Der Dezernent Herr Annacker erklärt, dass eine regelmäßige Berichterstattung über den Prozess des neuen Obdaches erfolgen solle. Aktuell würden die Themen Erbpacht, Miete und die europaweite Ausschreibung intern thematisiert werden. Ein Leistungsverzeichnis für die Ausschreibung werde derzeit erstellt.

 

Herr Harald Härtel, Leiter des städtischen Immobilienmanagements, führt aus, dass im September 2022 eine interne Arbeitsgruppe mit Mitgliedern des Fachbereiches „Soziale Hilfen“, des Fachbereiches „Service Immobilien“, dem Kämmerer, Herrn Volmerich sowie dem Leiter des städtischen Justiziariates, Herrn Dr. Saturra, eingerichtet worden sei.

Es müsse ein Mietvertragsentwurf, ein Erbbaupachtvertrag und die europaweite Ausschreibung ausgearbeitet werden. Ein Vorentwurf zu diesen Punkten sei bereits durch eine externe Kanzlei erstellt worden. Weiterhin müsse das Bausoll definiert werden. Gespräche mit dem Fachbereich „Soziale Hilfen“ würden diesbezüglich seit Oktober 2022 geführt werden. Das Bausoll umfasse die Größen der Wohneinheiten, Robustheit, Ausstattungen, weitere Nutzungsanforderungen z.B. für soziale Dienste sowie Fragestellungen zu den Freianlagen und Stellplätzen. Es herrsche zudem ein Austausch mit dem Bereich Stadtplanung und Bauordnung.

Die abstrakte Beschreibung der Vorstellung ohne Leistungsverzeichnis stelle jedoch eine Herausforderung dar. Daher sei ein externes Büro gesucht worden, welches auch ohne Entwurf die entsprechende Ausschreibung tätigen könne. Es wäre schlussendlich ein Büro mit Sitz in Köln mit entsprechender Vorerfahrung unter Vertrag genommen worden.

 

Die Definition des Bausolls sei für das 2. Quartal geplant, welches dann gebündelt mit den durch die Kanzlei erstellten Vertragsentwürfen an den Markt gebracht werden könne. Zunächst erfolge ein Teilnahmewettbewerb, in der zweiten Phase werde mit den Bewerbern verhandelt. Für beide Abschnitte seien Fristen definiert, sodass der Auftrag voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte vergeben werden könne.

Der Investor sei zudem für den Abriss- und Bauantrag und die vorübergehende Unterbringung der Bewohner des Obdaches während des Bauvorganges zuständig.

Die Fertigstellung des Neubaus sei für Anfang 2026 geplant, wobei mögliche Risiken der Ausschreibung zu bedenken seien, da die Ausschreibung ergebnislos verlaufen oder baurechtliche Problematiken auftauchen könnten.

 

Die sachkundige Bürgerin Frau Pricken erkundigt sich nach der Zuständigkeit für die Vollständigkeit des Bausolles bzw. des Leistungsverzeichnisses.

Herr Härtel erklärt, dass die Stadtverwaltung in ständiger Zusammenarbeit mit dem beauftragten Büro für die Vollständigkeit Sorge trage. Eine absolute Vollständigkeit sei jedoch aus praktischer Erfahrung nie möglich. Für Bieterrückfragen stehe das beauftragte Büro bereit.

Rückfragen könnten zudem zu einer Änderung des Bausolls führen. Herr Härtel führt aus, dass es sich um ein juristisches Verfahren handele, für das noch keine Erfahrungswerte seitens der Stadtverwaltung vorlägen.

 

Ratsfrau Niegeloh fragt, ob ein fester zeitlicher Rahmen für die Ausschreibung über das Büro vorgeschrieben werden könne und nach der rechtlichen Zulässigkeit, die Verantwortung der Unterbringung der Personen des Obdaches an einen privaten Investor ab zugegeben.

Herr Härtel führt aus, dass eine zeitliche Frist für die Einreichung des Bauantrages und die Fertigstellung fester Bestandteil der Ausschreibung sein würden. Da die Bieter jedoch keine Vorgaben bezüglich der Bauweise erhalten werden, würde jedoch von detaillierten Zeitvorgaben abgesehen werden. Die Bieter müssten einen entsprechenden Zeitplan präsentieren, dessen Einhaltung geprüft werde.

 

Der Dezernent Herr Annacker betont, dass es keine Vorgaben über das „Wie“ des Neubaus geben werde, lediglich die Anforderungen an das Endergebnis seien klar definiert.

Die Gewährleistung einer adäquaten Unterbringung der Bewohner während des Neubau sei Teil der Ausschreibung. Die Verpflichtung zur Unterbringung wohnungsloser Personen verbleibe jedoch bei der Stadtverwaltung. Der Sozialausschuss werde transparent über die Unterbringung unterrichtet.

