Sitzung: 30.03.2023 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Beschluss: zur Kenntnis genommen
[Anmerkung der Schriftführung: die Beantwortung der Anfrage erfolge nicht während der Sitzung, sondern wurde von der Verwaltung zur Aufnahme in die Niederschrift nachgereicht.]
Frage 1: Wie viele
Anträge / Anfragen auf die Installation von Wallboxen sind bisher bei der
Verwaltung eingegangen?
Antwort: keiner
Die eingesetzte Software ProBAUG
erlaubt keine Auswertung hinsichtlich Stellplätzen mit Ladestationen bzw.
Wallboxen, da es sich hierbei grundsätzlich um verfahrensfreie Vorhaben im
Sinne des Bauordnungsrechtes handelt.
PKW-Stellplätze sind nach § 62 Abs. 1
Nr. 14. Buchstabe c) nicht überdachte Stellplätze für Personenkraftwagen und
Motorräder bis zu insgesamt 100 m² verfahrensfrei gestellt.
Wallboxen zählen zu Anlagen der sog.
technischen Gebäudeausrüstung und solche Anlagen gehören nach § 62 Abs. 1 Nr. 2
BauO NRW zu den verfahrensfrei gestellten Anlagen. Gleiches gilt für Anlagen
zur Nutzung erneuerbarer Energien,
a) wie
Solaranlagen in, an und auf Dach- und Außenwandflächen,
b) gebäudeunabhängige
Solaranlagen mit einer Höhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je
Grundstücksgrenze bis zu 9 m, welche gerne gleichzeitig mit Wallboxen
installiert werden, sind nach § 62 Abs. 1 Nr. 3. Buchstaben a) und b) ebenfalls
verfahrensfrei gestellt.
Hierfür muss weder ein Antrag gestellt,
noch eine Baugenehmigung erteilt werden.
Frage 2: Wie verändert sich die Anfragesituation im Laufe der Zeit?
Antwort: Darüber liegen keine
Erkenntnisse vor.
Frage 3: Wie viele Wünsche von Anwohnern wurden positiv, bzw. negativ
beantwortet?
Wallboxen an sich werden aus den o.g. Gründen
weder beantragt noch abgelehnt, sondern höchstens ein damit in Verbindung
stehendes, meist ebenfalls genehmigungsfreies, aber planungsrechtlich oder
straßenrechtlich nicht zulässiges Vorhaben, wie z.B. ein zusätzlicher
PKW-Stellplatz außerhalb überbaubarer Grundstücksflächen oder eine gewünschte
Bordsteinabsenkung im Bereich öffentlicher Parkplätze, einer Baumscheibe, etc.
Hierfür begehren die Antragsteller dann eine Befreiung bzw. Ausnahme. Es
handelt sich dann stets um eine Beurteilung des Einzelfalls.
In Osterath gab es von 2021 bis jetzt
insgesamt drei E-Mail Anfragen zur Schaffung einer E-Lademöglichkeit bzw.
Wallbox und zwar im Juni 2021, im Feb. 2022 und im Jan. 2023. Zwei dieser
Anfragen zur Errichtung von Stellplätzen bzw. Garagen mit E-Anschluss mussten
aufgrund der örtlichen Gegebenheiten (festgesetzte Grünflächen oder begrünte
Vorgärten) und der Lage generell (keine Erschließung möglich) negativ
beantwortet werden.