Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Sozialausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung einer Information zum Stärkungspakt NRW und der Einrichtung eines Links zu den erforderlichen Antragsunterlagen auf der Homepage der Stadt Meerbusch. Die Sammlung und Aufbereitung der Anträge soll ebenfalls durch die Verwaltung erfolgen. Über die Vergabe der Mittel aus dem Stärkungspakt NRW entscheidet der Sozialausschuss dann in eigener Zuständigkeit in der Sitzung am 09.05.2023.

 


Dezernent Herr Annacker stellt die Beschlussvorlage vor.

 

Frau Kümmel ergänzt, dass in der nächsten Woche eine Seite auf der Homepage der Stadt Meerbusch eingerichtet werde, auf der ein Link zu den entsprechenden Antragsformularen hinterlegt sei. Alle Anträge würden bis zur nächsten Ausschusssitzung gesammelt und dort vorgestellt werden.

 

Ratsfrau Niegeloh spricht sich positiv darüber aus, dass durch die Landesmittel nun Einzelpersonen in Notlagen unterstützt werden könnten. Sie entnahm einem Zeitungsartikel, dass die Stadt Kaarst 950.000,00 € sowie die Städte Dormagen und Grevenbroich insgesamt 1.4 Millionen Euro im Rahmen des Stärkungspaktes erhalten hätten.

Dezernent Herr Annacker führt daraufhin aus, dass es sich um zwei unterschiedliche Stärkungspakte handele. Bei den von ihr angesprochenen Summen würde es sich um Zuwendungen des Bundes an das Land NRW in Höhe von insgesamt 390 Millionen Euro handeln. Diese Mittel wären konsumtiv für die Beschaffung und Bewirtschaftung der Unterbringungen ukrainischer Flüchtlinge einzusetzen, die Stadt Meerbusch habe in diesem Zuge 1,26 Millionen Euro erhalten. Die Verwendung dieser Mittel würde aktuell geplant werden.

Im Rahmen des Sozialausschusses würde nur über den Stärkungspakt NRW in Höhe von ca. 206.000,00 € entschieden werden.

 

Ratsherr Fliege ist der Auffassung, dass nur Institutionen, keine Privatpersonen durch den Stärkungspakt gefördert würden.

Frau Kümmel beantwortet die Frage dahingehend, dass mit dem Stärkungspakt Sozial- und Schuldnerberatungen, soziale Infrastruktur sowie Programme und Maßnahmen für Einzelfallhilfen unterstützt werden könnten. So könnten auch Einzelpersonen, die von Wohnungslosigkeit oder Energiesperren bedroht sind, unterstützt werden. Demnach bestünde sowohl für Institutionen als auch für Privatpersonen die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen.


Einstimmig beschlossen