 

Ratsherr Berthold erkundigt sich nach der Vereinbarkeit der Vorstellungen mit dem Bebauungsplan.

Herr Härtel antwortet, dass der § 34 BauGB im Bereich der Strümper Straße 79-83 greifen würde, wonach sich das Bauvorhaben in die bereits vorhandene Bebauung einfügen müsse. Nach Rücksprache mit dem Fachbereich „Stadtplanung und Bauordnung“, sei eine zweigeschossige Bauweise mit Staffelgeschoss und offener Bauweise möglich.

 

Ratsfrau Housden fragt nach der Festschreibung der Anzahl und Größen der Wohneinheiten im Bausoll.

Herr Härtel führt aus, dass die Erweiterung der aktuellen Wohnfläche von der gewählten Bauweise abhängig sei, eine Mindestfläche für die einzelnen Bedarfe würde jedoch festgesetzt.

 

Ratsfrau Housen konkretisiert ihre Fragestellung nach der geplanten Unterteilung in verschieden große Wohneinheiten.

Dezernent Herr Annacker führt aus, dass eine feste Anzahl von Einzelwohnungen mit 10-15 m² Wohnfläche sowie eigenem Sanitär- und Kochbereich definiert werde. Auch sei eine Mindestanzahl an Partner- und Familienwohnungen geplant. Die Bieter hätten jedoch einen Spielraum bei der Planung.  

 

Ratsfrau Housden fragt nach den Auswahlkriterien für die Bewerber.

Herr Härtel antwortet, dass die relativen Bewertungskriterien wie Wohnflächen und Mietsatz noch definiert werden würden. Bei einer gewissen Zahl von geeigneten Bewerbern komme zudem ein Losverfahren in Betracht.

Dezernent Herr Annacker ergänzt, dass beispielsweise die Robustheit der geplanten Bauweise ein Kriterium sein könne, da Folgekosten wie Mieterschäden, voraussichtlich durch die Stadt getragen werden müssten. Auch die geplante Bauzeit und die interimsweise Unterbringung seien wichtige Auswahlkriterien.

 

Ratsfrau Pricken merkt an, dass zu spezifische Wünsche den Bewerberkreis erheblich einschränken könnten und erkundigt sich nach der Konsequenz eines ergebnislosen Ausschreibungsverfahrens.

Herr Härtel erläutert, dass sich das Ausschreibungsverfahren in zwei Abschnitte gliedere. Zunächst würden Interessenten gesucht, welche alle Eignungskriterien erfüllen. Sollten keine Bewerber gefunden werden, würde die gleiche Ausschreibung erneut erfolgen. Im nächsten Schritt würde die Ausarbeitung eines Angebotes erfolgen. Herr Härtel führt aus, dass eine solvente Kommune aktuell ein attraktiver Auftraggeber sei und er daher zuversichtlich auf die Ausschreibung blicke.

 

Der Vorsitzende des Seniorenbeirates, Herr Heppner, erkennt Risiken im zeitlichen Ablauf und erkundigt sich nach dem geplanten Heizungssystem.

Dezernent Herr Annacker führt aus, dass die Energieeffizienz KfW 55 sowie eine Photovoltaikanlage und ein wärmepumpenbasiertes Heizsystem durch den Rat beschlossen wären. Eine höhere Energieeffizienz sei klientelbedingt nicht umsetzbar.

Herr Härtel ergänzt, dass sich die gesetzlichen Vorgaben zu Heizsystemen aktuell im Wandel befänden, eine Photovoltaikanlage und eine Wärmepumpe geplant seien, sofern eine Realisierung auf dem Grundstück möglich sei.

 

Ratsfrau Niegeloh erkundigt sich, ob eine Vorstellung der Ausschreibung im Sozialausschuss geplant sei.

Dezernent Herr Annacker erwidert, dass nur eine Information über die Ausschreibung erfolgen werde, da der Ratsbeschluss den Rahmen bereits definiert habe. Die Unterrichtung des Sozialausschusses über das Verfahren werde als laufender Tagesordnungspunkt geplant.

 

Der Behindertenbeauftragte Herr Simons fragt, ob die interimsweise Unterbringung in Containern möglich wäre.

Dezernent Herr Annacker führt aus, dass alle Unterbringungsformen vorstellbar wären, aber ein Containerstandort einer entsprechenden Baugenehmigung bedürfe, rechtlich jedoch hinnehmbar wäre. Die Unterbringungen in Bestandsimmobilien des Bieters seien wahrscheinlicher, sodass regionale Bieter diesbezüglich besser aufgestellt seien.