Herr
Banse trägt den Antrag seiner Fraktion vor und regt die Reaktivierung des
Arbeitskreises Friedhöfe an.
Herr
Betsch erklärt, dass ein Memoriam Garten ein geschützter Begriff sei. Dabei
handle es sich um eine größere Fläche auf einem Friedhof, die durch
qualifizierte Friedhofsgärtner gestaltet sei. Die Grabstätten seien ohne klare
Abgrenzungen integriert Es müssten sich mehrere Friedhofsgärtner für die
Gestaltung und Pflege zusammenfinden, da es sich um ein enormes Invest handle,
das sich amortisieren müsse. Herr Betsch äußert Zweifel darüber, dass es unter
Meerbuscher Friedhofsgärtnern die Bereitschaft dazu gäbe.
Der
Bedarf an Grabstätten, bei denen sich die Angehörigen nicht um die Grabpflege
kümmern müssen steige. Es gebe schon derartige Möglichkeiten der Bestattung auf
Meerbuscher Friedhöfen, wie beispielsweise die Wiesengräber, die
Baumgrabstätten, Grabplatten für Urnengräber, die nicht mehr gepflegt werden
können. Auch gebe es die Möglichkeit, einen Friedhofsgärtner mit der
Dauergrabpflege zu beauftragen. In Ergänzung dazu arbeite die Verwaltung gerade
daran, das Angebot zu erweitern. Demnach sollen Urnenbeisetzungen in einem vom
Friedhofgärtner gepflegten Urnengemeinschaftsgrab vorgenommen werden können.
Dieses gehe in die gleiche Richtung wie ein Memoriam Garten, sei jedoch kleiner
und passender für Meerbuscher Verhältnisse. Voraussetzung für die Vergabe des
Nutzungsrechtes für die Grabstätte sei ein Pflegevertrag. Geplant sei die
dahingehende Änderung der Friedhofssatzung zum 01.01.2024. Der Ausschuss werde
ausführlich informiert, sobald die Vorarbeiten abgeschlossen seien.
Ratsherr
Banse zieht den Antrag zurück.
Ratsherr
Schoenauer spricht sich ebenfalls für die Wiedereinrichtung des Arbeitskreises
Friedhöfe aus. Darin könne u.a. das geplante zusätzliche Angebot thematisiert
werden.