Beschluss:

 

1.    Der Jugendhilfeausschuss beschließt die vorliegende, einrichtungsscharfe Planung für die Versorgung mit Betreuungsplätzen im Kita-Jahr 2023/24 und beauftragt die Verwaltung, die sich daraus ergebenden Kindpauschalen sowie 280 Pauschalen für Tagespflegeplätze zum 15.03.2023 beim Landesjugendamt/ Land Nordrhein-Westfalen zu beantragen.

2.    Die Verwaltung wird ermächtigt, über geringfügige Abweichungen, die sich bis zur Meldung beim Landesjugendamt zum Stichtag ergeben, unter Beteiligung der Träger und der Jugendhilfeplanung eigenständig zu entscheiden.

3.    Die Verwaltung wird ermächtigt, zur Realisierung individueller Rechtsansprüche ggf. erforderliche weitere Plätze im Kita-Jahr 2023/24 durch Übergangslösungen zu schaffen und diese im Rahmen der Endabrechnung nach dem Kinderbildungsgesetz im Nachhinein mit dem Land abzurechnen.

4.    Der Jugendhilfeausschuss beschließt für die örtliche Planung, dass Plätze mit Zweckbindungen im Rahmen einer Investitionskostenförderung vorrangig mit Kindern unter drei Jahren belegt werden. Die Verwaltung des Jugendamtes kann im Rahmen ihrer Steuerungs- und Planungsverantwortung eine andere Belegung zulassen, soweit die Zweckbindung erhalten bleibt.

5.    Der Jugendhilfeausschuss beschließt darüber hinaus die Meldung nach
§ 47 Kinderbildungsgesetz für insgesamt 27 gesetzlich geförderte Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet sowie 63 im Stadtgebiet tätige Tagespflegepersonen zur Geltendmachung der Landesförderung für die Leistung der Fachberatung.

6.    Die Verwaltung wird beauftragt, die geplanten Neubaumaßnahmen dem Zeitplan gemäß umzusetzen und eine Planung für zusätzlich erforderliche Maßnahmen vorzulegen.

 

 


Dezernent Annacker führt in die Beratung ein und gibt einen Überblick über die zu beschließenden Punkte der einrichtungsscharfen Planung für das Kindergartenjahr 2023/2024, der Ermächtigung der Verwaltung über geringfügige Abweichungen selbständig zu entscheiden, Übergangslösungen zur auskömmlichen Versorgung zu schaffen und über die Platzbelegung im Rahmen der Zweckbindung zu entscheiden.

Die Grafik der Entwicklung der nicht-schulpflichtigen Kinder zeigt einen stetigen Zuwachs der Kinderzahlen, der auf Wanderungsgewinne und einen Zuzug im Bestand, einen allgemeinen Bevölkerungszuwachs in Meerbusch zurückzuführen ist. Dies macht einen weiteren Ausbau der Betreuungsangebote durch Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege erforderlich. Betreuungsbedarfe müssen so schnell wie möglich gedeckt werden. Kleinere Schwankungen z.B. durch eine erhöhte Anzahl an Zuzügen können leichter abgefedert werden, wenn Überbelegungen erst im Falle eines höheren Bedarfes vorgenommen werden müssen.

 

Fachbereichsleiterin Fandel erläutert im Einzelnen die vorliegenden Sachverhalte und geht auf die tatsächliche Versorgung der Meerbuscher Kinder mit Betreuungsplätzen im kommenden Kindergartenjahr ein. Insgesamt stehen 2406 Betreuungsplätze in Kita und Tagespflege zur Verfügung. Bereits belegt sind 1641 Plätze, so dass noch 765 Plätze vergeben werden können. Der Abgleich mit den über den Kita-Navigator gemeldeten Bedarfen ergibt ein Defizit von 225 Plätzen im U3 Bereich und 95 Plätzen im Ü3 Bereich. Damit wird eine Versorgungsquote von 47,7 %, bezogen auf die Einwohnermeldedaten, bei den unter 3jährigen erreicht und verfehlt die angestrebte Quote von 52 %. Bei den über 3jährigen erreicht die Planung eine Quote von 92 % gesehen auf alle Ortsteile und verfehlt auch hier die Zielquote von 98 %.

Dies ist unter anderem auf die teilweise Reduzierung von Gruppenstärken und die Reduzierung von bisher vorgenommenen Überbelegungen als Folge des vorherrschende Personalmangels zurückzuführen. Weiterhin hat die Anzahl der Kinder in einem höheren Maße zugenommen als in der Bevölkerungsprognose für 2023 angenommen. Die Zahl der über 3jährigen liegt mit 45 Kindern bereits über der Annahme der Bevölkerungsprognose. Auch durch die Vornahme maximaler Überbelegungen ist die Zielquote von 98 % derzeit nicht zu erreichen. Erst durch die Hinzurechnung der vorgesehenen Neubaumaßnahme einer sechsgruppigen Einrichtung in Osterath und der zweigruppigen Erweiterung der bestehenden Kindertageseinrichtung in Nierst ist stadtweit eine 100%ige Versorgung der über 3jährigen Kinder zu erreichen. Dieser Umstand führt dazu, dass bereits U3 tauglich ausgebaute Ü3-Gruppen auch kurzfristig in U3-Gruppen umgewandelt werden können.

