Beschluss: zur Kenntnis genommen

Frau Dreyer stellt die Informationsvorlage vor.

 

Frau Dreyer ergänzt, dass seit dem 31.12.2022 das neue „Chancen Aufenthaltsrecht“ eingeführt worden sei. Der Aufenthaltstitel nach § 104 c AufenthG richte sich an Personen, die bisher eine Duldung besaßen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen würden. Der maßgebliche Personenkreis müsse zum Stichtag 31.10.2022 unter anderem mindestens 5 Jahre in Deutschland mit einer Duldung oder Gestattung gelebt haben. Die Personen hätten nun 18 Monate Zeit, ihre Identität zu klären, einen Deutschkurs zu besuchen und Arbeit zu finden. Aktuell stehe ein Case-Manager des Rhein-Kreis Neuss zur Verfügung, welcher Kontakt zu den betreffenden Personen suche und bei der Antragsaufnahme unterstütze.

 

Die sachkundige Bürgerin Frau Pricken fragt, ob der geforderte Deutschkurs auch gefördert werden würde.

Frau Dreyer führt aus, dass seit dem 01.01.2023 die Förderung zu einem Deutschkurs unabhängig von dem aufenthaltsrechtlichen Status zugänglich sei. Die Anträge könnten über die Sprachschulen oder direkt beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gestellt werden.

 

Ratsfrau Niegeloh erkundigt sich, wie viele Personen in Meerbusch für das neue „Chancen Aufenthaltsrecht“ in Betracht kämen.

Frau Dreyer antwortet, dass ca. 50 Personen in Betracht kämen.

 

Ratsfrau Niegeloh fragt, ob die Unterbringung aufgrund der 296 anerkannten Personen ein Problem darstelle. Es müsse an den sozialen Wohnungsbau appelliert werden, da die Unterbringung in den Übergangswohnheimen keine Dauerlösung sei. Zudem erkundigt sich Ratsfrau Niegeloh nach der zukünftig geplanten Unterbringung der Bewohner der Fröbelstraße, da im Planungsausschuss ein Kindergarten auf dem Gelände geplant worden sei.

Dezernent Herr Annacker erklärt, dass die Anforderung von neuem Wohnraum rund ein Jahr nach Kriegsbeginn schwierig sei. Es sei noch fraglich, wie viele der geflüchteten Personen in Deutschland verblieben. Zudem schmäleren die günstigen Nutzungsgebühren die Bereitschaft anerkannter Flüchtlinge auszuziehen. Die Flüchtlinge mit Wohnsitzauflage für Meerbusch würden den bereits angespannten Wohnungsmarkt in Meerbusch zusätzlich belasten. Eine Erforderlichkeit von neuem sozialen Wohnungsbau sei jedoch grundsätzlich gegeben, daher sei auch „Böhler 2“ geplant. Hier seien jedoch die sozialen Wohnungsbaugesellschaften gefragt.

Herr Annacker erläutert, dass in der Turnhalle auf der Fröbelstraße keine Personen untergebracht seien, sondern lediglich Koch- und Sanitäreinrichtungen. Die Unterkunft auf der Fröbelstraße bliebe weiterhin erhalten, eine Auflösung sei aktuell nicht geplant. An einer Lösung bezüglich der Sanitär- und Kocheinrichtungen werde noch gearbeitet.

 

Ratsherr Berthold hält das Grundstück an der Fröbelstraße bei der aktuellen Flüchtlingssituation für nicht bebaubar. Die vorhandenen Kapazitäten könnten nach seiner Ansicht nicht durch die Einrichtung von Sanitär- und Kochbereiche in dem Gebäude weiter geschmälert werden.

Dezernent Herr Annacker entgegnet, dass aktuell verschiedene Möglichkeiten geprüft würden, um weitere Kapazitäten zu schaffen.

 

Es erfolgt eine Diskussion über die Erforderlichkeit der Planung von Kita- und Schulplätzen, deren Bedarf aus neuen Wohngebieten resultiert. Ausschussvorsitzender Herr Focken unterbricht die Diskussion unter Verweis auf die Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses und des Ausschusses für Planung und Liegschaften.