1. „Wohnbebauung am oberen Feld“

 

Frau Brigitte Funke aus Nierst fragt, wie der dörfliche Charakter im Bebauungsgebiet Nierst erhalten bleiben soll, wenn ein Wohngebiet mit Doppelhäusern gebaut werden soll. Sie fragt, warum der Heesen-Hof nicht in Teilen erhalten bliebe. Er bilde mit dem Kuhlenweg und dem gegenüberlegenden Küsterhof eine wunderschöne einheitliche dörfliche Ansicht. Nicht zu vergessen sei dabei auch der Baumbestand, dessen Erhaltung nicht ausreichend ersichtlich sei.

 

Frau Briese erläutert, dass es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt. Die Bausubstanz wurde vom Vorhabenträger so beurteilt, dass deren Erhaltung nicht wirtschaftlich darstellbar sei und nicht in das städtebauliche Konzept passe. Jedoch sei der Baumbestand untersucht und eine Übersicht mit erhaltungswürdigen Gehölzen erstellt worden.

 

Frau Funke fragt, ob es ein Gutachten zum Hof gibt.

 

Vorsitzender Damblon verneint dies.

 

 

2. Frau Dr. Blaum fragt zu verschiedenen Themen

 

2.1 In der Vorlage zu TOP 3 „Strategiekonzept Wohnen“ würde das Wort Klima gänzlich fehlen.

 

Frau Briese verweist auf den folgenden Vortrag zu diesem Thema, erläutert aber, dass es sich noch nicht um das neue Konzept handelt, sondern zunächst nur eine Darstellung dessen, was sich seit dem Beschluss 2018 getan hat. Dies sei als Prozessauftakt für die Fortschreibung zu sehen, wobei selbstverständlich auch Klimaschutz und Klimaanpassung genüge getan wird.

 

2.2 Zu TOP 5 „Wohnbebauung am oberen Feld“ fragt sie, warum der obere Stichweg auf dem aktuellen Plan weggefallen sei.

 

Frau Briese verweist auf den nachfolgenden Vortrag und erläutert, dass dies kein Vorschlag der Verwaltung sei, sondern vom Vorhabenträger im Zuge des vorhabenbezogenen Bebauungsplans erstellt wurde. In diesem Fall müsse Frau Dr. Himmels Auskunft geben.

 

2.3 Sie fragt weiter, ob die Verbreiterung des Kuhlenwegs in Bezug auf die Durchfahrtsgeschwindigkeit nicht kontraproduktiv sei und ob die Bäume nordöstlich des Kuhlenwegs dann gefährdet wären.

 

Vorsitzender Damblon verweist auf den nachfolgen Vortrag und erklärt, dass das Thema bereits im letzten Ausschuss mit verschiedenen Beschlussfassungen behandelt wurde.

 

Frau Dr. Blaum erläutert, dass in der Vorlage von Top 5 auf Seite 4 der Baumbestand kartiert und mit einer roten Umrandung im Plan kenntlich gemacht wurde. Sie fragt, ob es darüber eine schriftliche Dokumentation gibt und ob trotz Festlegung im Bebauungsplan Bäume gefällt werden dürfen.  

 

Frau Briese erläutert, dass im vorliegenden Fall eine doppelte Absicherung gewährleistet sei, zum einen durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan und zum anderen durch den Vorhaben- und Erschließungsplan, in dem der zu erhaltene Gehölzbestand ebenfalls bestimmt werden würde. Auch wenn das Bebauungsgebiet durch Verkauf der Grundstücke irgendwann in Privatbesitz übergeht, seien die neuen Besitzer angehalten, den festgesetzten Bestand zu erhalten. Wobei immer das Prinzip gelte, wenn ein Baum abgängig wird, diesen möglichst gleichartig zu ersetzen.