Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss, dem Rat den Entwurf des Haushaltes 2023 für den Produktbereich 060 / Kinder-, Jugend- und Familienhilfe (Seite 417 - 488) einschließlich dem Produkt 050 341 010 / Unterhaltsvorschuss (Seite 407 – 411) und der Veränderungsliste sowie – soweit betroffen – 010 111 080 / Serviceleistungen Baubetriebshof und 010 111 140 / Technisches Gebäudemanagement zur Beschlussfassung vorzulegen.

 


Die Beratung und Beschlussfassung zum Haushaltsentwurf 2023 erfolgt in der Reihenfolge des Produkthaushaltes unter Einbeziehung der Änderungsanträge der Fraktionen. Die Abstimmung über die Anträge erfolgt beim jeweiligen Produkt. Über jedes Produkt wird zunächst einzeln abgestimmt, sodann erfolgt die Abstimmung über den Gesamthaushalt FB 2/Jugend.

 

 

Produkt 060 361 010       Förderung von Kindern in Kindertagespflege       Seite 420 - 429

 

 

Antrag 1

Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen / Grün-alternativ Meerbusch / UWG-Freiwähler / Die Fraktion zu 060 361 010 / 5331 0000 – Soz. Leistungen an nat. Personen a.v.E. / Laufende Geldleistungen für Tagespflegepersonen

 

  1. Anhebung der Vergütung für Tagespflegepersonen auf der Grundlage der Tarifsteigerungen für Erzieher*innen

Der Antrag wird zurückgezogen – siehe Beschlussfassung TOP 2

 

  1. Der Aufwand für Sachkosten wird um 10,4 %, erhöht, um einen Inflationsausgleich sicherzustellen. Grundlage: Statistisches Bundesamt 28.10.2022

Der Antrag wird zurückgezogen – siehe Beschlussfassung TOP 4

 

  1. Anhebung der Vergütung für Tagespflegepersonen auf der Grundlage der Tarifsteigerung für Erzieher*innen

Der Antrag wird zurückgezogen – siehe Beschlussfassung TOP 4

 

  1. Entsprechend der tariflichen Vereinbarungen zwischen der Gewerkschaft und den öffentlichen Arbeitgebern, werden zwei zusätzliche Tage (Belastungsausgleich) gewährt.

 

Fachbereichsleiter Annacker erläutert, dass den Tagespflegepersonen analog dem TVöD ab 01.01.2023 2 Belastungsausgleichstage zur Verfügung stünden; ab 01.08.2023 werde dies in die neue Satzung aufgenommen. Zusätzliche Haushaltsmittel seien aufgrund der berücksichtigten Vertretungsregelung nicht erforderlich.

 

Dem Antrag wird einvernehmlich zugestimmt.

 

 

Aufgrund der Beschlussfassung zu TOP 2 – Elternbeitragssatzung - ist der Ansatz „Kostenbeiträge bei Tagespflege“ bei SK 4321 2000 um 19.000 € auf 841.000 € zu reduzieren.

 

 

Aufgrund der Beschlussfassung zu TOP 4 – Jährliche Anpassung der laufenden Geldleistungsbeträge des Jugendamtes an Kindertagespflegepersonen – ist der Ansatz „Geldleistungen KTP“ bei SK 5331 0000 zunächst um 17.670 € zu erhöhen:

 

Unter Bezug auf die unter TOP 5 erfolgte Beratung wird abschließend folgender Beschluss gefasst, woraus sich eine weitere Erhöhung bei SK 5331 0000 um 27.830 € ergibt:

 

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, den Sachkostenanteil in Höhe von 1,30 € je Betreuungsstunde in den lfd. Geldleistungen für die Tagespflegepersonen im Zeitraum 01.01.2023 – 31.07.2023 um 8% anzuheben.

 

Abstimmungsergebnis:                  einstimmig

 

Sachkundige Bürgerin Schumann hat wegen Befangenheit weder an Beratung noch Abstimmung teilgenommen.

