Fr. Dr. Pascher-Kirsch stellt sich als neue Leitung des Fachdienstes für Migration und Integration der Caritas Sozialdienste vor. Die Angebote beinhalten Integrationskurse, sozialpädagogische Betreuung und Beratung sowie die Rückkehr- und Perspektivberatung. Zudem betreibt der Fachdienst eine Integrationsagentur und beschäftigt einen Integrationsbeauftragten, der Projekte für und mit Ehrenamtlichen im ganzen Rhein-Kreis Neuss realisiert.

Die sozialpädagogische Betreuung und Beratung findet in Neuss, aber auch in den kreisangehörigen Kommunen statt. In Meerbusch haben wir Beratungsangebote in den Flüchtlingsunterkünften Cranachstraße und Fröbelstraße installiert.

 

Frau Mertens informiert über das neue Chancenaufenthaltsrecht gem. § 104c AufenthG.

Langjährig geduldete Ausländer sollen künftig mehr Chancen zum Erhalt eines Bleiberechts in Deutschland erhalten. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung eines sogenannten Chancen-Aufenthaltsrechts verabschiedete der Bundestag am Freitag, 2. Dezember 2022, in modifizierter Fassung.

Das 18-monatige Chancen-Aufenthaltsrecht sollen Menschen erhalten, die am 31. Oktober 2022 seit fünf Jahren geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland gelebt haben. Ihnen soll damit ermöglicht werden, die Voraussetzungen für ein Bleiberecht in Deutschland zu erfüllen. Dazu zählen insbesondere die Sicherung des Lebensunterhalts, Kenntnisse der deutschen Sprache und der Identitätsnachweis.

Profitieren sollen davon nur Ausländer, die sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen. Straftäter sollen vom Chancen-Aufenthaltsrecht grundsätzlich ausgeschlossen bleiben, ebenso Personen, die ihre Abschiebung aufgrund von wiederholten, vorsätzlichen und eigenen Falschangaben oder aktiver Identitätstäuschung verhindern. Sofern die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach der 18-monatigen Aufenthaltsdauer nicht erfüllt sind, sollen die Betroffenen in den Status der Duldung zurückfallen.

Ferner sieht das Gesetz vor, bestehende Bleiberechtsregelungen so anzupassen, dass mehr Menschen davon profitieren können. Danach sollen gut integrierte Jugendliche und junge Volljährige nach drei Jahren Aufenthalt in Deutschland sowie bis zum 27. Lebensjahr die Möglichkeit für ein Bleiberecht bekommen. Besondere Integrationsleistungen von Geduldeten sollen gewürdigt werden, indem ihnen künftig nach sechs Jahren – oder schon nach vier Jahren bei Zusammenleben mit minderjährigen Kindern – ein Bleiberecht eröffnet wird. Die Voraufenthaltszeiten werden damit um jeweils zwei Jahre reduziert.