Sachkundige Bürgerin Schumann nimmt wegen Befangenheit weder an Beratung noch der unter TOP 8 / Haushaltsberatung 2023 erfolgenden Beschlussfassung teil.

 

Fachbereichsleiter Annacker verweist eingangs auf den JHA-Beschluss vom 01.09.2022, den Sachkostenanteil an den laufenden Geldleistungen in den Monaten September bis Dezember 2022 zum Ausgleich insbesondere der gestiegenen Energiekosten um 7,5% zu erhöhen und die weitere Diskussion im Rahmen der Haushaltsberatung 2023 zu führen. Da ein gemeinsamer Antrag aller Fraktionen vorgesehen gewesen sei, habe die Verwaltung keine eigene Beratungsvorlage erstellt. Nunmehr liege ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen / Grün-alternativ Meerbusch / UWG-Freiwähler / Die Fraktion auf Erhöhung des Sachkostenanteils um 10,4% vor. Die aktuelle Prognose der Bundesregierung zur Inflationsrate aus Oktober 2022 weise 7% aus.

Bei der Umsetzung gelte es zu berücksichtigen, dass neben der für September bis Dezember 2022 bereits geleisteten Sonderleistung von 254 € (bei 5 Tageskindern) im Dezember 2022 der Energiekostenabschlag entfalle und im März 2023 rückwirkend ab Januar 2023 die Gas- und Strompreisbremse greife. Auch die Kindpauschale werde zeitverzögert die allgemeine Preissteigerung und die gestiegenen Energiekosten berücksichtigen, so dass eine Doppelfinanzierung vermieden werden sollte.

 

Auf Nachfrage von Ratsherrn Jörgens zum Prozedere der Ermittlung einer Anpassungsquote verweist Fachbereichsleiter Annacker zunächst auf den soeben unter TOP 4 einstimmig getroffenen Beschluss, wonach die neue Satzung ab 01.08.2023 eine Erhöhung der laufenden Geldleistung analog der Kindpauschale des Landes vorsehe. Die bisher erfolgte Trennung von Betreuungs- und Sachkosten werde damit hinfällig, besondere Zuwendungen könne der JHA jederzeit außerhalb der Satzung beschließen. Zudem verweist er nochmals auf das Risiko einer Doppelfinanzierung. 

 

Ratsherr Fliege hält die durch die Bundesregierung beschlossenen Unterstützungsmaßnahmen für unzureichend. Angesichts der für September bis Dezember bereits geleisteten Ausgleichszahlung halte er eine Aussetzung weiterer Unterstützung angesichts der Strompreissteigerung für unangemessen.

 

Fachbereichsleiter Annacker erläutert zunächst, dass im aktuellen Haushaltsentwurf die bisher geltende 1,5%ige Erhöhung einberechnet sei. Eine Sonderleistung in Höhe der von der Bundesregierung veröffentlichten Inflationsrate von 7% bedeute – unter Anrechnung der im Ansatz bereits enthaltenen Anhebung um 1,5% - einen Mehraufwand von ca. 2.775 € / Monat. Auch sei die soeben ab 01.08.2023 beschlossene Erhöhung um voraussichtlich 3% zu berücksichtigen. Alle Entscheidungen seien in dem Bewusstsein einer zu einem späteren Zeitpunkt möglicherweise eintretenden Doppelfinanzierung zu treffen.

 

Ratsherr Wartchow greift die Überlegungen auf und beantragt die Erhöhung der Sachkosten um 7% – unter Anrechnung der bereits enthaltenen Anhebung um 1,5% - für die Dauer der Heizperiode von Januar bis einschließlich April 2023 vor.

 

Anschließend erfolgt eine Sitzungsunterbrechung zur Beratung der vorliegenden Anträge.

 

Ratsherr Fliege schlägt sodann unter Hinweis auf eine erwartet dauerhaft über 7% liegende Preissteigerung als Kompromiss vor, die bereits einberechnete Erhöhung von 1,5% um 7% auf insgesamt 8,5% aufzustocken.

 

Ratsherr Jörgens hält die zugrundeliegenden Annahmen für zu pessimistisch. Wie durch Fachbereichsleiter Annacker bereits dargestellt, seien viele Kompensationsmaßnahmen beschlossen, die in den allermeisten Fällen für einen Ausgleich sorgen würden. Bei der Festlegung der Unterstützungsleistungen sollten daher die Energiekosten außen vor bleiben; für die sonstige Preissteigerung sollte die Prognose der Bundesregierung Orientierung sein. Er schlage daher eine Erhöhung der Sachkosten um insgesamt 8% (1,5% zuzüglich 6,5%) bis einschließlich 31.07.2023 vor. Bei gänzlich anderem Verlauf könne der JHA jederzeit neu beraten und entscheiden.

 

Nach kurzer Beratung findet der Vorschlag einhellige Zustimmung; die vorherigen Anträge werden zurückgezogen. Die Beschlussfassung erfolgt unter TOP 8 – Haushaltsberatung.