 

Insgesamt erhöht sich der Ansatz somit von 3.195.000 € auf 3.240.500 €.

 

 

Abschließend wird dem Haushaltsentwurf 2023 / Produkt 060 361 010 mit den beschlossenen Änderungen einvernehmlich zugestimmt.

 

 

 

Produkt 060 362 010                Kinder- und Jugendarbeit Seite   429 - 435

 

 

Antrag 2

Antrag der SPD-Fraktion zu 060 362 010 / 5291 0000 – Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen / Erhöhung des Ansatzes um 20.000 € für gezielte Angebote zur Unterstützung bei pandemiebedingten Lernrückständen und -defiziten

 

Ratsherr Neuhausen begründet den Antrag mit der Notwendigkeit weiterer Unterstützungsmaßnahmen insbesondere für Kinder und Jugendliche aus Flüchtlingsfamilien und zum Ausgleich von Coronafolgen. Aufgrund des Wegfalls des Förderprogramms „Aufholen nach Corona“ durch Bund und Land sei das Eintreten der Kommune notwendig.

 

Erster Beigeordneter Maatz berichtet, dass das Förderprogramm des Landes bis 2023 verlängert worden sei, ein Förderbescheid liege allerdings noch nicht vor. Die für 2022 verfügbaren Gelder seien nicht vollständig abgerufen, zudem müssten in 2022 nicht verbrauchte Mittel nach Prüfung des Verwendungsnachweises erstattet werden.

 

Fachbereichsleiter Annacker ergänzt, dass sich die Fortsetzung der Förderung nach seiner Kenntnis zunächst nur auf den Schulbereich beziehe. Die bisherige Förderung in der Jugendhilfe habe sich auf psychosoziale Folgen und Jugendfreizeit bezogen. Er hoffe jedoch, dass Fördermittel gegebenenfalls zu gleichen Teilen den Bereichen Schule und Jugendhilfe zuflössen.

 

Sachkundige Bürgerin Danker unterstützt grundsätzlich die Fortsetzung entsprechender Förderprogramme.

 

Ratsherr Neuhausen zieht den Antrag im Ergebnis zurück.

 

 

 

Antrag 3

Antrag der SPD-Fraktion zu 060 362 010 / 5291 0000 – Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen / Erhöhung des Ansatzes um 6.000 € zur Erarbeitung eines Konzeptes zur Schaffung informeller Jugendtreffpunkte in den Stadtteilen       

 

Ratsherr Neuhausen erläutert den Antrag und betont die Wichtigkeit des Anliegens. Die Mittel sollen es ermöglichen, die Jugendverwaltung zu entlasten und mit Unterstützung externer Fachkompetenz ein Konzept zur Schaffung informeller Treffpunkte für Jugendliche in den Stadtteilen zu entwickeln.

 

Fachbereichsleiter Annacker bittet um Vertrauen in die Fachlichkeit der Verwaltung und schlägt die Entwicklung eines entsprechenden Konzeptes durch das Jugendamt unter Beteiligung der Jugendlichen in den Ortsteilen vor. Ein Beginn sei bereits mit dem Meer-Check erfolgt, darauf könne aufgebaut werden.

 

Ratsherr Neuhausen unterstreicht nochmals das mit dem Antrag verbundene Anliegen, das Thema unbedingt voranzubringen. Wenn die Verwaltung dies aus eigenen Mitteln leisten könne, ziehe er den Antrag zurück.

 

 

 

Antrag 4

Antrag der Fraktionen CDU und FDP zu 060 362 010 / 5291 0000 – Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen / Erhöhung des Ansatzes um 20.000 € zur Errichtung eines temporären Kinder- und Jugendbüros am Skate- und Bikepark in Strümp    

 

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, zur Errichtung eines temporären Kinder- und Jugendbüros am Skate- und Bikepark in Strümp  einen Ansatz von 20.000 € bei SK 060 362 010 / 5244 0000 – Mieten und Pachten – zur Verfügung zu stellen.

