sei sinnvoll, damit in den Fraktionen beraten werden und anschließend
die Diskussion im Ausschuss weitergeführt werden könne.
Ratsherr
Schoenauer stellt für die CDU-Fraktion fest, dass keiner den Parkplatz in der
von Herrn Henne vorgeschlagenen Form wolle. Er fragt, ob die Vertagung bedeute,
dass auch der Meerbuscher Kulturkreis mit seinem Anliegen nicht weiterkomme.
Darauf antwortet Erster und Technischer Beigeordneter Apsel, dass diese Themen
nicht voneinander zu trennen seien, da auch für die Installation der Kunstwerke
möglicherweise Eingriffe nötig seien. Die Themen seien zusammen zu betrachten,
um die angestrebte Balance zwischen Naherholung und Naturschutz erreichen zu
können.
Ausschussvorsitzende
Neukirchen lässt über den Vertagungsantrag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
6 |
|
1 |
SPD |
2 |
|
|
FDP |
2 |
|
|
Bündnis 90/DIE
GRÜNEN |
3 |
|
|
GRÜN-alternativ |
1 |
|
|
UWG/Freie Wähler |
1 |
|
|
DIE FRAKTION |
1 |
|
|
Gesamt: |
16 |
|
1 |