Beschluss:
1.
Für
das als Geltungsbereich gekennzeichnete Gebiet wird gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch
(BauGB) in Verbindung mit § 1 (8) BauGB der Beschluss zur Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 323 Meerbusch-Büderich „Neue Feuer- und Rettungswache
nördlich der alten Ziegelei“ gefasst. Der Bebauungsplan sieht die Festsetzung
einer Fläche für den Gemeinbedarf, mit der Zweckbestimmung Feuerwehr und
Rettungsdienste sowie ggf. Katastrophenschutz und/ oder Ordnungsbehörde, vor.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB
sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 (1) BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig