Sitzung: 11.05.2023 Ausschuss für Klima, Umwelt, Bau
Frau
Barbara Wiese fragt, ob der Errichtung des Pavillons in Strümp (TOP 2) ein
politisches Gremium zugestimmt habe. Herr Betsch antwortet, dass das
Ministerium für Heimat, Kommunales und Bau NRW dem Förderantrag für den Bau des
Pavillons zugestimmt habe. Der Beschluss über die Umsetzung der Maßnahme solle
heute im Ausschuss erfolgen.
Frau
Wiese berichtet darüber, dass im vergangenen Jahr das Vorhaben einen Grillplatz
mit Pavillon zu errichten aufgrund des Widerstands der Anwohner zurückgenommen
worden sei und fragt, warum dieser Plan nun wieder aufgenommen worden sei, wenn
auch zunächst ohne Grillplatz. Diese Stelle grenze an eine Wasserschutzzone und
ein Landschaftsschutzgebiet. Herr Betsch erklärt, dass die Kleene Strömper von
dem Vorhaben, einen Grillplatz zu errichten, Abstand genommen haben. Auf Frau
Wieses Frage, ob die Maßnahme mit dem Klimaschutzkonzept in Einklang stehe,
antwortet Frau Frey, dass diese Maßnahme nichts mit dem Klimaschutzkonzept zu
tun habe. Der Standort des Pavillons sei auf einer öffentlichen Grünfläche
geplant. Das Landschaftsschutzgebiet fange erst an dem Wäldchen an,
Vorschriften zu Abständen gebe es keine.
Frau
Dr. Blaum fragt, warum die Beschlussvorlage zu TOP 2 nicht auf die spezifischen
Fragen des Bürgerantrags eingehe. Sie betrachte Begriffe wie „in weiten Teilen“
als zu unpräzise. Zudem vermisse sie die detaillierte Darstellung des LANUV.
Frau Neukirchens Annahme, dass dieses im Rahmen des Vortrages von Herrn Stevens
geklärt werden könne, wird bestätigt.
Zum
Pavillon in Strümp fragt sie, ob es bekannt gewesen sei, dass der nördliche
Teil der Fläche als schützenswertes Biotop kartiert sei. Dieses sei der Anlage
zu TOP 2 zu entnehmen. Sie fragt, ob die Förderung nur für den ausgewählten
Standort bewilligt wurde oder ob der Pavillon auch woanders errichtet werden
könne, so z.B. auf dem Fouesnantplatz oder an der Skateranlage. Erster und
Technischer Beigeordneter Apsel erklärt, dass diese Stelle ausgewählt worden
sei, weil der Pavillon dort am ehesten seinen Zweck erfülle und am wenigsten
störe. Es handle sich um zwei halbe Unterstände, die beidseitig des Weges
aufstellt werden sollen und zum Weg hin offen seien.