Sitzung: 01.12.2022 Jugendhilfeausschuss
Sachkundige
Bürgerin Schumann nimmt wegen Befangenheit weder an Beratung noch der unter TOP
8 / Haushaltsberatung 2023 erfolgenden Beschlussfassung teil.
Fachbereichsleiter
Annacker verweist eingangs auf den JHA-Beschluss vom 01.09.2022, den
Sachkostenanteil an den laufenden Geldleistungen in den Monaten September bis
Dezember 2022 zum Ausgleich insbesondere der gestiegenen Energiekosten um 7,5%
zu erhöhen und die weitere Diskussion im Rahmen der Haushaltsberatung 2023 zu
führen. Da ein gemeinsamer Antrag aller Fraktionen vorgesehen gewesen sei, habe
die Verwaltung keine eigene Beratungsvorlage erstellt. Nunmehr liege ein Antrag
von Bündnis 90/Die Grünen / Grün-alternativ Meerbusch / UWG-Freiwähler / Die
Fraktion auf Erhöhung des Sachkostenanteils um 10,4% vor. Die aktuelle Prognose
der Bundesregierung zur Inflationsrate aus Oktober 2022 weise 7% aus.
Bei
der Umsetzung gelte es zu berücksichtigen, dass neben der für September bis
Dezember 2022 bereits geleisteten Sonderleistung von 254 € (bei 5 Tageskindern)
im Dezember 2022 der Energiekostenabschlag entfalle und im März 2023
rückwirkend ab Januar 2023 die Gas- und Strompreisbremse greife. Auch die
Kindpauschale werde zeitverzögert die allgemeine Preissteigerung und die
gestiegenen Energiekosten berücksichtigen, so dass eine Doppelfinanzierung
vermieden werden sollte.
Auf
Nachfrage von Ratsherrn Jörgens zum Prozedere der Ermittlung einer
Anpassungsquote verweist Fachbereichsleiter Annacker zunächst auf den soeben unter
TOP 4 einstimmig getroffenen Beschluss, wonach die neue Satzung ab 01.08.2023
eine Erhöhung der laufenden Geldleistung analog der Kindpauschale des Landes
vorsehe. Die bisher erfolgte Trennung von Betreuungs- und Sachkosten werde
damit hinfällig, besondere Zuwendungen könne der JHA jederzeit außerhalb der
Satzung beschließen. Zudem verweist er nochmals auf das Risiko einer
Doppelfinanzierung.
Ratsherr
Fliege hält die durch die Bundesregierung beschlossenen Unterstützungsmaßnahmen
für unzureichend. Angesichts der für September bis Dezember bereits geleisteten
Ausgleichszahlung halte er eine Aussetzung weiterer Unterstützung angesichts
der Strompreissteigerung für unangemessen.
Fachbereichsleiter
Annacker erläutert zunächst, dass im aktuellen Haushaltsentwurf die bisher
geltende 1,5%ige Erhöhung einberechnet sei. Eine Sonderleistung in Höhe der von
der Bundesregierung veröffentlichten Inflationsrate von 7% bedeute – unter
Anrechnung der im Ansatz bereits enthaltenen Anhebung um 1,5% - einen Mehraufwand
von ca. 2.775 € / Monat. Auch sei die soeben ab 01.08.2023 beschlossene
Erhöhung um voraussichtlich 3% zu berücksichtigen. Alle Entscheidungen seien in
dem Bewusstsein einer zu einem späteren Zeitpunkt möglicherweise eintretenden
Doppelfinanzierung zu treffen.
Ratsherr
Wartchow greift die Überlegungen auf und beantragt die Erhöhung der Sachkosten
um 7% – unter Anrechnung der bereits enthaltenen Anhebung um 1,5% - für die
Dauer der Heizperiode von Januar bis einschließlich April 2023 vor.
Anschließend
erfolgt eine Sitzungsunterbrechung zur Beratung der vorliegenden Anträge.
Ratsherr
Fliege schlägt sodann unter Hinweis auf eine erwartet dauerhaft über 7%
liegende Preissteigerung als Kompromiss vor, die bereits einberechnete Erhöhung
von 1,5% um 7% auf insgesamt 8,5% aufzustocken.
Ratsherr
Jörgens hält die zugrundeliegenden Annahmen für zu pessimistisch. Wie durch
Fachbereichsleiter Annacker bereits dargestellt, seien viele
Kompensationsmaßnahmen beschlossen, die in den allermeisten Fällen für einen
Ausgleich sorgen würden. Bei der Festlegung der Unterstützungsleistungen
sollten daher die Energiekosten außen vor bleiben; für die sonstige
Preissteigerung sollte die Prognose der Bundesregierung Orientierung sein. Er
schlage daher eine Erhöhung der Sachkosten um insgesamt 8% (1,5% zuzüglich
6,5%) bis einschließlich 31.07.2023 vor. Bei gänzlich anderem Verlauf könne der
JHA jederzeit neu beraten und entscheiden.
Nach
kurzer Beratung findet der Vorschlag einhellige Zustimmung; die vorherigen
Anträge werden zurückgezogen. Die Beschlussfassung erfolgt unter TOP 8 –
Haushaltsberatung.