Beschlussvorschlag:

 

Der Kulturausschuss beschließt, dass die evangelische Bethlehemkirche an der Dietrich- Bonhoeffer- Straße/ Ecke Lortzingstraße in 40667 Meerbusch Büderich unter der lfd. Nr. 176 rechtskräftig in die Denkmalliste der Stadt Meerbusch eingetragen wird.

 


Auch die Bethlehemkirche habe eine besondere Bedeutung für die Stadt, sodass über die Eintragung beschlossen werden soll.


Neben der Bethlehemkirche ist der Neubau eines Mehrfamilienhauses und eines Einfamilienhauses geplant, der aufgrund beantragter wesentlicher Befreiungen im nächsten APL vorgestellt werden soll. Frau Dipl.-Ing. Roters stellt kurz das für die Ausschussmitglieder verfügbare Gutachten zur Bethlehemkirche vor.

 

Die evangelische Bethlehemkirche auf der Dietrich- Bonhoeffer- Straße/ Ecke Lortzingstraße wurde zwischen 1962 und 1964 errichtet. Der Architekt, der durch die evangelische Kirchengemeinde beauftragt wurde, war Reinhard Herbeck – genannt Reiner Herbeck.

Das Ensemble umfasse den Kirchenbau mit seinem durchfensterten Faltdach, eine eingeschossige umgebende Bebauung und den freistehenden Kirchturm.

Der denkmalwerte Schutzumfang beziehe sich auf die oben genannten Bauteile im Inneren und Äußeren. Details können dem Gutachten des LVR, bzw. dem Denkmallistenblatt, entnommen werden.

Ratsherr Jörgens fragt, ob der Kirchplatz nicht wie bei der Christuskirche auch zum Schutz gehöre.

 

Dipl.-Ing. Roters erläutert, dass dies nicht der Fall sei.

 

Ratsherr Schmoll empfindet es als richtig, dass nur die eigentliche Kirche unter Denkmalschutz gestellt wird, da der zum Areal gehörende Kindergarten und der sich damit ergebende Freiraum erst vor fünf bis zehn Jahren gebaut wurden.

 

Prof. Dr. Schöndeling stimmt der Entscheidung zu, nur die Kirche unter Schutz zu stellen, da die einzelnen Gebäude als Solitäre entstanden seien. Er weist aber darauf hin, dass es einen Umgebungsschutz gebe. Bei Neubauten werde dann immer geprüft, wie diese auf das denkmalgeschützte Gebäude einwirken, dieser Schutz sei aber schwächer.

 

Dipl.-Ing. Briese weist darauf hin, dass es durch den bestehenden Bebauungsplan hier noch einen stärkeren Schutz gebe, da man den Bebauungsplan ändern oder an ihm festhalten könne.