Sitzung: 13.12.2012 Rechnungsprüfungsausschuss
Ratsherr
Müller weist darauf hin, dass nach der GO NRW der Erlass einer Haushaltssatzung
für 2 Jahre möglich sei. Er halte es jedoch für sinnvoll, bei der jetzigen
Verfahrensweise zu bleiben.
Bürgermeister
Spindler antwortet, dass die GO NRW grundsätzlich den Erlass der
Haushaltssatzung für 1 Jahr vorsehe. In Meerbusch habe es erst einmal für die
Jahre 2003 und 2004 eine Haushaltssatzung für 2 Jahre gegeben. Auch nach seiner
Ansicht solle es bei dem jährlichen Erlass der Haushaltssatzung bleiben.