Beschluss:

 

1.    Für das als Geltungsbereich gekennzeichnete Gebiet wird gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 1 (8) BauGB der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 323 Meerbusch-Büderich „Neue Feuer- und Rettungswache nördlich der alten Ziegelei“ gefasst. Der Bebauungsplan sieht die Festsetzung einer Fläche für den Gemeinbedarf, mit der Zweckbestimmung Feuerwehr und Rettungsdienste sowie ggf. Katastrophenschutz und/ oder Ordnungsbehörde, vor.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB durchzuführen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig