Sitzung: 20.11.2012 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Herr
Dr. Gérard berichtet, dass die im Bebauungsplan Nr. 120 A östlich der nach
Süden führenden Fußwegverlängerung des Dohlenweges festgesetzte öffentliche
Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Bolzplatz“ auf Grundlage einer
planungsrechtlichen Befreiung der Spielplatznutzung zugeführt werde, da die
westlich der Fußwegverlängerung des Dohlenweges festgesetzte öffentliche
Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Spielplatz“ nicht zur Verfügung stehe.
Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.