Beschlussvorschlag:

Der Sozialausschuss beschließt, den Anträgen

1.)   der AWO Begegnungsstätte Meerbusch

2.)    des Blinden- und Sehbehindertenzentrum Nordrhein gGmbH

3.)    des Jugendamtes der Stadt Meerbusch

stattzugeben und befürwortet die Auskehrung der Mittel in der beantragten Höhe.

 


Herr Annacker erklärt, dass zusätzlich eine Anfrage von der Caritas in den letzten Tagen eingegangen sei. Aktuell seien wenig Anträge eingegangen, sodass erst Bedarfe über ca. 30 % der vorhandenen Mittel angemeldet wurden. Die Antragsfrist würde daher bis zur nächsten Ausschusssitzung verlängert werden.

Frau Kümmel ergänzt, dass ebenfalls beim Rhein-Kreis Neuss Anträge eingehen, die auch die Stadt Meerbusch betreffen würden. Um eine doppelte Antragstellung zu vermeiden, wäre eine Einigung erzielt worden, dass diese Anträge beim Rhein-Kreis Neuss gesammelt werden würden. Diese Anträge würden dann zu 80% vom Rhein-Kreis Neuss und zu 20 % von der betroffenen Gemeinde gefördert werden.

Die schleppende Antragsstellung sei dadurch zu erklären, dass oftmals vorrangige Förderungen bereits in Anspruch genommen worden seien und dies die Förderung durch den Stärkungspakt NRW ausschließe.

Ausschussvorsitzender Herr Focken ergänzt, dass die Verwaltung eine Vorprüfung der Anträge vorgenommen habe um Doppelförderungen auszuschließen und die Vorgaben einzuhalten.

 

Ratsherr Weyen fragt an, weshalb so wenig Gelder von der Stadtverwaltung selbst in Anspruch genommen werden würden.

Frau Kümmel führt aus, dass die Stadt sich bisher zu Gunsten der freien Träger zurückgehalten habe.  


Einstimmig beschlossen.