Sitzung: 05.02.2013 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Zum
Bauvorhaben Niederlöricker Straße / Grabenstraße berichtet Herr Lutum, dass der
Ausschuss für Planung und Liegenschaften am 3. Mai 2012 einen ablehnenden
Beschluss gefasst habe, weil er einer denkmalrechtlichen Erlaubnis für das
Vorhaben nicht zustimmen konnte. Der Versagungsbescheid erging mit Datum vom
11. Juni 2012 und wurde am 15. Juni 2012 zugestellt. Gegen die
Entscheidung wurde fristgerecht Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf
erhoben.
Desweiteren
berichtet er, dass fristgerecht für die bestehenden Vorbescheide die
Verlängerungen beantragt wurden, die demnächst erteilt werden können.