Beschluss:
Der Rat der Stadt
Meerbusch beschließt die Änderung der Satzung über die Erhebung von
Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen, in der
Kindertagespflege und in der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich gemäß der
VI. Änderungssatzung.
Die Änderung
beinhaltet die Anpassung der Elternbeitragstabelle für die Kindertagespflege in
Beiträge für unter und über dreijährige Kinder ab 01.01.2023 in Anlehnung an
die Aufteilung, die auch für die Beitragserhebung in den
Kindertageseinrichtungen gilt.
Die Änderungen
betreffen ausschließlich die Kindertagespflege, so dass der Ausschuss für Schule
und Sport in seiner Sitzung am 29.11.2022 in einer Informationsvorlage über die
beabsichtigten Änderungen informiert wurde.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig