Sitzung: 13.12.2012 Rechnungsprüfungsausschuss
Herr
Fiebig erläutert, dass in den Gesamtabschluss nur die Wirtschaftsbetriebe
Meerbusch GmbH (wbm) aufzunehmen sei. Zur personellen Situation erklärt er,
dass die Bilanzbuchhalterin nicht mehr bei der Stadt Meerbusch beschäftigt sei.
Man habe aber 2 Bedienstete der Stadtverwaltung Neuss zur vorübergehenden
Mitarbeit gewinnen können, wobei sich eine Kraft mit dem Gesamtabschluss und
die zweite Kraft mit dem Jahresabschluss beschäftigen werde. Zur
Zusammenführung der Daten aus den Jahresabschlüssen werde eine Standartsoftware
der ITK-Rheinland eingesetzt. Probleme, die in der Darstellung der
gegenseitigen Geschäftsbeziehungen aufgetreten seien, würden Anfang 2013 für
das Jahr 2010 mit der wbm geklärt. Zukünftig würden die Buchungen der wbm
direkt in die Gesamtbilanz einfließen. Als Termin für die Aufstellung bzw.
Bestätigung nannte Herr Fiebig den 30.06.2013.
Ratsherr
Müller möchte wissen, wann die Bilanzbuchhalterin aus dem Dienst ausgeschieden
sei.
Herr
Fiebig antwortet hierauf, dass die Bedienstete seit dem 30.11.2012 nicht mehr
beschäftigt sei.
Ratsherr
Müller kann sich nicht vorstellen, dass erst 13 Monate nach Feststellung des
Jahresabschlusses 2010 der Gesamtabschluss fertig sei.
Herr
Fiebig erklärt, dass die Mitarbeiterin, die den Gesamtabschluss fertigen
sollte, seit 1 Jahr intensiv mit der Umstellung der Finanzsoftware beschäftigt
gewesen sei und daher für andere Aufgaben nicht zur Verfügung gestanden habe.
Auf
die Frage von Ratsherrn Rettig, ob die Probleme des Gesamtabschlusses 2010 auch
in 2011 auftreten würden antwortet Herr Fiebig, dass, wenn der Gesamtabschluss
2010 gelaufen sei ein Gerüst für den Gesamtabschluss 2011 vorhanden sei, dass
solche Probleme ausschließe.
Ratsherr
Wehrspohn fragt, ob ein Terminplan für die Erstellung des Gesamtabschlusses
bestehe.
Herr
Fiebig sagt zu, diesen der Niederschrift beizufügen.
Der
Vorsitzende merkt an, dass er auf einem Seminar gehört habe, dass der
Gesamtabschluss erst für das Jahr 2013 erstellt werden müsse.
Hierauf
erklärt Bürgermeister Spindler dass dies nicht der Fall sei. Weiter erläutert
er, dass nach Artikel 8 § 4 des 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes –NKFWG vom
18. September 2012 (GV NRW S. 432) der Gesamtabschluss 2010 nach der
Bestätigung durch ihn nicht mehr vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft und Rat
festgestellt werden müsse.
Herr
Fox erläutert, dass die genannte Bestimmung vom Jahresabschluss handele, diese
aber auch auf den Gesamtabschluss angewendet werden könne. Hierbei handele es
sich um eine Kannbestimmung. Bei dieser Vorgehensweise könne für den Gesamtabschluss
2011 ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt werden, wenn seine
Anfangsbestände sich formell folgerichtig aus den Vorjahren ergeben würden.
Ratsherr
Rettig ist der Auffassung, dass, wenn der Gesamtabschluss schon erstellt werden
müsse, der Ausschuss sich diesen auch ansehen könne.
Der
Vorsitzende möchte wissen, wo die Erleichterung für die Verwaltung sei.
Bürgermeister
Spindler antwortet, durch den Wegfall der Prüfung eine Zeitersparnis eintrete.
Zu diesem Thema gäbe es einen Schnellbrief des Städte- und Gemeindebundes NRW
sowie von der Vereinigung der örtlichen Rechnungsprüfungen in
Nordrhein-Westfalen e.V. (VERPA). Diese würden der Niederschrift beigefügt.
Ratsherr
Wehrspohn regt an, dass der Ausschuss immer noch über eine Prüfung entscheiden
könne, wenn der Gesamtabschluss vorliegen würde.
Dies
findet allgemeine Zustimmung im Ausschuss.