Herr Dr. Gérard berichtet, dass die im Bebauungsplan Nr. 120 A östlich der nach Süden führenden Fußwegverlängerung des Dohlenweges festgesetzte öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Bolzplatz“ auf Grundlage einer planungsrechtlichen Befreiung der Spielplatznutzung zugeführt werde, da die westlich der Fußwegverlängerung des Dohlenweges festgesetzte öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Spielplatz“ nicht zur Verfügung stehe.

Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.