Frau Barbara Wiese fragt, ob der Errichtung des Pavillons in Strümp (TOP 2) ein politisches Gremium zugestimmt habe. Herr Betsch antwortet, dass das Ministerium für Heimat, Kommunales und Bau NRW dem Förderantrag für den Bau des Pavillons zugestimmt habe. Der Beschluss über die Umsetzung der Maßnahme solle heute im Ausschuss erfolgen.

 

Frau Wiese berichtet darüber, dass im vergangenen Jahr das Vorhaben einen Grillplatz mit Pavillon zu errichten aufgrund des Widerstands der Anwohner zurückgenommen worden sei und fragt, warum dieser Plan nun wieder aufgenommen worden sei, wenn auch zunächst ohne Grillplatz. Diese Stelle grenze an eine Wasserschutzzone und ein Landschaftsschutzgebiet. Herr Betsch erklärt, dass die Kleene Strömper von dem Vorhaben, einen Grillplatz zu errichten, Abstand genommen haben. Auf Frau Wieses Frage, ob die Maßnahme mit dem Klimaschutzkonzept in Einklang stehe, antwortet Frau Frey, dass diese Maßnahme nichts mit dem Klimaschutzkonzept zu tun habe. Der Standort des Pavillons sei auf einer öffentlichen Grünfläche geplant. Das Landschaftsschutzgebiet fange erst an dem Wäldchen an, Vorschriften zu Abständen gebe es keine.

 

Frau Dr. Blaum fragt, warum die Beschlussvorlage zu TOP 2 nicht auf die spezifischen Fragen des Bürgerantrags eingehe. Sie betrachte Begriffe wie „in weiten Teilen“ als zu unpräzise. Zudem vermisse sie die detaillierte Darstellung des LANUV. Frau Neukirchens Annahme, dass dieses im Rahmen des Vortrages von Herrn Stevens geklärt werden könne, wird bestätigt.

 

Zum Pavillon in Strümp fragt sie, ob es bekannt gewesen sei, dass der nördliche Teil der Fläche als schützenswertes Biotop kartiert sei. Dieses sei der Anlage zu TOP 2 zu entnehmen. Sie fragt, ob die Förderung nur für den ausgewählten Standort bewilligt wurde oder ob der Pavillon auch woanders errichtet werden könne, so z.B. auf dem Fouesnantplatz oder an der Skateranlage. Erster und Technischer Beigeordneter Apsel erklärt, dass diese Stelle ausgewählt worden sei, weil der Pavillon dort am ehesten seinen Zweck erfülle und am wenigsten störe. Es handle sich um zwei halbe Unterstände, die beidseitig des Weges aufstellt werden sollen und zum Weg hin offen seien.