Die ebenfalls geplanten Baumaßnahmen der Einrichtungen am Kamper Weg in Osterath und in der Böhlersiedlung in Büderich sind notwendig, um die durch die Ansiedlungen entstehenden Bedarfe zu decken.

 

Dezernent Annacker erklärt, dass dieser Ausbau bereits vor der Ansiedlung erfolgen muss, um entstehenden Bedarfe unmittelbar abdecken zu können.

Im Hinblick auf die Bevölkerungsprognose, die bis 2030 von einer Zunahme von 172 Kindern im Alter über 3 Jahren und 120 Kindern im Alter unter 3 Jahren ausgeht, wird deutlich, dass die bisher geplanten Maßnahmen noch nicht ausreichen. Weitere 96 Plätze im Ü3- und mindestens 50 Plätze im U3- Bereich sind zu schaffen, um die angestrebte Versorgungsquote zu erreichen.

 

Dezernent Annacker führt aus, dass die Anmeldezahlen im Bereich der U3 Kinder auf einem hohen Niveau liegen und die Zielquote von 52 % für die Versorgung der Bedarfe für die kommenden Planungen anzupassen ist. Die Zusammenarbeit mit der Kindertagespflege bleibt weiterhin unerlässlich.

Ratsherr Fliege stimmt Herrn Annacker zu, dass eine Quote von 52 % die Realität nicht mehr wiederspiegelt und noch viele Anstrengungen unternommen werden müssen.

 

Sachkundiger Bürger Mocka weist auf den Umstand hin, dass durch den Abriss alter Häuser und den Neubau größerer Einheiten mehr Familien zuziehen und die Planbarkeit der Versorgung mit Betreuungsplätzen erschweren. Das Planungsrecht für mögliche Kitastandorte sollte frühzeitig geklärt werden, um nicht unnötig Zeit zu verlieren.

 

Ratsherr Neuhausen sieht die Defizite im U3 Bereich und möchte von der Verwaltung wissen, welche Maßnahmen kurzfristig vorgenommen werden können.

 

Dezernent Annacker führt aus, dass die Erweiterung der bestehenden Kindertageseinrichtung in Nierst auch eine gewisse Entlastung auch für Lank-Latum bringen kann. Weitere Maßnahmen könnten sogenannte Lena-Gruppen sein, wie sie derzeit in Mönchengladbach betrieben werden. Hier betreuen hauptamtlich beschäftigte Tagespflegepersonen Kinder in Räumlichkeiten im normalen Wohnungsbau. Natürlich müssten weitere Tagespflegepersonen angeworben werden. Zudem müssten Übergangseinrichtungen in den Stadtteilen für Entlastung sorgen. Der U3-Ausbau ist zudem besonders abhängig von der Personalsituation, da die Betreuung der Kinder unter 3 Jahren einen höheren Personalschlüssel vorsieht.

 

Ratsherr Jörgens äußert die Befürchtung, dass gut geplante Maßnahmen aufgrund des Fachkräftemangels nicht umgesetzt werden. Er wünscht sich für den nächsten JHA die Vorlage konkreterer Planungen für das Provisorium in Osterath und eine Übersicht über die Einwohnermeldezahlen (s. Anlage 1).

 

Ratsfrau Glasmacher schlägt die Schaffung von Werkswohnungen auf städtischen Grundstücken vor, um diese als bezahlbaren Wohnraum für Menschen in systemrelevanten Berufen, wie z.B. Erzieher*innen zur Verfügung zu stellen.

 

Dezernent Annacker erklärt auf Anfrage zur Versorgung von Kindern, die keinen Betreuungsvertrag erhalten haben, dass im Wege eines Klageverfahrens oder mitunter zur Abwendung eines Klageverfahrens Mehrkosten für die Belegung eines Platzes in einer privat-gewerblichen Kita durch das Jugendamt übernommen werden, die Finanzierung privat-gewerblicher Einrichtungen aber seitens des Jugendamtes nicht generell übernommen werde.

 

Sachkundige Bürgerin Frau Schumann weist darauf hin, dass in Altenheimen Mitarbeiter-Wohnungen leer stehen, die für die Kindertagespflege genutzt werden könnten.

Dezernent Annacker erläutert hierzu, dass im Rahmen einer Großtagespflege 2 Mitarbeiter*innen erforderlich sind, um 9 Kinder zu betreuen, während in einer Kita-Gruppe zwei Vollzeitkräfte die Betreuung von 20 Ü3-Kindern leisten können und somit durch die Schaffung von Kita-Plätzen ein höherer Versorgungsgrad erreicht wird.

 

Sachkundiger Bürger Liersch fragt an, ob durch Um- und Ausbau bestehender Einrichtungen mehr Plätze geschaffen werden können.

Dezernent Annacker führt aus, dass bauliche Maßnahmen viel Zeit in Anspruch nehmen und u.U. die bestehende Betreuung behindern, dass aber natürlich alle Möglichkeiten geprüft werden.

 

Sodann erfolgt die einvernehmliche Zustimmung zur vorgesehenen Kindertagesstätten-Bedarfsplanung 2023/2024.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig