Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


[Anmerkung der Schriftführung: die Beantwortung der Anfrage erfolge nicht während der Sitzung, sondern wurde von der Verwaltung zur Aufnahme in die Niederschrift nachgereicht.]

 

Frage 1: Wie viele Anträge / Anfragen auf die Installation von Wallboxen sind bisher bei der Verwaltung eingegangen?

 

Antwort: keiner

 

Die eingesetzte Software ProBAUG erlaubt keine Auswertung hinsichtlich Stellplätzen mit Ladestationen bzw. Wallboxen, da es sich hierbei grundsätzlich um verfahrensfreie Vorhaben im Sinne des Bauordnungsrechtes handelt.

 

PKW-Stellplätze sind nach § 62 Abs. 1 Nr. 14. Buchstabe c) nicht überdachte Stellplätze für Personenkraftwagen und Motorräder bis zu insgesamt 100 m² verfahrensfrei gestellt.

 

Wallboxen zählen zu Anlagen der sog. technischen Gebäudeausrüstung und solche Anlagen gehören nach § 62 Abs. 1 Nr. 2 BauO NRW zu den verfahrensfrei gestellten Anlagen. Gleiches gilt für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien,

 

a)         wie Solaranlagen in, an und auf Dach- und Außenwandflächen,

b)         gebäudeunabhängige Solaranlagen mit einer Höhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze bis zu 9 m, welche gerne gleichzeitig mit Wallboxen installiert werden, sind nach § 62 Abs. 1 Nr. 3. Buchstaben a) und b) ebenfalls verfahrensfrei gestellt.

 

Hierfür muss weder ein Antrag gestellt, noch eine Baugenehmigung erteilt werden.

 

Frage 2: Wie verändert sich die Anfragesituation im Laufe der Zeit?

 

Antwort: Darüber liegen keine Erkenntnisse vor.

 

Frage 3: Wie viele Wünsche von Anwohnern wurden positiv, bzw. negativ beantwortet?

 

Wallboxen an sich werden aus den o.g. Gründen weder beantragt noch abgelehnt, sondern höchstens ein damit in Verbindung stehendes, meist ebenfalls genehmigungsfreies, aber planungsrechtlich oder straßenrechtlich nicht zulässiges Vorhaben, wie z.B. ein zusätzlicher PKW-Stellplatz außerhalb überbaubarer Grundstücksflächen oder eine gewünschte Bordsteinabsenkung im Bereich öffentlicher Parkplätze, einer Baumscheibe, etc. Hierfür begehren die Antragsteller dann eine Befreiung bzw. Ausnahme. Es handelt sich dann stets um eine Beurteilung des Einzelfalls.

 

In Osterath gab es von 2021 bis jetzt insgesamt drei E-Mail Anfragen zur Schaffung einer E-Lademöglichkeit bzw. Wallbox und zwar im Juni 2021, im Feb. 2022 und im Jan. 2023. Zwei dieser Anfragen zur Errichtung von Stellplätzen bzw. Garagen mit E-Anschluss mussten aufgrund der örtlichen Gegebenheiten (festgesetzte Grünflächen oder begrünte Vorgärten) und der Lage generell (keine Erschließung möglich) negativ beantwortet werden.