 

Abstimmungsergebnis:                  einstimmig

 

 

Ratsherr Wartchow erläutert zur Antragsbegründung, dass bis zum Bau eines festen Kinder- und Jugendbüros die schöne Optik des Skate- und Bikeparks zur Schaffung eines temporären Angebotes genutzt werden solle. Je nach Entwicklung sei zu prüfen, ob weitere dezentrale Lösungen gebraucht würden. Neben einer möglichen Container-Lösung könne als preiswerte und optisch ansprechende Alternative auch ein sog. Tiny-House in Frage kommen.

 

Ratsherr Fliege unterstützt den Antrag ausdrücklich und verweist als gutes Beispiel auf die Stadt Düsseldorf, die an der größten Bike- und Skateranlage ein festes Angebot – betrieben durch den Stadtsportbund – vorhalte.

 

Auch Ratsherr Mocka unterstützt den Antrag als gute Idee.

 

Ratsherr Neuhausen befürwortet das Anliegen ebenfalls und erinnert ergänzend an den Workshop zur offenen Kinder- und Jugendarbeit, bei dem eine solche Container-Lösung bereits Thema gewesen sei. Gleichzeitig verweist er auf den soeben zurückgezogenen Antrag auch zur Entwicklung eines Konzeptes für die Nutzung eines Kinder- und Jugendbüros.

 

Fachbereichsleiter Annacker bittet bei aller nachvollziehbaren Argumentation um eindeutige Begrifflichkeiten. So könnten institutionelle Angebote niemals informelle Treffpunkte sein. Sobald Standorte für Jugendsozialarbeiter geschaffen seien, sei dies grundsätzlich mit einer Konzeption verbunden. Es gelte die notwendige Waage zu finden, wobei der Skate- und Bikepark grundsätzlich seinen informellen Charakter behalten müsse.

 

Ratsherr Fliege unterstreicht, dass die Jugendsozialarbeiter in Meerbusch Anlaufpunkt sein sollten und damit der entsprechende Ort als informeller Treffpunkt nicht mehr gegeben sei.

 

Nach kurzer Diskussion besteht Einigkeit, für 2023 zunächst einen Betrag von 20.000 € konsumtiv für die Anmietung eines geeigneten Objektes – dann bei Sachkonto 5422 0000 – zur Verfügung zu stellen. Möglicher Einrichtungsbedarf sei daraus zu decken, zumal das Projekt ohnehin erst im Jahresverlauf starten könne.

 

Fachbereichsleiter Annacker ergänzt, dass das ehemalige Mütterzentrum der AWO zum 01.01.2023 angemietet sei, das über 3 Appartements mit insgesamt 150 qm Grundfläche verfüge und künftig auch zur Unterbringung der Jugendsozialarbeiter – derzeit noch im Hochhaus Laacherweg   - genutzt werden solle. Mit der Umsetzung nähere man sich den Zielsetzungen im Kinder- und Jugendförderplan.

 

 

Abschließend wird dem Haushaltsentwurf 2023 / Produkt 060 362 010 mit den beschlossenen Änderungen einvernehmlich zugestimmt.

 

 

 

Produkt 060 363 010                Ergänzende und ersetzende Hilfen      Seite   438 - 445

 

Es liegen keine Änderungsanträge vor. Dem Haushaltsentwurf 2023 / Produkt 060 363 010 wird einvernehmlich zugestimmt.

 

 

 

Produkt 060 363 020       Kinder- und Jugendsozialarbeit, Familienförderung - Seite 446 - 451

 

Antrag 5

Antrag der SPD-Fraktion zu 060 363 020 (anstelle 060 366 010) / 5291 0000 – Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen / Erhöhung des Ansatzes um 40.000 € für 2023 und Folgejahre zur Schaffung eines Kulturpasses für Kinder und Jugendliche in Kitas und Schulen    

 

Ratsherr Neuhausen führt zur Antragsbegründung aus, dass über die Bereitstellung von Geldmitteln für Kitas, Schulen sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen die Heranführung an Kunst und Kultur gefördert werden solle.

