Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften stimmt der nachfolgenden Abweichung von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung „Ortskern Osterath“ und den nachfolgenden planungsrechtlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 136 Meerbusch – Osterath, „WG Hoterhof / Gew.Ost. NW“ für das Bauvorhaben Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage, Am Hoterhof, Meerbusch-Osterath (AZ BV 0102/2023) für folgende Tatbestände gemäß § 31 Abs. 3 BauGB zu:

 

-      Befreiung von der zeichnerischen Festsetzung der überbaubaren Grundstücksfläche

-      Befreiung von der festgesetzten Bauweise

-      Befreiung von der Festsetzung Erschließungsfläche für Fuß- und Radweg

-      Abweichungen von der Gestaltungssatzung – hier Dachform.

 


Ratsherr Schoenauer stellt einen Vertagungsantrag.

 

Ratsherr Peters schließt sich den Ausführungen von Ratsherrn Schoenauer an und bittet die Verwaltung zukünftig bei Verweisen auf andere Vorlagen auf die Zahlencodes zu verzichten oder zusätzlich den Titel der Vorlage mit anzugeben. Dies würde das Durcharbeiten von Vorlagen erleichtern.

 


Abstimmungsergebnis: (Vertagungsantrag der Fraktionen CDU und GRÜN-alternativ Meerbusch)

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU        ( 7 )

7

 

 

FDP           ( 2 )

2

 

Bündnis 90 / Die Grünen       (3)

3

 

GRÜN-alternativ Meerbusch    (1)

1

 

SPD          ( 2 )

2

 

UWG / Freie Wähler       ( 1 )

1

 

 

Die Fraktion   (1)

1

 

Gesamt:     ( 17 )

17

0

0

 

Einstimmig beschlossen.