Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung,
den Trägerübergang der drei in Trägerschaft der Evangelischen Kirchengemeinden
Büderich und Osterath befindlichen Kitas auf den Eigenbetrieb für Kitas des
Evangelischen Kirchenkreises Krefeld-Viersen wie im Sachverhalt dargelegt
umzusetzen.
Dezernent Annacker
berichtet, dass es vor Jahren einen ähnlichen Zusammenschluss innerhalb der
Gemeinde Hildegundis von Meer gab. Das Ziel ist es, einen besseren Ausgleich in
personeller und finanzieller Hinsicht zu erzielen. Die aktuelle
Vertragsgestaltung wurde von Fachbereichsleiterin Fandel begleitet. Inhaltlich
fand eine Änderung hin zur Mietkostenpauschale statt. Bisher fand die
Abrechnung über eine Kindpauschale statt. Da die Stadt nun als Vermieterin
auftritt, erfüllt sie zudem die Voraussetzungen für eine Förderung durch das
Land.
Ratsherr Jörgens merkt an, dass die Mitarbeiter
durch die größere Trägerschaft innerhalb der verschiedenen Kitas des Trägers
verteilt werden könnten.
Dezernent Annacker führt hierzu aus, dass die
Verteilung der Mitarbeiter durch das Arbeitsrecht geregelt wird. Vertraglich
geregelt wird vielmehr, dass die Rücklagen, die innerhalb der Kitas in
Meerbusch gebildet werden, auch in Meerbusch bleiben und nicht auf externe
Kitas des Trägers verteilt werden können.
Ratsherr Neuhausen wirft ein, dass die
Zentralisierung ein generelles Thema sei und fragt nach, warum die evangelische
Kita in Lank nicht bei dem Übergang der Trägerschaft beteiligt ist.
Dezernent Annacker erwidert hierauf, dass die
einzelnen Träger in ihrer Entscheidung zu einem Übergang frei sind.
Vorsitzende Schoppe ergänzt, dass Osterath und
Büderich auch deswegen eine Kirchengemeinde werden, weil die Nachbesetzung von
Pfarrerin Schniewind und Pfarrer Pahlke schwierig ist. Von diesen
Schwierigkeiten ist Lank derzeit nicht betroffen.
Sachkundiger Bürger Mocka weist auf die positiven
Synergieeffekte für die Kirche und darauf hin, dass immer gewisse Risiken durch
einen Trägerwechsel entstehen.
Sodann erfolgt die einvernehmliche Zustimmung zu dem
Beschlussvorschalg
Abstimmunsgergebnis: einstimmig