Beschluss:

 

1. Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften spricht sich grundsätzlich für die Realisierung der Kindertageseinrichtung mit ergänzender Büronutzung sowie einer Stellplatzanlage im Bereich Fröbelstraße 16 und dem nördlichen Teil des ehemaligen Schulgeländes der Barbara-Gerretz-Schule gem. Anlage 1-1c dieser Verwaltungsvorlage aus.

 

2. Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften stimmt gemäß der Empfehlung der Verwaltung den nachfolgenden planungsrechtlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 182 Meerbusch Osterath „Fröbelstraße / Bommershöfer Weg“, in Kraft getreten am 16.09.1993, für folgende wesentliche Befreiungstatbestände gemäß § 31 (2) Baugesetzbuch (BauGB), zu:

 

-      Befreiung von der Zweckbestimmung „Schule“

-      Befreiung von den zeichnerischen Festsetzungen der Geschossigkeit

-      Befreiung von den zeichnerischen Festsetzungen der überbaubaren Grundstücksfläche

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Arbeiten an dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 308 „Barbara-Gerretz-Schule / Am Hoterhof“ unter Berücksichtigung der gemäß Anlagen 1 geplanten Kindetageseinrichtung fortzuführen. Für die daraus resultierenden Anpassungen der städtebaulichen Zielsetzung und insbesondere der Erschließungs- und Stellplatzplanung des Bebauungsplans Nr. 308 wird die Verwaltung dem Gremium hierzu eine entsprechende Beschlussvorlage vorlegen.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren, vorbereitenden Schritte zur Realisierung der Kita auszuarbeiten und die notwendigen Beschlussvorlagen vorzulegen.

 


Vorsitzender Damblon fragt, ob der Antrag der CDU-Fraktion mitberücksichtigt werden soll. (siehe TOP 7.1)

 

Das Gremium stimmt dem zu.

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU        ( 7 )

7

 

 

FDP           ( 2 )

2

 

Bündnis 90 / Die Grünen       (3)

3

 

GRÜN-alternativ Meerbusch    (1)

1

 

SPD          ( 2 )

2

UWG / Freie Wähler       ( 1 )

1

 

 

Die Fraktion   (1)

1

Gesamt:     ( 17 )

13

4

0

 

Mehrheitlich beschlossen.