Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die Bekleidungspauschale für junge Menschen in stationären Einrichtungen der Jugendhilfe ab 01.01.2023 wie folgt festzusetzen:

Altersgruppe

Lebensalter von – bis einschl.

mtl. Regelbedarf für Bekleidung/Schuhe 2023 in €

Anteil je Betreuungstag in €

0 bis 5 Jahre

50,87

1,67

6 bis 13 Jahre

42,19

1,39

14 bis 17 Jahre

50,20

1,65

ab 18 Jahre

50,20

1,65

 

Die Beträge werden analog der Anpassungen des Regelbedarfsermittlungsgesetzes berechnet. Sofern das für den Abschluss einer Entgeltvereinbarung örtlich zuständige Jugendamt im Rahmen der Entgeltverhandlungen eine abweichende Regelung trifft, wird diese für dort untergebrachte junge Menschen übernommen.

 

 


 

Die Vorlage wird ohne Wortmeldungen zur Kenntnis genommen. Sodann erfolgt die einvernehmliche Zustimmung zum Beschlussvorschlag.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig