Beschluss: zurückgezogen

Herr Banse trägt den Antrag seiner Fraktion vor und regt die Reaktivierung des Arbeitskreises Friedhöfe an.

 

Herr Betsch erklärt, dass ein Memoriam Garten ein geschützter Begriff sei. Dabei handle es sich um eine größere Fläche auf einem Friedhof, die durch qualifizierte Friedhofsgärtner gestaltet sei. Die Grabstätten seien ohne klare Abgrenzungen integriert Es müssten sich mehrere Friedhofsgärtner für die Gestaltung und Pflege zusammenfinden, da es sich um ein enormes Invest handle, das sich amortisieren müsse. Herr Betsch äußert Zweifel darüber, dass es unter Meerbuscher Friedhofsgärtnern die Bereitschaft dazu gäbe.

 

Der Bedarf an Grabstätten, bei denen sich die Angehörigen nicht um die Grabpflege kümmern müssen steige. Es gebe schon derartige Möglichkeiten der Bestattung auf Meerbuscher Friedhöfen, wie beispielsweise die Wiesengräber, die Baumgrabstätten, Grabplatten für Urnengräber, die nicht mehr gepflegt werden können. Auch gebe es die Möglichkeit, einen Friedhofsgärtner mit der Dauergrabpflege zu beauftragen. In Ergänzung dazu arbeite die Verwaltung gerade daran, das Angebot zu erweitern. Demnach sollen Urnenbeisetzungen in einem vom Friedhofgärtner gepflegten Urnengemeinschaftsgrab vorgenommen werden können. Dieses gehe in die gleiche Richtung wie ein Memoriam Garten, sei jedoch kleiner und passender für Meerbuscher Verhältnisse. Voraussetzung für die Vergabe des Nutzungsrechtes für die Grabstätte sei ein Pflegevertrag. Geplant sei die dahingehende Änderung der Friedhofssatzung zum 01.01.2024. Der Ausschuss werde ausführlich informiert, sobald die Vorarbeiten abgeschlossen seien.

 

Ratsherr Banse zieht den Antrag zurück.

 

Ratsherr Schoenauer spricht sich ebenfalls für die Wiedereinrichtung des Arbeitskreises Friedhöfe aus. Darin könne u.a. das geplante zusätzliche Angebot thematisiert werden.