Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, den Trägerübergang der drei in Trägerschaft der Evangelischen Kirchengemeinden Büderich und Osterath befindlichen Kitas auf den Eigenbetrieb für Kitas des Evangelischen Kirchenkreises Krefeld-Viersen wie im Sachverhalt dargelegt umzusetzen.

 


Dezernent Annacker berichtet, dass es vor Jahren einen ähnlichen Zusammenschluss innerhalb der Gemeinde Hildegundis von Meer gab. Das Ziel ist es, einen besseren Ausgleich in personeller und finanzieller Hinsicht zu erzielen. Die aktuelle Vertragsgestaltung wurde von Fachbereichsleiterin Fandel begleitet. Inhaltlich fand eine Änderung hin zur Mietkostenpauschale statt. Bisher fand die Abrechnung über eine Kindpauschale statt. Da die Stadt nun als Vermieterin auftritt, erfüllt sie zudem die Voraussetzungen für eine Förderung durch das Land.

 

Ratsherr Jörgens merkt an, dass die Mitarbeiter durch die größere Trägerschaft innerhalb der verschiedenen Kitas des Trägers verteilt werden könnten.

 

Dezernent Annacker führt hierzu aus, dass die Verteilung der Mitarbeiter durch das Arbeitsrecht geregelt wird. Vertraglich geregelt wird vielmehr, dass die Rücklagen, die innerhalb der Kitas in Meerbusch gebildet werden, auch in Meerbusch bleiben und nicht auf externe Kitas des Trägers verteilt werden können.

 

Ratsherr Neuhausen wirft ein, dass die Zentralisierung ein generelles Thema sei und fragt nach, warum die evangelische Kita in Lank nicht bei dem Übergang der Trägerschaft beteiligt ist.

 

Dezernent Annacker erwidert hierauf, dass die einzelnen Träger in ihrer Entscheidung zu einem Übergang frei sind.

 

Vorsitzende Schoppe ergänzt, dass Osterath und Büderich auch deswegen eine Kirchengemeinde werden, weil die Nachbesetzung von Pfarrerin Schniewind und Pfarrer Pahlke schwierig ist. Von diesen Schwierigkeiten ist Lank derzeit nicht betroffen.

 

Sachkundiger Bürger Mocka weist auf die positiven Synergieeffekte für die Kirche und darauf hin, dass immer gewisse Risiken durch einen Trägerwechsel entstehen.

 

Sodann erfolgt die einvernehmliche Zustimmung zu dem Beschlussvorschalg

 


Abstimmunsgergebnis: einstimmig