Flachstartverfahren am Flughafen Düsseldorf

 

Heiko Bechert (Initiative Bürger gegen Fluglärm) erkundigt sich nach dem aktuellen Sachstand zur Beratung der Startverfahren am Flughafen Düsseldorf in der zuständigen Fluglärmkommission. Nachdem auf Beschluss der Kommission eine Empfehlung zur Anwendung des sog. Steilstartverfahrens in das Luftfahrthandbuch des Flughafens für alle Airlines aufgenommen worden sei, sei zur weitergehenden Prüfung der Auswirkungen sowie der tatsächlich angewandten Startverfahren eine Messung im Büdericher Ortskern beschlossen worden. Hierüber seien keine weitergehenden, aktuellen Informationen bekannt.

 

Bürgermeister Bommers führt aus, dass der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss in 2019 / 2020 auf Antrag der UWG-Fraktion die Errichtung einer zweiten, temporären Messstelle im Büdericher Ortskern beschlossen habe, um die durch den Flughafen an den bestehenden Messstellen ermittelten Lärmpegel zu verifizieren. Vor dem Hintergrund der Einschränkungen des Luftverkehrs durch die Corona-Pandemie habe man sich verständigt, mit der Messung zunächst abzuwarten. Zwischenzeitlich sei diese bis Oktober des vergangenen Jahres durchgeführt worden. Der Flughafen Düsseldorf habe in der vergangenen Sitzung der Fluglärmkommission angekündigt, die Messergebnisse in der kommenden Sitzung im April vorzustellen. Sodann könne auf Grundlage der Ergebnisse über mögliche weitere Vorgehensweisen beraten werden.

 

Baugebiet Am Oberen Feld

 

Dr. Andrea Blaum (BUND) erkundigt sich nach den Beschlussfassungen der politischen Gremien zur Entwicklung des Baugebietes Am Oberen Feld und weist darauf hin, dass im zuständigen Ausschuss für Planung und Liegenschaften auf Antrag eine Berücksichtigung der Gehölzstrukturen zu erfolgen habe, ebenso wie die Konzeptionierung einer nachhaltigen und umweltgerechten Beleuchtung zum Schutz von Flora und Fauna. Aktuell sei eine ausreichende Berücksichtigung dieser Aspekte nicht sichergestellt bzw. erkennbar.

 

Erster und Technischer Beigeordneter Apsel erläutert hierzu, dass die Belange, die mit dem Beschluss dieser Anträge einhergingen, im weiteren Bauleitplanverfahren Berücksichtigung fänden. Das Verfahren stünde erst an einem frühen Zeitpunkt, insofern müssten und könnten etwaige Aspekte erst im weiteren Planungsverlauf Niederschlag finden. Dies werde entsprechend sichergestellt.