Beschluss:

Der Ausschuss beschließt im Bereich der Strümper Straße L154, zwischen der Zufahrt zur Therapieklinik und der Hausnummer 47 eine Neuregelung des Parkens.


Ratsherr Schoenauer begrüßt den Beschlussvorschlag. Er merkt an, dass im Sachverhalt der Beschlussvorlage von der Errichtung eines Fahrradschutzstreifens auf der stadtauswärts gelegenen Straßenseite der Strümper Straße die Rede sei. Die Planung der Radwegeführung müsse dem Ausschuss separat vorgestellt werden.

Herr Hartenstein erläutert, dass sich der Beschluss ausschließlich auf die Regelung des Parkens beziehe. Inwiefern der Radverkehr zukünftig über einen Fahrradschutzstreifen stadtauswärts geführt werde oder wie bisher auf einem Zweier-Richtungs-Radweg, müsse mit Straßen NRW geklärt werden. Bisher präferiere Straßen NRW den Erhalt des einseitigen Zweirichtungsradverkehrs.

 

Ratsherr Wagner führt auf, dass durch das Halteverbot die Autofahrer eventuell dazu geneigt sein werden, mit höherer Geschwindigkeit über die Strümper Straße zu fahren. Er fragt nach, wie dies verhindert werden solle und, ob den Anwohnern Ausgleichsparkflächen zur Verfügung gestellt werden.

Herr Hartenstein erklärt, dass auf der Strümper Straße 3 Parkplätze freigehalten werden sollen, um den Verkehr möglichst zu entschleunigen. Sollte dies nicht ausreichen, könne noch nachgebessert werden.

Er führt auf, dass die Maßnahme eine deutliche ÖPNV Beschleunigung mit sich bringen werde, welche von der Rheinbahn auch ausdrücklich gewünscht sei.

In der Abwägung dieser Tatsache, mit einem etwaigen Parkdruck, wurde zugunsten einer Verbesserung der sicherer werdenden Verkehrssituation und der ÖPNV Beschleunigung entschieden. Ausgleichsparkflächen seien folglich nicht vorgesehen.

Ratsfrau Niegeloh betont, dass bezüglich der Radwegeführung insbesondere im Bereich der Therapieklinik Handlungsbedarf bestehe.

Sachkundiger Bürger Behlen sieht die Maßnahme positiv. Er merkt an, dass die Situation am Ortseingang Strümp kritisch sei. Es werde von Osterath kommend nach Strümp mit hoher Geschwindigkeit gefahren. Auch hier seien Überlegungen zu treffen, wie die der Verkehr entschleunigt werden könne.

Erster und Technischer Beigeordneter Apsel weist darauf hin, dass es sich hierbei um eine Landesstraße handle. Zuständig sei der Straßenbaulastträger Straßen NRW. Die zukünftige Radwegeplanung sei noch zu planen und im Benehmen mit Straßen NRW festzulegen.

Ausschussvorsitzender Dr. Nieberding weist darauf hin, dass der Beschluss bewusst nicht die Radwegeführung zum Gegenstand habe. Die Radwegeplanung werde in einem separaten Beschluss beschlossen.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig