Ratsfrau Neukirchen begrüßt es, dass die Stadt beabsichtige, eine Richtlinie zur Errichtung von Elektroladeinfrastruktur im öffentlichen Raum in Meerbusch einzuführen. Dadurch würde der Markt für alle potentiellen Anbieter offener werden und nicht nur die stm Ladesäulen errichten. 

 

Ratsfrau Niegeloh begrüßt ebenfalls die Einführung einer Richtlinie zur Errichtung von Elektroladeinfrastruktur im öffentlichen Raum in Meerbusch. Sie merkt an, dass eine mindestens zu 70%ige Auslastung einer E-Ladesäule zu hoch angesetzt sei, um dem Erlaubnisnehmenden eine Erlaubnis zu erteilen, auf derselben ausgewiesenen Fläche eine weitere E-Ladesäule zu errichten. Um es für den Erlaubnisnehmenden niederschwellig zu gestalten, sei ein Auslastungswert von 50% geeigneter.           .

 

Erster und Technischer Beigeordneter Apsel weist darauf hin, dass die Stadt in keiner Weise in den Markt zugunsten eines Anbieters von E-Ladesäulen eingreife. Derzeit sei es für Drittanbieter uninteressant E-Ladesäulen anzubieten, da diese auch auf das Stromnetz der Stadtwerke zurückgreifen müssen. Auch ein eigenes Stromnetz zu legen, sei sehr unwirtschaftlich.                                                                            Entsprechend der Richtlinie sei für die Errichtung der Ladesäule auf einer öffentlichen Fläche eine Sondernutzungserlaubnis auf vertraglicher Grundlage erforderlich. Auf das Erheben einer Sondernutzungsgebühr werde dabei verzichtet.                             Eine gestufte Betrachtung des Auslastungswertes sei erforderlich, um zu verhindern, dass Dauerparker mit Ladestecker die ausgewiesenen Flächen nutzen. Die 70% Auslast erscheine als erste Richtgröße sinnvoll, zumal man sich dabei auch an die Regelungen andere Städte orientiere.

 

Ratsherr Gabernig fragt nach, warum über Nacht in der Zeit von 22:00 – 07:00 Uhr auf den ausgewiesenen Flächen die E-Fahrzeuge nicht geladen werden dürfen.

 

Herr Hartenstein erläutert, dass das Laden des E-Fahrzeuges in der aufgeführten Zeit erlaubt sei. Um eine regelmäßige Park-Fluktuation zu erwirken, sei werktags eine zeitliche Begrenzung des Ladevorgangs auf drei Stunden zwischen 07:00 – 22:00 Uhr festgelegt. Dadurch sei auch das nächtliche Parken möglich.

 

Ratsherr Wagner führt auf, dass der gestellte Antrag der Fraktion zur Richtlinie Anregungen und Vorschläge enthalte, die die Verwaltung bei der Ausarbeitung der Richtlinie aufgreifen könne. Er schlägt vor, sich mit Vertretern der Verwaltung zusammenzusetzen und sich zum Thema Ladeinfrastruktur auszutauschen.

 

Ratsherr Thywissen fragt nach, ob in der Nacht eine zeitliche Begrenzung des Ladevorgangs vorgesehen und bei Überschreitung dieser, eine Strafgebühr beabsichtigt sei.

 

Herr Hartenstein führt auf, dass die Stadt das nicht vorsehe, aber das dies letztendlich vom Anbieter und dessen Betreibermodell abhängig sei.