Zum Bauvorhaben Niederlöricker Straße / Grabenstraße berichtet Herr Lutum, dass der Ausschuss für Planung und Liegenschaften am 3. Mai 2012 einen ablehnenden Beschluss gefasst habe, weil er einer denkmalrechtlichen Erlaubnis für das Vorhaben nicht zustimmen konnte. Der Versagungsbescheid erging mit Datum vom 11. Juni 2012 und wurde am 15. Juni 2012 zugestellt. Gegen die Entscheidung wurde fristgerecht Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf erhoben.

Desweiteren berichtet er, dass fristgerecht für die bestehenden Vorbescheide die Verlängerungen beantragt wurden, die demnächst erteilt werden können.