Sitzung: 23.02.2023 Rat
Flachstartverfahren
am Flughafen Düsseldorf
Heiko Bechert
(Initiative Bürger gegen Fluglärm) erkundigt sich nach dem aktuellen Sachstand
zur Beratung der Startverfahren am Flughafen Düsseldorf in der zuständigen
Fluglärmkommission. Nachdem auf Beschluss der Kommission eine Empfehlung zur
Anwendung des sog. Steilstartverfahrens in das Luftfahrthandbuch des Flughafens
für alle Airlines aufgenommen worden sei, sei zur weitergehenden Prüfung der
Auswirkungen sowie der tatsächlich angewandten Startverfahren eine Messung im
Büdericher Ortskern beschlossen worden. Hierüber seien keine weitergehenden, aktuellen
Informationen bekannt.
Bürgermeister
Bommers führt aus, dass der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
in 2019 / 2020 auf Antrag der UWG-Fraktion die Errichtung einer zweiten,
temporären Messstelle im Büdericher Ortskern beschlossen habe, um die durch den
Flughafen an den bestehenden Messstellen ermittelten Lärmpegel zu verifizieren.
Vor dem Hintergrund der Einschränkungen des Luftverkehrs durch die
Corona-Pandemie habe man sich verständigt, mit der Messung zunächst abzuwarten.
Zwischenzeitlich sei diese bis Oktober des vergangenen Jahres durchgeführt
worden. Der Flughafen Düsseldorf habe in der vergangenen Sitzung der
Fluglärmkommission angekündigt, die Messergebnisse in der kommenden Sitzung im
April vorzustellen. Sodann könne auf Grundlage der Ergebnisse über mögliche
weitere Vorgehensweisen beraten werden.
Baugebiet Am Oberen
Feld
Dr. Andrea Blaum
(BUND) erkundigt sich nach den Beschlussfassungen der politischen Gremien zur
Entwicklung des Baugebietes Am Oberen Feld und weist darauf hin, dass im
zuständigen Ausschuss für Planung und Liegenschaften auf Antrag eine
Berücksichtigung der Gehölzstrukturen zu erfolgen habe, ebenso wie die
Konzeptionierung einer nachhaltigen und umweltgerechten Beleuchtung zum Schutz
von Flora und Fauna. Aktuell sei eine ausreichende Berücksichtigung dieser
Aspekte nicht sichergestellt bzw. erkennbar.
Erster und
Technischer Beigeordneter Apsel erläutert hierzu, dass die Belange, die mit dem
Beschluss dieser Anträge einhergingen, im weiteren Bauleitplanverfahren
Berücksichtigung fänden. Das Verfahren stünde erst an einem frühen Zeitpunkt,
insofern müssten und könnten etwaige Aspekte erst im weiteren Planungsverlauf
Niederschlag finden. Dies werde entsprechend sichergestellt.