Beschluss

 

  1. Für das als Geltungsbereich gekennzeichnete Gebiet (Anlage 1) wird gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 12 BauGB der Einleitungsbeschluss des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 22 gefasst. Der Bebauungsplan dient der Schaffung von Planungsrecht für die Errichtung von 20 Doppelhäusern (Anlage 2 neu).

 

  1. Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften nimmt den Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes (Anlage 2) zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB auf dieser Grundlage durchzuführen.

 

  1. Der weggefallene Rad- und Fußweg vom Wendeplatz der inneren Erschließungsstraße („Dreieck“) zur Straße „Am oberen Feld“ wird wieder in die Planung aufgenommen.

 


Vorsitzender Damblon weist darauf hin, dass seitens des Vorhabenträgers ein falscher Plan übergeben wurde. In Session sei so ein fehlerhafter Plan mit 18 WE eingestellt worden, der jedoch bereits durch einen Plan mit den im Vorfeld kommunizierten 20 WE ersetzt wurde. (Anlage 2 neu)

 

Herr Schneiders führt das Projekt ein.

 

Frau Dr. Himmels stellt die aktuelle städtebauliche Planung anhand einer Präsentation vor, die der Niederschrift beigefügt ist.

 

Ratsherr Schoenauer möchte dem Planungsvorhaben so zustimmen, denn alle wesentlichen Aspekte und Hinweise seien berücksichtigt worden und alles was erhaltenswert ist, bleibe erhalten.

 

Ähnlich äußert sich Ratsherr Peters für seine Fraktion, bemängelt aber die fehlende Dokumentation von Sträuchern. Er schlägt eine öffentliche Grünfläche für den zentralen Grünzug vor und fragt nach Folgekosten.

 

Ratsfrau Niederdellmann-Siemes möchte dem Vorhaben nicht zustimmen, da die Fraktion mit dem verkleinerten Geltungsbereich nicht zufrieden sei. Auch entspricht das städtebauliche Konzept nicht dem, was sich die SPD-Fraktion an dieser Stelle gewünscht hätte. Es fehlt der seniorengerechte Geschosswohnungsbau.

 

Sachkundiger Bürger Schmoll moniert, dass die Aufgabenstellung nicht richtig umgesetzt worden sei. Zu bedenken sei, dass Bäume mit einer Zehnmeter-Krone auch ebenso ein Wurzelwerk besitzen. Wenn dann eine Garage direkt neben diesen Baum gebaut wird, hat dieser keine Überlebenschance. Grundsätzlich sei das Konzept mit der Doppelhausplanung aber richtig, müsse nur noch einmal überarbeitet werden. Bei der Frage nach der Erhaltung der Bäume, könnte eine Idee sein, gerade den südöstlichen Teil, mit seiner Vielzahl an Bäumen, als öffentlich zugänglichen Bereich zu gestalten. Die UWG-Fraktion würde dem Antrag aus TOP 5.2 zustimmen.

 

Ratsherr Wagner möchte das Vorhaben ebenfalls ablehnen, da, wie Ratsfrau Niederdellmann-Siemes bereits erläutert hat, der Geschosswohnungsbau gänzlich fehlt. Der Flächenverbrauch wäre einfach zu hoch. Denn auch wenn es im ersten Moment „grün“ erscheint, ist dies doch eine Kulturlandschaft, auf die niemand später mehr Einfluss hat, da sie gänzlich in der Hand der Eigentümer liegt.

 

Sachkundige Bürgerin Hansen schließt sich ebenfalls der Kritik der SPD-Fraktion an und bemängelt, dass die alte Hofanlage nicht erhalten bleibt, sowie die großflächige Versiegelung durch die neue Zufahrtsstraße.

 

Ratsherr Peters findet die Kritik am fehlenden Geschosswohnungsbau unfair dem Vorhabenträger gegenüber, denn die Höchstanzahl der Wohneinheiten von 40 sei aus der Politik gekommen. Das 20% davon eine andere Bauform haben sollte, scheint dem Gremium egal zu sein. Er fragt, wie denn die eigentliche Intention zur Erweiterung der Fläche bezüglich altengerechtem und barrierefreiem Wohnraum umgesetzt werden soll. Es stehe in der Vorlage, dass dies vertraglich geregelt werden könne. Wie solle dies genau aussehen?

 

Ratsherr Schoenauer erläutert, dass der Bevölkerungszuwachs aus den neuen Wohneinheiten sozial und kulturell verträglich sein muss. Der Kuhlenweg muss dabei so gestaltet werden, dass der Verkehrsfluss vernünftig geregelt ist. Für den südöstlichen Teil wäre ebenfalls ein Aufstellungsbeschluss zu erstellen, um eine moderate Innenverdichtung vornehmen zu können, die zum Dorf passt.

 

Ratsherr Wagner erläutert, dass ein Geschosswohnungsbau weniger Fläche verbraucht hätte und trotzdem 40 WE Platz gefunden hätten. Dies sei jedoch in der letzten Sitzung diskutiert und abgelehnt worden.

 

Herr Schneiders erläutert mit Blick auf die vorliegenden Anträge, dass die Breite des Kuhlenwegs im B-Plan festgelegt werden müsse. Der Baumbestand könne über Festsetzungen geregelt werden. Jedoch können wahrscheinlich nicht alle Bäume erhalten bleiben. Den grünen Saum auf der gezeigten Karte öffentlich zu gestalten, sei kritisch zu betrachten, denn es würden erhebliche Flächen der Baugrundstücke wegfallen. Zusätzlich kämen weitere Flächen hinzu, um diesen Saum zur Pflege erreichen zu können. Auch die Einhaltung der Festsetzungen gestaltet sich in der Kontrolle der Umsetzung schwierig. Zum Thema Gehölze hat die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem SB 11 bereits Pflanzlisten erstellt. Herr Schneiders bittet Frau Dr. Himmels, sich über die weggefallene Wegführung Gedanken zu machen.

 

Vorsitzender Damblon fragt nach der Außenbeleuchtung an Gebäuden.

 

Herr Schneiders erläutert, dass es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt und deshalb vieles, auch dieser Punkt, im Durchführungsvertrag geregelt werden kann. Der Antrag vom 27.01.2023 ist verfrüht; den Anliegen soll aber im weiteren Verfahren Rechnung getragen werden.

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU        ( 7 )

7

 

 

FDP           ( 2 )

2

 

Bündnis 90 / Die Grünen       (3)

3

 

GRÜN-alternativ Meerbusch    (1)

1

 

SPD          ( 2 )

 

2

UWG / Freie Wähler       ( 1 )

1

 

 

Die Fraktion   (1)

 

1

Gesamt:     ( 17 )

14

3

0

 

Mehrheitlich beschlossen