Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Herr Schneiders berichtet aus einem Telefonat mit der Bezirksregierung vom 29.3.23 zum aktuellen Stand rund um das Thema Windenergie und die Folgen des neuen Wind-an-Land-Gesetz (WaLG). Demnach sind die Flächenziele für das Land NRW auf Ebene der Bezirksregierungen nachzuweisen. D.h. in den Regionalplänen müssen bis 2027 1,1 % der Landesfläche und bis zum Jahr 2032 1,8 % der Landesfläche für die Aufstellung von Windkraftanlagen zur Verfügung gestellt werden.

Die Bezirksregierung Düsseldorf plant nun die Fortschreibung des Regionalplans innerhalb der nächsten 1 ½ Jahre. Grundlage dafür wird ein Standortkonzept sein, das zeitnah in Auftrag gegeben werden soll. Im Zuge dessen Erarbeitung erfolgt eine Beteiligung der Kommunen. Diese könnte nach derzeitigen Überlegungen Anfang 2024 erfolgen. Es empfiehlt sich diese Beteiligung abzuwarten. Dann wird ersichtlich, ob und in welcher Weise auf dem Stadtgebiet neue Standorte seitens der Regionalplanung betrachtet werden. Auf der Grundlage kann dann entschieden werden, ob die Stadt Meerbusch den Überlegungen der Regionalplanung folgt, oder ob man durch eine eigene Standortuntersuchung ggf. ergänzende Standorte suchen möchte.

Auch das Thema Freiflächen-PV-Anlagen möchte die Bezirksregierung Düsseldorf betrachten. Ob dies im Zuge des Standortkonzepts für Windenergieanlagen erfolgt, oder ob dies separat betrachtet wird, ist derzeit noch offen.

Seitens der Verwaltung ist geplant, zum Haushaltsentwurf 2024 Mittel für ein eigenes Standortkonzept zu Energiegewinnung und-speicherung einzustellen.

 

Ratsherr Peters ist der Meinung, dass die Stadt schnell reagieren müsse. Es gäbe Festlegungen in der Höhe der derzeitigen drei Anlagen. Diese könnten faktisch vorab geändert werden, wenn ein entsprechender Beschluss darüber gefasst würde. Es gab bereits vor einiger Zeit ein Angebot einer Firma, die vorhandenen Anlagen durch Repowering effizienter zu gestalten, was jedoch planungsrechtlich abgelehnt wurde. Deshalb möchte er anregen, sich mit diesem Thema zeitnah auseinanderzusetzen.

 

Ratsherr Jörgens findet die Initiative der Verwaltung sehr gut, auch die PV-Anlagen mit aufzunehmen. Es sei auf allen Ebenen momentan ein dynamischer Prozess und daher hält er eine rechtzeitige Teilnahme für sehr wichtig. Vielleicht könne man 2023 bereits erste Zwischenergebnisse formulieren, um den Prozess möglichst transparent zu halten. Er fragt, ob die Flächendefinition zwischen den Höhen der Windkraftanlagen unterscheidet.

 

Herr Schneiders bestätigt dies.

 

Ratsherr Wagner erläutert, dass zu „Kleinwindenergieanlagen“ alles gezählt wird, was bis zu 10 m hoch ist. Diese sind nicht genehmigungspflichtig, jedoch anzeigepflichtig. Die Landesregierung arbeite daran, diese herauszunehmen. Kleinwindenergieanlagen dürfen nicht in Innenbereichen errichtet werden. Ab 10 m gelten die 1.000 m Abstand zu Wohnbebauung, die in NRW gültig sind, d.h. alles über 10 m fällt in diese Regelung. Ratsherr Wagner bittet die Verwaltung, die Ausführungen von Herrn Schneiders mit zur Niederschrift zu geben. Außerdem schließt er sich den Ausführungen von Ratsherrn Peters an und erläutert, dass erneuerbare Energien benötigt werden, nicht nur um Emissionen zu reduzieren, sondern auch um die Preise zu senken. Die Strompreisbremse läuft im Laufe des Jahres 2024 aus. Wenn die Stadtwerke selbst erneuerbare Energien (zurzeit 8-13ct) vertreiben würden, könnten sie auch die allgemeinen Preise senken. Des Weiteren fragt er, ob die angegeben benötigten Finanzmittel der Vorlage aus den Haushaltsmitteln bereitgestellt werden.

 

Frau Briese bejaht dies.

 

Sachkundiger Bürger Schmoll erläutert, dass der Klimaschutz sehr wichtig sei, aber die Stadt Meerbusch sehr viele Lasten der Allgemeinheit übernehmen muss, z.B. den Fluglärm, den Bahndamm durch Osterath, die Autobahnen, etc. Wenn jetzt angefangen wird, die Äcker mit PV-Anlagen zu versehen, dann erreicht man sicher durch die Kommerzialisierung etwas, aber es wird zugleich die Landschaft verschandelt. Es gibt auch andere Regionen, wo die Böden nicht so fruchtbar sind und PV-Anlagen effizienter laufen könnten.

 

Ratsfrau Niederdellmann-Siemes möchte aufgrund der hohen Dynamik dem Vorgehen der Verwaltung folgen und das Ergebnis der Bezirksregierung abwarten. Wenn die 1.000 m-Grenze fallen würde, wäre zu überlegen, die bereits vorhandenen Flächen effizienter zu gestalten.

 

Ratsherr Schoenauer möchte ebenfalls aufgrund der nötigen Rechtssicherheit der Verwaltung folgen.

 

Ratsherr Wagner erläutert, dass die Energiewende nicht unsichtbar bleiben wird. Das Landschaftsbild wird sich verändern. Die sog. Agri-PV-Anlagen haben auch Vorteile, so dass Äcker beschattet werden können und weniger Feuchtigkeit verdunstet, womit sogar die Anbaumöglichkeiten steigen könnten. Außerdem seien diese Anlagen frei drehbar und können den ganzen Tag die Sonne aufnehmen. Es gibt bereits Erprobungen mit guten Erfolgen. Auch Meerbusch müsse seinen Beitrag leisten und gut sichtbar eigenen Strom erzeugen. 

 

Ratsherr Jörgens möchte die Ausführungen von Ratsherrn Wagner unterstreichen und erklärt, dass dies als „intelligente Flächennutzung“ bezeichnet wird. Auch er ist der Meinung, dass Meerbusch seinen Beitrag dazu leisten müsse. Es gäbe mittlerweile viele gute Lösungen, um autarker zu werden.