Ratsherr Müller weist darauf hin, dass nach der GO NRW der Erlass einer Haushaltssatzung für 2 Jahre möglich sei. Er halte es jedoch für sinnvoll, bei der jetzigen Verfahrensweise zu bleiben.

 

Bürgermeister Spindler antwortet, dass die GO NRW grundsätzlich den Erlass der Haushaltssatzung für 1 Jahr vorsehe. In Meerbusch habe es erst einmal für die Jahre 2003 und 2004 eine Haushaltssatzung für 2 Jahre gegeben. Auch nach seiner Ansicht solle es bei dem jährlichen Erlass der Haushaltssatzung bleiben.