Beschluss:
Der Ausschuss beschließt im Bereich der Strümper
Straße L154, zwischen der Zufahrt zur Therapieklinik und der Hausnummer 47 eine
Neuregelung des Parkens.
Ratsherr Schoenauer begrüßt den Beschlussvorschlag.
Er merkt an, dass im Sachverhalt der Beschlussvorlage von der Errichtung eines
Fahrradschutzstreifens auf der stadtauswärts gelegenen Straßenseite der
Strümper Straße die Rede sei. Die Planung der Radwegeführung müsse dem Ausschuss
separat vorgestellt werden.
Herr Hartenstein erläutert, dass sich der Beschluss
ausschließlich auf die Regelung des Parkens beziehe. Inwiefern der Radverkehr
zukünftig über einen Fahrradschutzstreifen stadtauswärts geführt werde oder wie
bisher auf einem Zweier-Richtungs-Radweg, müsse mit Straßen NRW geklärt werden.
Bisher präferiere Straßen NRW den Erhalt des einseitigen
Zweirichtungsradverkehrs.
Ratsherr Wagner führt auf, dass durch das
Halteverbot die Autofahrer eventuell dazu geneigt sein werden, mit höherer
Geschwindigkeit über die Strümper Straße zu fahren. Er fragt nach, wie dies
verhindert werden solle und, ob den Anwohnern Ausgleichsparkflächen zur
Verfügung gestellt werden.
Herr Hartenstein erklärt, dass auf der Strümper
Straße 3 Parkplätze freigehalten
werden sollen, um den Verkehr möglichst zu entschleunigen. Sollte dies
nicht ausreichen, könne noch nachgebessert werden.
Er führt auf, dass die Maßnahme eine deutliche ÖPNV
Beschleunigung mit sich bringen werde, welche von der Rheinbahn auch
ausdrücklich gewünscht sei.
In der Abwägung dieser Tatsache, mit einem etwaigen
Parkdruck, wurde zugunsten einer Verbesserung der sicherer werdenden Verkehrssituation und der ÖPNV Beschleunigung
entschieden. Ausgleichsparkflächen seien folglich nicht vorgesehen.
Ratsfrau Niegeloh betont, dass bezüglich der
Radwegeführung insbesondere im Bereich der Therapieklinik Handlungsbedarf
bestehe.
Sachkundiger Bürger Behlen sieht die Maßnahme
positiv. Er merkt an, dass die Situation am Ortseingang Strümp kritisch sei. Es
werde von Osterath kommend nach Strümp mit hoher Geschwindigkeit gefahren. Auch
hier seien Überlegungen zu treffen, wie die der Verkehr entschleunigt werden
könne.
Erster und Technischer Beigeordneter Apsel weist
darauf hin, dass es sich hierbei um eine Landesstraße handle. Zuständig sei der
Straßenbaulastträger Straßen NRW. Die zukünftige Radwegeplanung sei noch zu
planen und im Benehmen mit Straßen NRW festzulegen.
Ausschussvorsitzender Dr. Nieberding weist darauf
hin, dass der Beschluss bewusst nicht die Radwegeführung zum Gegenstand habe.
Die Radwegeplanung werde in einem separaten Beschluss beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig