Sitzung: 30.03.2023 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: FB4/0638/2023
Herr Schneiders
berichtet aus einem Telefonat mit der Bezirksregierung vom 29.3.23 zum
aktuellen Stand rund um das Thema Windenergie und die Folgen des neuen
Wind-an-Land-Gesetz (WaLG). Demnach sind die Flächenziele für das Land NRW auf
Ebene der Bezirksregierungen nachzuweisen. D.h. in den Regionalplänen müssen
bis 2027 1,1 % der Landesfläche und bis zum Jahr 2032 1,8 % der Landesfläche
für die Aufstellung von Windkraftanlagen zur Verfügung gestellt werden.
Die
Bezirksregierung Düsseldorf plant nun die Fortschreibung des Regionalplans
innerhalb der nächsten 1 ½ Jahre. Grundlage dafür wird ein Standortkonzept
sein, das zeitnah in Auftrag gegeben werden soll. Im Zuge dessen Erarbeitung
erfolgt eine Beteiligung der Kommunen. Diese könnte nach derzeitigen
Überlegungen Anfang 2024 erfolgen. Es empfiehlt sich diese Beteiligung
abzuwarten. Dann wird ersichtlich, ob und in welcher Weise auf dem Stadtgebiet
neue Standorte seitens der Regionalplanung betrachtet werden. Auf der Grundlage
kann dann entschieden werden, ob die Stadt Meerbusch den Überlegungen der
Regionalplanung folgt, oder ob man durch eine eigene Standortuntersuchung ggf.
ergänzende Standorte suchen möchte.
Auch das Thema
Freiflächen-PV-Anlagen möchte die Bezirksregierung Düsseldorf betrachten. Ob
dies im Zuge des Standortkonzepts für Windenergieanlagen erfolgt, oder ob dies
separat betrachtet wird, ist derzeit noch offen.
Seitens der
Verwaltung ist geplant, zum Haushaltsentwurf 2024 Mittel für ein eigenes
Standortkonzept zu Energiegewinnung und-speicherung einzustellen.
Ratsherr Peters ist der Meinung, dass die Stadt schnell reagieren müsse.
Es gäbe Festlegungen in der Höhe der derzeitigen drei Anlagen. Diese könnten
faktisch vorab geändert werden, wenn ein entsprechender Beschluss darüber
gefasst würde. Es gab bereits vor einiger Zeit ein Angebot einer Firma, die
vorhandenen Anlagen durch Repowering effizienter zu gestalten, was jedoch
planungsrechtlich abgelehnt wurde. Deshalb möchte er anregen, sich mit diesem
Thema zeitnah auseinanderzusetzen.
Ratsherr Jörgens findet die Initiative der Verwaltung sehr gut, auch die
PV-Anlagen mit aufzunehmen. Es sei auf allen Ebenen momentan ein dynamischer
Prozess und daher hält er eine rechtzeitige Teilnahme für sehr wichtig.
Vielleicht könne man 2023 bereits erste Zwischenergebnisse formulieren, um den
Prozess möglichst transparent zu halten. Er fragt, ob die Flächendefinition
zwischen den Höhen der Windkraftanlagen unterscheidet.
Herr Schneiders bestätigt dies.
Ratsherr Wagner erläutert, dass zu „Kleinwindenergieanlagen“ alles
gezählt wird, was bis zu 10 m hoch ist. Diese sind nicht genehmigungspflichtig,
jedoch anzeigepflichtig. Die Landesregierung arbeite daran, diese
herauszunehmen. Kleinwindenergieanlagen dürfen nicht in Innenbereichen
errichtet werden. Ab 10 m gelten die 1.000 m Abstand zu Wohnbebauung, die in
NRW gültig sind, d.h. alles über 10 m fällt in diese Regelung. Ratsherr Wagner
bittet die Verwaltung, die Ausführungen von Herrn Schneiders mit zur
Niederschrift zu geben. Außerdem schließt er sich den Ausführungen von
Ratsherrn Peters an und erläutert, dass erneuerbare Energien benötigt werden,
nicht nur um Emissionen zu reduzieren, sondern auch um die Preise zu senken.
Die Strompreisbremse läuft im Laufe des Jahres 2024 aus. Wenn die Stadtwerke
selbst erneuerbare Energien (zurzeit 8-13ct) vertreiben würden, könnten sie
auch die allgemeinen Preise senken. Des Weiteren fragt er, ob die angegeben
benötigten Finanzmittel der Vorlage aus den Haushaltsmitteln bereitgestellt
werden.
Frau Briese bejaht dies.
Sachkundiger Bürger Schmoll erläutert, dass der Klimaschutz sehr wichtig
sei, aber die Stadt Meerbusch sehr viele Lasten der Allgemeinheit übernehmen
muss, z.B. den Fluglärm, den Bahndamm durch Osterath, die Autobahnen, etc. Wenn
jetzt angefangen wird, die Äcker mit PV-Anlagen zu versehen, dann erreicht man
sicher durch die Kommerzialisierung etwas, aber es wird zugleich die Landschaft
verschandelt. Es gibt auch andere Regionen, wo die Böden nicht so fruchtbar
sind und PV-Anlagen effizienter laufen könnten.
Ratsfrau Niederdellmann-Siemes möchte aufgrund der hohen Dynamik dem
Vorgehen der Verwaltung folgen und das Ergebnis der Bezirksregierung abwarten.
Wenn die 1.000 m-Grenze fallen würde, wäre zu überlegen, die bereits
vorhandenen Flächen effizienter zu gestalten.
Ratsherr Schoenauer möchte ebenfalls aufgrund der nötigen
Rechtssicherheit der Verwaltung folgen.
Ratsherr Wagner erläutert, dass die Energiewende nicht unsichtbar
bleiben wird. Das Landschaftsbild wird sich verändern. Die sog. Agri-PV-Anlagen
haben auch Vorteile, so dass Äcker beschattet werden können und weniger
Feuchtigkeit verdunstet, womit sogar die Anbaumöglichkeiten steigen könnten.
Außerdem seien diese Anlagen frei drehbar und können den ganzen Tag die Sonne
aufnehmen. Es gibt bereits Erprobungen mit guten Erfolgen. Auch Meerbusch müsse
seinen Beitrag leisten und gut sichtbar eigenen Strom erzeugen.
Ratsherr Jörgens möchte die Ausführungen von Ratsherrn Wagner
unterstreichen und erklärt, dass dies als „intelligente Flächennutzung“
bezeichnet wird. Auch er ist der Meinung, dass Meerbusch seinen Beitrag dazu
leisten müsse. Es gäbe mittlerweile viele gute Lösungen, um autarker zu werden.