 

In der nachfolgenden Diskussion wird auf die diversen, insbesondere in Schulen und Kitas bereits vorhandenen Angebote verweisen. Letztlich sei die Wahrnehmung entsprechender Angebote keine Frage der Finanzierung, sondern der Einstellung zu Kunst und Kultur. Vorrangiges Ziel sollte sein, Kinder und Eltern an Kultur heranzuführen, die sich in ihrem Alltag diesem Thema nicht widmeten. Hierbei müssten Angebote zielgruppenorientiert sein und entsprechend vorbereitet.

 

Ratsherr Jörgens verweist in diesem Zusammenhang auf den sog. Denkspielplatz, der ebenfalls Ausflüge und Förderangebote durchführe. Möglicherweise müsse in Kitas und Schulen über die vorhandenen Möglichkeiten nochmals informiert werden.

 

Grundsätzlich findet das Anliegen Unterstützung, jedoch stelle sich auch die Frage nach der praktischen Umsetzung. Über die Art der Verwendung bereitstehender Mitteln und der möglichen Einbeziehung des FB 3 sowie des Kulturausschusses müsse zunächst Klarheit bestehen.

 

Ratsherr Neuhausen verweist darauf, dass das Fernbleiben der Kinder und Jugendlichen von kulturellen Angeboten seit Jahren bekannt sei; Kunst und Kultur sei in Meerbusch weitgehend ein Thema für Ältere. Der SPD-Fraktion sei es daher ein Anliegen, sich des Themas anzunehmen, sowohl im Kulturbereich als auch in der Jugendhilfe. Ausschließlich die Bereitstellung von Geldern sei nicht erfolgversprechend. Er ziehe den Antrag folglich zunächst zurück mit dem Ziel, im Jahresverlauf 2023 zunächst Ideen und daraus ein Konzept zu entwickeln. Er bitte daher um Ideen der Verwaltung und eine Beschlussvorlage in 2023.

 

Fachbereichsleiter Annacker berichtet in diesem Zusammenhang, dass er in der kommenden Woche zum Thema Kultur an Grundschulen bereits einen Termin mit der Kuratorin des Alten Küsterhauses in Büderich Frau von Rundstedt habe, von dem er sich einige Anregungen verspreche. Im Sommer solle dem JHA eine fachbereichsübergreifende Bestandsaufnahme vorgestellt werden, z.B. auch über bereits erfolgte Graffitiprojekte mit Kindern und Jugendlichen.

 

 

Im Übrigen wird dem Haushaltsentwurf 2023 / Produkt 060 363 020 einvernehmlich zugestimmt.

 

 

 

Produkt 060 363 030                Gesetzliche Vertretung    Seite  452 - 454

 

Es liegen keine Änderungsanträge vor. Dem Haushaltsentwurf 2023 / Produkt 060 363 030 wird einvernehmlich zugestimmt.

 

 

 

Produkt 060 365 010                Kindertagesbetreuung in Einrichtungen    Seite  455 - 476

 

Die Beschlussfassung zu TOP 2 – Elternbeitragssatzung – hat keine Auswirkungen auf SK 4321 1000 „Elternbeiträge“ im Produkt 60 35 010.

