Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Meerbusch beschließt die Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen, in der Kindertagespflege und in der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich gemäß der VI. Änderungssatzung.

Die Änderung beinhaltet die Anpassung der Elternbeitragstabelle für die Kindertagespflege in Beiträge für unter und über dreijährige Kinder ab 01.01.2023 in Anlehnung an die Aufteilung, die auch für die Beitragserhebung in den Kindertageseinrichtungen gilt.

Die Änderungen betreffen ausschließlich die Kindertagespflege, so dass der Ausschuss für Schule und Sport in seiner Sitzung am 29.11.2022 in einer Informationsvorlage über die beabsichtigten Änderungen informiert wurde.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig