Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die Bekleidungspauschale für junge Menschen in stationären Einrichtungen der Jugendhilfe ab 01.01.2023 wie folgt festzusetzen:
Altersgruppe Lebensalter von – bis einschl. |
mtl. Regelbedarf für Bekleidung/Schuhe 2023 in € |
Anteil je Betreuungstag in € |
0 bis 5 Jahre |
50,87 |
1,67 |
6 bis 13 Jahre |
42,19 |
1,39 |
14 bis 17 Jahre |
50,20 |
1,65 |
ab 18 Jahre |
50,20 |
1,65 |
Die Beträge werden analog der Anpassungen des Regelbedarfsermittlungsgesetzes berechnet. Sofern das für den Abschluss einer Entgeltvereinbarung örtlich zuständige Jugendamt im Rahmen der Entgeltverhandlungen eine abweichende Regelung trifft, wird diese für dort untergebrachte junge Menschen übernommen.
Die Vorlage wird ohne Wortmeldungen zur Kenntnis genommen. Sodann erfolgt die einvernehmliche Zustimmung zum Beschlussvorschlag.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig