Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung eine Satzung vorzulegen, in der künftig eine reguläre Erhöhung der Zahlbeträge für Sachaufwand und Förderungsleistung analog zu § 37 KiBiz in Höhe der prozentualen Fortschreibungsrate, die auch für die jährliche Anpassung der Kindpauschalen für die Finanzierung der Kindertageseinrichtungen gilt –mindestens aber um 1,5%-, zugrunde liegt. Weiterhin soll in der Satzung die Abgeltung „außergewöhnlicher Betreuungszeiten“ geregelt werden. Anpassungen sollen dann für das jeweilige folgende Kindergartenjahr wirksam werden.

 


Vorsitzende Schoppe verweist eingangs auf den zur Haushaltsberatung 2023 eingereichten Antrag von Bündnis 90/Die Grünen / Grün-alternativ Meerbusch / UWG-Freiwähler / Die Fraktion, der thematisch zusammen mit der Vorlage der Verwaltung zu beraten ist.

 

Sachkundige Bürgerin Schumann nimmt wegen Befangenheit weder an Beratung noch Beschlussfassung teil.

 

Fachbereichsleiter Annacker verweist eingangs auf die derzeitige Beschlusslage, wonach die laufenden Geldleistungen an Tagespflegepersonen – analog der ehemaligen Fortschreibungsrate im KiBiz -  jährlich um 1,5% anzuheben seien; Abweichungen seien nach Vergleich mit umliegenden Kommunen möglich.

Mit Wirkung zum Kita-Jahr 2021/22 habe das Land die Finanzierung der Kindertagesbetreuung neu geregelt, da eine pauschale Anhebung der Kindpauschalen um 1,5% für eine auskömmliche Finanzierung der Kindertageseinrichtungen unzureichend gewesen sei. Seit 01.08.2020 sei die Kindpauschale daher an die allgemeine Preissteigerungsrate und die Tarifergebnisse SuE gekoppelt. Jährlich im Dezember erfolge mit entsprechender zeitlicher Verzögerung die Mitteilung der neuen Kindpauschale ab dem 01.08. des Folgejahres.

Da in den Kommunen kein Zweifel an der Funktionalität dieser Regelung bestehe, schlage die Verwaltung die analoge Anwendung auch für die Kindertagespflege und damit die automatisierte Fortschreibung der laufenden Geldleistungen auf Basis der Anpassung der Kindpauschale jeweils zum 01.08. des nächsten Kalenderjahres vor.

Für die Phase der Umstellung stelle sich problematisch dar, dass die aktuelle Fortschreibungsrate mit 1,02% unterhalb der bisherigen Fortschreibung für Kindertagespflege mit 1,5% liege. Es sei aber zu erwarten, dass sich die aktuell schwierige Situation verbessernd auf die Kindpauschale auswirken werde; derzeit werde von einer 3%igen Steigerung ausgegangen. Er halte die Umstellung auf Basis der Kindpauschale für eine faire Lösung, die eine jährlich wiederkehrende Diskussion um die Angemessenheit entbehrlich mache. In diesem Zusammenhang sei auch die noch unter TOP 5 erfolgende Beratung zu den Sachleistungen in der Kindertagespflege einzubeziehen.

 

Ratsherr Fliege verweist auf den vorliegenden Änderungsantrag auf Anhebung der Vergütung für Tagespflegepersonen auf der Grundlage der Tarifsteigerungen für Erzieher*innen und hält eine Erhöhung um 1,02% für unzureichend. Wenn eine feste Größe gewünscht sei, wäre die Beibehaltung der bisherigen Regelung möglich und damit eine feste Berechnungsgröße für den städtischen Haushalt und die Tagespflegepersonen gegeben. Der vorliegende Beschlussvorschlag schaffe unnötige Unsicherheit und werde nicht unterstützt; ggf. daraus entstehende Personalverluste bei den Tagespflegepersonen wären unverantwortlich. In diesem Zusammenhang verweist Ratsherr Fliege auf die Regelung der Stadt Düsseldorf, die sich bis 2024 Zeit nehme, ein neues Leistungssystem unter Einbeziehung des TVöD zu entwickeln und die bisherige Regelung mit festen Steigerungen bis dahin beibehalte.

 

Fachbereichsleiter Annacker erläutert, dass der Haushaltsansatz 2023 die 1,5%ige Erhöhung bereits berücksichtige und schlägt vor, in die ab 01.08.2023 zu beschließende Satzungsänderung die erwartete Steigerung analog der Kindpauschale von 3% aufzunehmen.

Er gibt zu bedenken, dass in den Tarifverhandlungen ausschließlich das Erwerbseinkommen eines Arbeitnehmers geregelt werde - aktueller Tarifabschluss +1,8% -, nicht aber die in den laufenden Geldleistungen auch enthaltenen Sachkosten für Kindertagespflege. Dagegen umfasse die Kindpauschale – aktuelle Fortschreibung 1,02% - alle mit dem Betrieb der Einrichtung anfallenden Kosten, so auch die zuletzt überdurchschnittlich gestiegenen Energiekosten. Im nächsten Jahr könne zudem von einem deutlich höheren Tarifergebnis ausgegangen werden.

 

Ratsherr Wartchow dankt zunächst für die Vorlage und führt aus, dass mit der 1,5%-Regelung eine gute Lösung gefunden worden sei, auch um die jahrelangen Diskussionen über die Angemessenheit zu beenden. Der Vorschlag einer veränderten Fortschreibung auf Basis der Kindpauschale finde grundsätzlich Zustimmung; sie biete Sicherheit für Tagespflegepersonen und Verwaltung. Dennoch stehe aktuell der bisherige Wert von 1,5% als Erwartung im Raum, eine Reduzierung bis 31.07.2023 auf 1,02% sei schwierig vermittelbar.

 

Als Kompromiss schlage die CDU/FDP-Fraktion daher vor:

-       eine 1,5%ige Erhöhung der Geldleistung bis 31.07.2023

-       ab 01.08.2023 die Umstellung auf das neue Berechnungssystem und damit die Erhöhung des Ansatzes um 3%

-       für 2023 darf die übers Jahr berechnete Erhöhung nicht unter 1,5% fallen.

 

Ratsherr Mocka unterstützt diesen Vorschlag und verweist nochmals auf die bereits hohe Inflationsrate.

 

Ratsherr Neuhausen unterstützt ebenfalls den Beschlussvorschlag der Verwaltung mit der durch Ratsherrn Wartchow vorgetragenen Ergänzung.

 

Ratsherr Fliege schließt sich nach interner Abstimmung an und zieht den Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen / Grün-alternativ Meerbusch / UWG-Freiwähler / Die Fraktion auf Anhebung der Vergütung für Tagespflegepersonen auf der Grundlage der Tarifsteigerungen für Erzieher*innen zurück.

 

Fachbereichsleiter Annacker macht nochmals deutlich, dass die Verwaltung mit dem nun zu fassenden Beschluss zunächst nur beauftragt werde, einen neuen Satzungsentwurf vorzulegen. Dies werde für die Sitzung am 07.03.2023 angestrebt.

 

Der Beschlussvorschlag wird um den Zusatz ergänzt, dass die Erhöhung nicht unter 1,5% fallen dürfe.

 

Sodann wird dem ergänzten Beschlussvorschlag einvernehmlich zugestimmt.

 

 


Abstimmungsergebnis:                                              einstimmig