Herr Fiebig erläutert, dass in den Gesamtabschluss nur die Wirtschaftsbetriebe Meerbusch GmbH (wbm) aufzunehmen sei. Zur personellen Situation erklärt er, dass die Bilanzbuchhalterin nicht mehr bei der Stadt Meerbusch beschäftigt sei. Man habe aber 2 Bedienstete der Stadtverwaltung Neuss zur vorübergehenden Mitarbeit gewinnen können, wobei sich eine Kraft mit dem Gesamtabschluss und die zweite Kraft mit dem Jahresabschluss beschäftigen werde. Zur Zusammenführung der Daten aus den Jahresabschlüssen werde eine Standartsoftware der ITK-Rheinland eingesetzt. Probleme, die in der Darstellung der gegenseitigen Geschäftsbeziehungen aufgetreten seien, würden Anfang 2013 für das Jahr 2010 mit der wbm geklärt. Zukünftig würden die Buchungen der wbm direkt in die Gesamtbilanz einfließen. Als Termin für die Aufstellung bzw. Bestätigung nannte Herr Fiebig den 30.06.2013.

 

Ratsherr Müller möchte wissen, wann die Bilanzbuchhalterin aus dem Dienst ausgeschieden sei.

 

Herr Fiebig antwortet hierauf, dass die Bedienstete seit dem 30.11.2012 nicht mehr beschäftigt sei.

 

Ratsherr Müller kann sich nicht vorstellen, dass erst 13 Monate nach Feststellung des Jahresabschlusses 2010 der Gesamtabschluss fertig sei.

 

Herr Fiebig erklärt, dass die Mitarbeiterin, die den Gesamtabschluss fertigen sollte, seit 1 Jahr intensiv mit der Umstellung der Finanzsoftware beschäftigt gewesen sei und daher für andere Aufgaben nicht zur Verfügung gestanden habe.

 

Auf die Frage von Ratsherrn Rettig, ob die Probleme des Gesamtabschlusses 2010 auch in 2011 auftreten würden antwortet Herr Fiebig, dass, wenn der Gesamtabschluss 2010 gelaufen sei ein Gerüst für den Gesamtabschluss 2011 vorhanden sei, dass solche Probleme ausschließe.

 

Ratsherr Wehrspohn fragt, ob ein Terminplan für die Erstellung des Gesamtabschlusses bestehe.

 

Herr Fiebig sagt zu, diesen der Niederschrift beizufügen.

 

Der Vorsitzende merkt an, dass er auf einem Seminar gehört habe, dass der Gesamtabschluss erst für das Jahr 2013 erstellt werden müsse.

 

Hierauf erklärt Bürgermeister Spindler dass dies nicht der Fall sei. Weiter erläutert er, dass nach Artikel 8 § 4 des 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes –NKFWG vom 18. September 2012 (GV NRW S. 432) der Gesamtabschluss 2010 nach der Bestätigung durch ihn nicht mehr vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft und Rat festgestellt werden müsse.

 

Herr Fox erläutert, dass die genannte Bestimmung vom Jahresabschluss handele, diese aber auch auf den Gesamtabschluss angewendet werden könne. Hierbei handele es sich um eine Kannbestimmung. Bei dieser Vorgehensweise könne für den Gesamtabschluss 2011 ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt werden, wenn seine Anfangsbestände sich formell folgerichtig aus den Vorjahren ergeben würden.

 

Ratsherr Rettig ist der Auffassung, dass, wenn der Gesamtabschluss schon erstellt werden müsse, der Ausschuss sich diesen auch ansehen könne.

 

Der Vorsitzende möchte wissen, wo die Erleichterung für die Verwaltung sei.

 

Bürgermeister Spindler antwortet, durch den Wegfall der Prüfung eine Zeitersparnis eintrete. Zu diesem Thema gäbe es einen Schnellbrief des Städte- und Gemeindebundes NRW sowie von der Vereinigung der örtlichen Rechnungsprüfungen in Nordrhein-Westfalen e.V. (VERPA). Diese würden der Niederschrift beigefügt.

 

Ratsherr Wehrspohn regt an, dass der Ausschuss immer noch über eine Prüfung entscheiden könne, wenn der Gesamtabschluss vorliegen würde.

 

Dies findet allgemeine Zustimmung im Ausschuss.