 

Vorsitzende Schoppe verweist eingangs auf die Veränderungsmeldungen der Verwaltung zu 060 365 010 wie folgt:

SK 4141 0000 – Zuweisungen und Zuschüsse des Landes für laufende Zwecke / Fortsetzung des „Alltagshelferprogramms“ - Erhöhung des Ansatzes um 342.100€   

SK 4488 3000 – „Erstattung Verpflegungskosten“ - Erhöhung der Erstattungsbeträge / des Ansatzes um 10%, somit 50.100 €

SK 5281 0000 – Aufwendungen für sonstige Sachleistungen – Kosten des Mittagessens – inflationsbedingte Erhöhung des Ansatzes um weitere 8% (insg.10%), somit um 28.000 €

SK 5318 0000 – Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke an übrige Bereiche - Fortsetzung des „Alltagshelferprogramms“ - Erhöhung des Ansatzes um 237.600 €   

 

Die Veränderungen werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Ratsherr Jörgens bittet aufgrund der unter 7.06003051 erneut eingestellten Mittel für den Investitionskostenzuschuss an die Kath. Kita Karl-Borromäus um Auskunft zum Sachstand.

 

Fachbereichsleiter Annacker erläutert, dass der Antrag der Kath. Kirchengemeinde unverändert beim LVR zur Prüfung vorliege; eine Bescheiderteilung habe aufgrund unveränderter Sachlage bisher nicht erfolgen können. Aufgrund des weiterhin geltenden Grundsatzbeschlusses zur Förderung von Investitionsmaßnahmen seien die Mittel vorsorglich erneut eingestellt, wenngleich die Verwaltung an ihrer bisherigen, bereits im Ausschuss vorgetragenen Haltung festhalte.

 

 

Dem Haushaltsentwurf 2023 / Produkt 060 365 010 wird einschließlich der Veränderungen der Verwaltung einvernehmlich zugestimmt.

 

 

 

Produkt 060 366 010                Einrichtungen der Jugendarbeit Seite 477 - 482

 

Antrag 6

Antrag der SPD-Fraktion zu 7.06002007 / 7831 0000 – Erwerb von beweglichem Vermögen ab 800€ - Erhöhung des Ansatzes um 13.000 € zur Verschattung des Spielfeldes auf dem Abenteuerspielplatz

 

Nach kurzer Begründung durch Ratsherrn Neuhausen erläutert Fachbereichsleiter Annacker, dass nach Rücksprache mit dem Mitarbeitenden des Abenteuerspielplatzes kein Bedarf für einen zusätzlichen Sonnenschutz gesehen werde. Der alte Baumbestand sei ausreichend und im Bereich des Wasserbeckens die entstehende Erwärmung durch Sonnenstrahlung durchaus gewünscht.

 

Ratsherr Neuhausen ergänzt, dass ihm andere Informationen vorlägen, was aber aktuell nicht zu klären sei. Er nehme daher die Aussage der Verwaltung zur Kenntnis und ziehe den Antrag zurück.

 

Nach kurzer Diskussion wird dem Haushaltsentwurf 2023 / Produkt 060 366 010 einvernehmlich zugestimmt.

 

 

 

Produkt 060 367 010                Erziehungsberatungsstelle                       Seite 483 - 488

 

Es liegen keine Änderungsanträge vor. Dem Haushaltsentwurf 2023 / Produkt 060 367 010 wird einvernehmlich zugestimmt.

 

 

 

Produkt 050 341 010                Unterhaltsvorschuss                                   Seite 407 - 411

 

Es liegen keine Änderungsanträge vor. Dem Haushaltsentwurf 2023 / Produkt 050 341 010 wird einvernehmlich zugestimmt.

 

 

 

Produkt 010 111 080                Serviceleistungen Baubetriebshof          Seite 128 - 148

 

Soweit betroffen wird dem Haushaltsentwurf 2023 / Produkt 010 111 080 einvernehmlich zugestimmt.

 

 

 

Produkt 010 111 140                Technisches Gebäudemanagement       Seite 180 - 204

 

Soweit betroffen wird dem Haushaltsentwurf 2023 / Produkt 010 000 140 einvernehmlich zugestimmt.

 

 

 

Sodann wird dem Haushaltsentwurf 2023 – Teilbereich Jugend – einschließlich der beschlossenen Veränderungen einvernehmlich zugestimmt.

 

Die Veränderungsliste ist dem Protokoll beigefügt.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                             einstimmig