Beschluss:
1.
Der
Jugendhilfeausschuss beschließt die vorliegende, einrichtungsscharfe Planung
für die Versorgung mit Betreuungsplätzen im Kita-Jahr 2023/24 und beauftragt
die Verwaltung, die sich daraus ergebenden Kindpauschalen sowie 280 Pauschalen
für Tagespflegeplätze zum 15.03.2023 beim Landesjugendamt/ Land
Nordrhein-Westfalen zu beantragen.
2.
Die
Verwaltung wird ermächtigt, über geringfügige Abweichungen, die sich bis zur
Meldung beim Landesjugendamt zum Stichtag ergeben,
unter Beteiligung der Träger und der Jugendhilfeplanung eigenständig zu
entscheiden.
3.
Die Verwaltung wird
ermächtigt, zur Realisierung individueller Rechtsansprüche ggf. erforderliche
weitere Plätze im Kita-Jahr 2023/24 durch Übergangslösungen zu schaffen und
diese im Rahmen der Endabrechnung nach dem Kinderbildungsgesetz im Nachhinein
mit dem Land abzurechnen.
4.
Der
Jugendhilfeausschuss beschließt für die örtliche Planung, dass Plätze mit
Zweckbindungen im Rahmen einer Investitionskostenförderung vorrangig mit
Kindern unter drei Jahren belegt werden. Die Verwaltung des Jugendamtes kann im
Rahmen ihrer Steuerungs- und Planungsverantwortung eine andere Belegung
zulassen, soweit die Zweckbindung erhalten bleibt.
5.
Der
Jugendhilfeausschuss beschließt darüber hinaus die Meldung nach
§ 47 Kinderbildungsgesetz für insgesamt 27 gesetzlich geförderte
Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet sowie 63 im Stadtgebiet tätige Tagespflegepersonen zur Geltendmachung
der Landesförderung für die Leistung der Fachberatung.
6.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die geplanten Neubaumaßnahmen dem Zeitplan gemäß
umzusetzen und eine Planung für zusätzlich erforderliche Maßnahmen vorzulegen.
Dezernent
Annacker führt in die Beratung ein und gibt einen Überblick über die zu
beschließenden Punkte der einrichtungsscharfen Planung für das Kindergartenjahr
2023/2024, der Ermächtigung der Verwaltung über geringfügige Abweichungen
selbständig zu entscheiden, Übergangslösungen zur auskömmlichen Versorgung zu
schaffen und über die Platzbelegung im Rahmen der Zweckbindung zu entscheiden.
Die
Grafik der Entwicklung der nicht-schulpflichtigen Kinder zeigt einen stetigen
Zuwachs der Kinderzahlen, der auf Wanderungsgewinne und einen Zuzug im Bestand,
einen allgemeinen Bevölkerungszuwachs in Meerbusch zurückzuführen ist. Dies
macht einen weiteren Ausbau der Betreuungsangebote durch
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege erforderlich. Betreuungsbedarfe
müssen so schnell wie möglich gedeckt werden. Kleinere Schwankungen z.B. durch
eine erhöhte Anzahl an Zuzügen können leichter abgefedert werden, wenn
Überbelegungen erst im Falle eines höheren Bedarfes vorgenommen werden müssen.
Fachbereichsleiterin
Fandel erläutert im Einzelnen die vorliegenden Sachverhalte und geht auf die
tatsächliche Versorgung der Meerbuscher Kinder mit Betreuungsplätzen im kommenden
Kindergartenjahr ein. Insgesamt stehen 2406 Betreuungsplätze in Kita und
Tagespflege zur Verfügung. Bereits belegt sind 1641 Plätze, so dass noch 765
Plätze vergeben werden können. Der Abgleich mit den über den Kita-Navigator
gemeldeten Bedarfen ergibt ein Defizit von 225 Plätzen im U3 Bereich und 95
Plätzen im Ü3 Bereich. Damit wird eine Versorgungsquote von 47,7 %, bezogen auf
die Einwohnermeldedaten, bei den unter 3jährigen erreicht und verfehlt die
angestrebte Quote von 52 %. Bei den über 3jährigen erreicht die Planung eine
Quote von 92 % gesehen auf alle Ortsteile und verfehlt auch hier die Zielquote
von 98 %.
Dies
ist unter anderem auf die teilweise Reduzierung von Gruppenstärken und die
Reduzierung von bisher vorgenommenen Überbelegungen als Folge des
vorherrschende Personalmangels zurückzuführen. Weiterhin hat die Anzahl der
Kinder in einem höheren Maße zugenommen als in der Bevölkerungsprognose für
2023 angenommen. Die Zahl der über 3jährigen liegt mit 45 Kindern bereits über
der Annahme der Bevölkerungsprognose. Auch durch die Vornahme maximaler
Überbelegungen ist die Zielquote von 98 % derzeit nicht zu erreichen. Erst
durch die Hinzurechnung der vorgesehenen Neubaumaßnahme einer sechsgruppigen
Einrichtung in Osterath und der zweigruppigen Erweiterung der bestehenden
Kindertageseinrichtung in Nierst ist stadtweit eine 100%ige Versorgung der über
3jährigen Kinder zu erreichen. Dieser Umstand führt dazu, dass bereits U3
tauglich ausgebaute Ü3-Gruppen auch kurzfristig in U3-Gruppen umgewandelt werden
können.
