Beschluss: zur Kenntnis genommen

Dezernent Herr Annacker stellt die Informationsvorlage vor.

 

Ratsherr Berthold lobt das Versorgungsnetz in Deutschland und weist darauf hin, dass durch die Seniorenbefragung bekannt geworden sei, dass der Wunsch nach Eigenständigkeit und ambulanter Versorgung in Meerbusch bei vielen Senioren bestünde. Eine entsprechende Pflegebedarfsplanung sei daher sehr sinnvoll.

 

Der Ausschussvorsitzende Herr Focken führt aus, dass mögliche Investoren sich an der Bedarfsplanung orientieren würden.

 

Dezernent Herr Annacker erklärt, dass die Bedarfslage im Rhein-Kreis Neuss Grundlage dafür sei, ob der Investitionskostenzuschuss für Pflegeplätze gewährt werde. Dies wäre für die Finanzierung der stationären Pflegeplätze von Bedeutung.

 

Die sachkundige Bürgerin Frau Pricken sagt aus, dass nach eigener Erfahrung die Pflegesituation in Meerbusch aktuell angespannt sei.

Ratsherr Fliege stimmt der Aussage von Frau Pricken zu. Er fragt, ob die Bedarfsplanung maßgeblich für die Förderung oder die Entstehung neuer stationärer Pflegeplätze sei.

Dezernent Herr Annacker führt aus, dass nur stationäre Pflegeplätze der Förderung unterfallen würden, Kosten für private Seniorenresidenzen seien der ambulanten Pflegezuzuordnen, welche keiner Förderung unterliegen.

 

Ratsfrau Niegeloh erkundigt sich, ob Selbstzahler der vollstationären Pflege in der Statistik nicht berücksichtigt würden. Zudem seien Frau Niegeloh lange Wartezeiten in ihrem privaten Umfeld aufgefallen.

Dezernent Herr Annacker antwortet, dass die Bedarfe stationärer Pflegeplätze abgebildet wären, unabhängig davon, ob die Kosten aus dem Einkommen oder Vermögen getragen werden könnten. Längere Wartezeiten könnten davon abhängen, dass eine bestimmte Einrichtung gewünscht sei oder die vorhandenen Plätze aufgrund von Personalmangel nicht belegt werden könnten. Für Beratung zu Heimpflegeplätzen könne Kontakt zu Herrn Lammermann von der Abteilung „Soziale Hilfen“ aufgenommen werden.

 

Ratfrau Danes fragt, ob das Sozialamt der Stadt Meerbusch Kostenträger für Personen sei, die aufgrund eines Pflegeplatzmangels aus einer anderen Kommune nach Meerbusch ausweichen müssten.

Frau Kümmel erklärt, dass grundsätzlich der Wegzugsort zuständig für die Übernahme nicht gedeckter Heimkosten sei. Aufgrund der Delegationssatzung des Rhein-Kreis Neuss findet die Sachbearbeitung für Meerbusch beim Rhein-Kreis Neuss statt. Demnach würden die ungedeckten Kosten zu Lasten der Wegzugsgemeinde gehen, nicht zu Lasten der Kommune, die die Bedarfe vorhalte.

 

Ratsherr Nowak berichtet, dass die Statistik des Pflegebedarfes für 2022 auf der Website des Rhein-Kreis Neuss einzusehen sei. Aus Sicht von Herrn Nowak sei die Anzahl an Pflegeplätzen ausreichend, allerdings würde das entsprechende Pflegepersonal fehlen.

 

Dezernent Herr Annacker führt aus, dass im Jahr 2018 Meerbusch 179 Wohneinheiten von 474 im gesamten Rhein-Kreis Neuss vorhalte. Auch würden 7 von 21 Plätze in Demenz-Wohngemeinschaften im Rhein-Kreis Neuss in Meerbusch existieren. Es bestehe auch ein gutes Angebot an „Wohnen mit Service“. Insgesamt sei Meerbusch gut aufgestellt, es würden zudem stetig Alternativen zur stationären Unterbringung ausgeweitet werden.

 

Frau Kümmel betont, dass im Jahr 2018 für die Tagespflege 26 Plätze zur Verfügung standen und sich das Angebot aktuell verdoppelt habe.

 

Der Ausschussvorsitzende Herr Focken möchte die Entwicklung der Pflegesituation im Sozialausschuss beobachten.