Beschluss:

 

1.    Für das als Geltungsbereich gekennzeichnete Gebiet (Anlage 1) wird gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 1 (8) BauGB der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 328 Meerbusch-Nierst „Südlich Adolf-Rütten-Weg“ gefasst.

 


Ratsherr Damblon berichtet aus den Vorberatungen des Ausschusses für Planung und Liegenschaften.

 

Ratsherr Peters erklärt, dass dem Beschluss nicht zugestimmt werde, da die Maßnahme vor dem Hintergrund des Arbeitsprogrammes der Stadtplanung vernachlässigt werden könne.


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU                                     

25

 

SPD                                     

 

8

 

FDP                                     

5

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen     

9

 

Grün-alternativ                    

 

4

 

UWG                                   

2

 

 

Die Fraktion                        

2

 

Schalley (AfD)                     

 

1

 

Bürgermeister                     

1

 

Gesamt                       

33

24