Die
ebenfalls geplanten Baumaßnahmen der Einrichtungen am Kamper Weg in Osterath
und in der Böhlersiedlung in Büderich sind notwendig, um die durch die
Ansiedlungen entstehenden Bedarfe zu decken.
Dezernent
Annacker erklärt, dass dieser Ausbau bereits vor der Ansiedlung erfolgen muss,
um entstehenden Bedarfe unmittelbar abdecken zu können.
Im
Hinblick auf die Bevölkerungsprognose, die bis 2030 von einer Zunahme von 172
Kindern im Alter über 3 Jahren und 120 Kindern im Alter unter 3 Jahren ausgeht,
wird deutlich, dass die bisher geplanten Maßnahmen noch nicht ausreichen.
Weitere 96 Plätze im Ü3- und mindestens 50 Plätze im U3- Bereich sind zu
schaffen, um die angestrebte Versorgungsquote zu erreichen.
Dezernent
Annacker führt aus, dass die Anmeldezahlen im Bereich der U3 Kinder auf einem
hohen Niveau liegen und die Zielquote von 52 % für die Versorgung der Bedarfe
für die kommenden Planungen anzupassen ist. Die Zusammenarbeit mit der
Kindertagespflege bleibt weiterhin unerlässlich.
Ratsherr
Fliege stimmt Herrn Annacker zu, dass eine Quote von 52 % die Realität nicht
mehr wiederspiegelt und noch viele Anstrengungen unternommen werden müssen.
Sachkundiger
Bürger Mocka weist auf den Umstand hin, dass durch den Abriss alter Häuser und
den Neubau größerer Einheiten mehr Familien zuziehen und die Planbarkeit der
Versorgung mit Betreuungsplätzen erschweren. Das Planungsrecht für mögliche
Kitastandorte sollte frühzeitig geklärt werden, um nicht unnötig Zeit zu
verlieren.
Ratsherr
Neuhausen sieht die Defizite im U3 Bereich und möchte von der Verwaltung
wissen, welche Maßnahmen kurzfristig vorgenommen werden können.
Dezernent
Annacker führt aus, dass die Erweiterung der bestehenden Kindertageseinrichtung
in Nierst auch eine gewisse Entlastung auch für Lank-Latum bringen kann.
Weitere Maßnahmen könnten sogenannte Lena-Gruppen sein, wie sie derzeit in
Mönchengladbach betrieben werden. Hier betreuen hauptamtlich beschäftigte
Tagespflegepersonen Kinder in Räumlichkeiten im normalen Wohnungsbau. Natürlich
müssten weitere Tagespflegepersonen angeworben werden. Zudem müssten
Übergangseinrichtungen in den Stadtteilen für Entlastung sorgen. Der U3-Ausbau
ist zudem besonders abhängig von der Personalsituation, da die Betreuung der
Kinder unter 3 Jahren einen höheren Personalschlüssel vorsieht.
Ratsherr
Jörgens äußert die Befürchtung, dass gut geplante Maßnahmen aufgrund des
Fachkräftemangels nicht umgesetzt werden. Er wünscht sich für den nächsten JHA
die Vorlage konkreterer Planungen für das Provisorium in Osterath und eine
Übersicht über die Einwohnermeldezahlen (s. Anlage 1).
Ratsfrau
Glasmacher schlägt die Schaffung von Werkswohnungen auf städtischen
Grundstücken vor, um diese als bezahlbaren Wohnraum für Menschen in
systemrelevanten Berufen, wie z.B. Erzieher*innen zur Verfügung zu stellen.
Dezernent
Annacker erklärt auf Anfrage zur Versorgung von Kindern, die keinen
Betreuungsvertrag erhalten haben, dass im Wege eines Klageverfahrens oder
mitunter zur Abwendung eines Klageverfahrens Mehrkosten für die Belegung eines
Platzes in einer privat-gewerblichen Kita durch das Jugendamt übernommen
werden, die Finanzierung privat-gewerblicher Einrichtungen aber seitens des
Jugendamtes nicht generell übernommen werde.
Sachkundige
Bürgerin Frau Schumann weist darauf hin, dass in Altenheimen
Mitarbeiter-Wohnungen leer stehen, die für die Kindertagespflege genutzt werden
könnten.
Dezernent
Annacker erläutert hierzu, dass im Rahmen einer Großtagespflege 2
Mitarbeiter*innen erforderlich sind, um 9 Kinder zu betreuen, während in einer
Kita-Gruppe zwei Vollzeitkräfte die Betreuung von 20 Ü3-Kindern leisten können
und somit durch die Schaffung von Kita-Plätzen ein höherer Versorgungsgrad
erreicht wird.
Sachkundiger
Bürger Liersch fragt an, ob durch Um- und Ausbau bestehender Einrichtungen mehr
Plätze geschaffen werden können.
Dezernent
Annacker führt aus, dass bauliche Maßnahmen viel Zeit in Anspruch nehmen und
u.U. die bestehende Betreuung behindern, dass aber natürlich alle Möglichkeiten
geprüft werden.
Sodann
erfolgt die einvernehmliche Zustimmung zur vorgesehenen
Kindertagesstätten-Bedarfsplanung 2023/2024.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig