Sitzung: 01.12.2022 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Haupt-, Finanz-
und Wirtschaftsförderungsausschuss, dem Rat den Entwurf des Haushaltes 2023 für
den Produktbereich 060 / Kinder-, Jugend- und Familienhilfe (Seite 417 - 488)
einschließlich dem Produkt 050 341 010 / Unterhaltsvorschuss (Seite 407 – 411)
und der Veränderungsliste sowie – soweit
betroffen – 010 111 080 / Serviceleistungen Baubetriebshof und 010 111 140 /
Technisches Gebäudemanagement zur Beschlussfassung vorzulegen.
Die Beratung und Beschlussfassung zum Haushaltsentwurf
2023 erfolgt in der Reihenfolge des Produkthaushaltes unter Einbeziehung der Änderungsanträge
der Fraktionen. Die Abstimmung über die Anträge erfolgt beim jeweiligen
Produkt. Über jedes Produkt wird zunächst einzeln abgestimmt, sodann erfolgt
die Abstimmung über den Gesamthaushalt FB 2/Jugend.
Produkt 060 361 010 Förderung
von Kindern in Kindertagespflege Seite 420 - 429
Antrag 1
Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen /
Grün-alternativ Meerbusch / UWG-Freiwähler / Die Fraktion zu 060 361 010 / 5331
0000 – Soz. Leistungen an nat. Personen a.v.E. / Laufende Geldleistungen für
Tagespflegepersonen
- Anhebung der Vergütung für Tagespflegepersonen auf der Grundlage
der Tarifsteigerungen für Erzieher*innen
Der Antrag wird zurückgezogen – siehe Beschlussfassung TOP 2
- Der Aufwand für Sachkosten wird um 10,4 %,
erhöht, um einen Inflationsausgleich sicherzustellen. Grundlage:
Statistisches Bundesamt 28.10.2022
Der
Antrag wird zurückgezogen – siehe Beschlussfassung TOP 4
- Anhebung der Vergütung für Tagespflegepersonen
auf der Grundlage der Tarifsteigerung für Erzieher*innen
Der Antrag wird zurückgezogen – siehe
Beschlussfassung TOP 4
- Entsprechend der tariflichen Vereinbarungen
zwischen der Gewerkschaft und den öffentlichen Arbeitgebern, werden zwei
zusätzliche Tage (Belastungsausgleich) gewährt.
Fachbereichsleiter Annacker erläutert, dass den Tagespflegepersonen
analog dem TVöD ab 01.01.2023 2 Belastungsausgleichstage zur Verfügung stünden;
ab 01.08.2023 werde dies in die neue Satzung aufgenommen. Zusätzliche
Haushaltsmittel seien aufgrund der berücksichtigten Vertretungsregelung nicht
erforderlich.
Dem Antrag wird einvernehmlich zugestimmt.
Aufgrund der Beschlussfassung zu TOP 2 –
Elternbeitragssatzung - ist der Ansatz „Kostenbeiträge bei Tagespflege“ bei SK
4321 2000 um 19.000 € auf 841.000 € zu reduzieren.
Aufgrund der Beschlussfassung zu TOP 4 – Jährliche
Anpassung der laufenden Geldleistungsbeträge des Jugendamtes an
Kindertagespflegepersonen – ist der Ansatz „Geldleistungen KTP“ bei SK 5331
0000 zunächst um 17.670 € zu erhöhen:
Unter Bezug auf die unter TOP 5 erfolgte Beratung wird
abschließend folgender Beschluss gefasst, woraus sich eine weitere Erhöhung bei
SK 5331 0000 um 27.830 € ergibt:
Beschluss:
Der
Jugendhilfeausschuss beschließt, den Sachkostenanteil in Höhe von 1,30 € je Betreuungsstunde
in den lfd. Geldleistungen für die Tagespflegepersonen im Zeitraum 01.01.2023 –
31.07.2023 um 8% anzuheben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Sachkundige
Bürgerin Schumann hat wegen Befangenheit weder an Beratung noch Abstimmung
teilgenommen.
Insgesamt erhöht sich der Ansatz somit von 3.195.000 €
auf 3.240.500 €.
Abschließend wird dem Haushaltsentwurf 2023 / Produkt
060 361 010 mit den beschlossenen Änderungen einvernehmlich zugestimmt.
Produkt 060 362 010 Kinder-
und Jugendarbeit Seite 429 - 435
Antrag 2
Antrag der SPD-Fraktion zu 060 362 010 / 5291 0000 –
Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen / Erhöhung des Ansatzes um 20.000 €
für gezielte Angebote zur Unterstützung bei pandemiebedingten Lernrückständen
und -defiziten
Ratsherr Neuhausen begründet den Antrag mit der
Notwendigkeit weiterer Unterstützungsmaßnahmen insbesondere für Kinder und
Jugendliche aus Flüchtlingsfamilien und zum Ausgleich von Coronafolgen.
Aufgrund des Wegfalls des Förderprogramms „Aufholen nach Corona“ durch Bund und
Land sei das Eintreten der Kommune notwendig.
Erster Beigeordneter Maatz berichtet, dass das
Förderprogramm des Landes bis 2023 verlängert worden sei, ein Förderbescheid
liege allerdings noch nicht vor. Die für 2022 verfügbaren Gelder seien nicht
vollständig abgerufen, zudem müssten in 2022 nicht verbrauchte Mittel nach
Prüfung des Verwendungsnachweises erstattet werden.
Fachbereichsleiter Annacker ergänzt, dass sich die
Fortsetzung der Förderung nach seiner Kenntnis zunächst nur auf den
Schulbereich beziehe. Die bisherige Förderung in der Jugendhilfe habe sich auf
psychosoziale Folgen und Jugendfreizeit bezogen. Er hoffe jedoch, dass
Fördermittel gegebenenfalls zu gleichen Teilen den Bereichen Schule und
Jugendhilfe zuflössen.
Sachkundige Bürgerin Danker unterstützt grundsätzlich
die Fortsetzung entsprechender Förderprogramme.
Ratsherr Neuhausen zieht den Antrag im Ergebnis
zurück.
Antrag 3
Antrag der SPD-Fraktion zu 060 362 010 / 5291 0000 –
Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen / Erhöhung des Ansatzes um 6.000 €
zur Erarbeitung eines Konzeptes zur Schaffung
informeller Jugendtreffpunkte in den Stadtteilen
Ratsherr Neuhausen erläutert den Antrag und betont die
Wichtigkeit des Anliegens. Die Mittel sollen es ermöglichen, die
Jugendverwaltung zu entlasten und mit Unterstützung externer Fachkompetenz ein
Konzept zur Schaffung informeller Treffpunkte für Jugendliche in den
Stadtteilen zu entwickeln.
Fachbereichsleiter Annacker bittet um Vertrauen in die
Fachlichkeit der Verwaltung und schlägt die Entwicklung eines entsprechenden
Konzeptes durch das Jugendamt unter Beteiligung der Jugendlichen in den
Ortsteilen vor. Ein Beginn sei bereits mit dem Meer-Check erfolgt, darauf könne
aufgebaut werden.
Ratsherr Neuhausen unterstreicht nochmals das mit dem
Antrag verbundene Anliegen, das Thema unbedingt voranzubringen. Wenn die
Verwaltung dies aus eigenen Mitteln leisten könne, ziehe er den Antrag zurück.
Antrag 4
Antrag der Fraktionen CDU und FDP zu 060 362 010 /
5291 0000 – Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen / Erhöhung des Ansatzes
um 20.000 € zur Errichtung eines temporären Kinder- und
Jugendbüros am Skate- und Bikepark in Strümp
Beschluss:
Der
Jugendhilfeausschuss beschließt, zur Errichtung eines temporären Kinder- und
Jugendbüros am Skate- und Bikepark in Strümp
einen Ansatz von 20.000 € bei SK 060 362 010 / 5244 0000 – Mieten und Pachten – zur
Verfügung zu stellen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ratsherr Wartchow erläutert zur Antragsbegründung,
dass bis zum Bau eines festen Kinder- und Jugendbüros die schöne Optik des
Skate- und Bikeparks zur Schaffung eines temporären Angebotes genutzt werden
solle. Je nach Entwicklung sei zu prüfen, ob weitere dezentrale Lösungen
gebraucht würden. Neben einer möglichen Container-Lösung könne als preiswerte
und optisch ansprechende Alternative auch ein sog. Tiny-House in Frage kommen.
Ratsherr Fliege unterstützt den Antrag ausdrücklich
und verweist als gutes Beispiel auf die Stadt Düsseldorf, die an der größten
Bike- und Skateranlage ein festes Angebot – betrieben durch den Stadtsportbund
– vorhalte.
Auch Ratsherr Mocka unterstützt den Antrag als gute
Idee.
Ratsherr Neuhausen befürwortet das Anliegen ebenfalls
und erinnert ergänzend an den Workshop zur offenen Kinder- und Jugendarbeit,
bei dem eine solche Container-Lösung bereits Thema gewesen sei. Gleichzeitig
verweist er auf den soeben zurückgezogenen Antrag auch zur Entwicklung eines
Konzeptes für die Nutzung eines Kinder- und Jugendbüros.
Fachbereichsleiter Annacker bittet bei aller
nachvollziehbaren Argumentation um eindeutige Begrifflichkeiten. So könnten
institutionelle Angebote niemals informelle Treffpunkte sein. Sobald Standorte
für Jugendsozialarbeiter geschaffen seien, sei dies grundsätzlich mit einer
Konzeption verbunden. Es gelte die notwendige Waage zu finden, wobei der Skate-
und Bikepark grundsätzlich seinen informellen Charakter behalten müsse.
Ratsherr Fliege unterstreicht, dass die
Jugendsozialarbeiter in Meerbusch Anlaufpunkt sein sollten und damit der
entsprechende Ort als informeller Treffpunkt nicht mehr gegeben sei.
Nach kurzer Diskussion besteht Einigkeit, für 2023
zunächst einen Betrag von 20.000 € konsumtiv für die Anmietung eines geeigneten
Objektes – dann bei Sachkonto 5422 0000 – zur Verfügung zu stellen. Möglicher
Einrichtungsbedarf sei daraus zu decken, zumal das Projekt ohnehin erst im
Jahresverlauf starten könne.
Fachbereichsleiter Annacker ergänzt, dass das
ehemalige Mütterzentrum der AWO zum 01.01.2023 angemietet sei, das über 3
Appartements mit insgesamt 150 qm Grundfläche verfüge und künftig auch zur
Unterbringung der Jugendsozialarbeiter – derzeit noch im Hochhaus
Laacherweg - genutzt werden solle. Mit
der Umsetzung nähere man sich den Zielsetzungen im Kinder- und
Jugendförderplan.
Abschließend wird dem Haushaltsentwurf 2023 / Produkt
060 362 010 mit den beschlossenen Änderungen einvernehmlich zugestimmt.
Produkt 060 363 010 Ergänzende
und ersetzende Hilfen Seite 438 - 445
Es liegen keine Änderungsanträge vor. Dem
Haushaltsentwurf 2023 / Produkt 060 363 010 wird einvernehmlich zugestimmt.
Produkt 060 363 020 Kinder-
und Jugendsozialarbeit, Familienförderung - Seite 446 -
451
Antrag 5
Antrag der SPD-Fraktion zu 060 363 020 (anstelle 060
366 010) / 5291 0000 – Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen / Erhöhung
des Ansatzes um 40.000 € für 2023 und Folgejahre zur Schaffung eines
Kulturpasses für Kinder und Jugendliche in Kitas und Schulen
Ratsherr Neuhausen führt zur Antragsbegründung aus,
dass über die Bereitstellung von Geldmitteln für Kitas, Schulen sowie Kinder-
und Jugendeinrichtungen die Heranführung an Kunst und Kultur gefördert werden
solle.
In der nachfolgenden Diskussion wird auf die diversen,
insbesondere in Schulen und Kitas bereits vorhandenen Angebote verweisen.
Letztlich sei die Wahrnehmung entsprechender Angebote keine Frage der
Finanzierung, sondern der Einstellung zu Kunst und Kultur. Vorrangiges Ziel
sollte sein, Kinder und Eltern an Kultur heranzuführen, die sich in ihrem
Alltag diesem Thema nicht widmeten. Hierbei müssten Angebote
zielgruppenorientiert sein und entsprechend vorbereitet.
Ratsherr Jörgens verweist in diesem Zusammenhang auf
den sog. Denkspielplatz, der ebenfalls Ausflüge und Förderangebote durchführe.
Möglicherweise müsse in Kitas und Schulen über die vorhandenen Möglichkeiten
nochmals informiert werden.
Grundsätzlich findet das Anliegen Unterstützung,
jedoch stelle sich auch die Frage nach der praktischen Umsetzung. Über die Art
der Verwendung bereitstehender Mitteln und der möglichen Einbeziehung des FB 3
sowie des Kulturausschusses müsse zunächst Klarheit bestehen.
Ratsherr Neuhausen verweist darauf, dass das
Fernbleiben der Kinder und Jugendlichen von kulturellen Angeboten seit Jahren
bekannt sei; Kunst und Kultur sei in Meerbusch weitgehend ein Thema für Ältere.
Der SPD-Fraktion sei es daher ein Anliegen, sich des Themas anzunehmen, sowohl
im Kulturbereich als auch in der Jugendhilfe. Ausschließlich die Bereitstellung
von Geldern sei nicht erfolgversprechend. Er ziehe den Antrag folglich zunächst
zurück mit dem Ziel, im Jahresverlauf 2023 zunächst Ideen und daraus ein
Konzept zu entwickeln. Er bitte daher um Ideen der Verwaltung und eine
Beschlussvorlage in 2023.
Fachbereichsleiter Annacker berichtet in diesem
Zusammenhang, dass er in der kommenden Woche zum Thema Kultur an Grundschulen
bereits einen Termin mit der Kuratorin des Alten Küsterhauses in Büderich Frau
von Rundstedt habe, von dem er sich einige Anregungen verspreche. Im Sommer
solle dem JHA eine fachbereichsübergreifende Bestandsaufnahme vorgestellt
werden, z.B. auch über bereits erfolgte Graffitiprojekte mit Kindern und
Jugendlichen.
Im Übrigen wird dem Haushaltsentwurf 2023 / Produkt
060 363 020 einvernehmlich zugestimmt.
Produkt 060 363 030 Gesetzliche
Vertretung Seite 452 - 454
Es liegen keine Änderungsanträge vor. Dem
Haushaltsentwurf 2023 / Produkt 060 363 030 wird einvernehmlich zugestimmt.
Produkt 060 365 010 Kindertagesbetreuung
in Einrichtungen Seite 455 - 476
Die Beschlussfassung zu TOP 2 – Elternbeitragssatzung
– hat keine Auswirkungen auf SK 4321 1000 „Elternbeiträge“ im Produkt 60 35
010.
Vorsitzende Schoppe verweist eingangs auf die
Veränderungsmeldungen der Verwaltung zu 060 365 010 wie folgt:
SK 4141 0000 – Zuweisungen und Zuschüsse des Landes
für laufende Zwecke / Fortsetzung des „Alltagshelferprogramms“ - Erhöhung des
Ansatzes um 342.100€
SK 4488 3000 – „Erstattung Verpflegungskosten“ -
Erhöhung der Erstattungsbeträge / des Ansatzes um 10%, somit 50.100 €
SK 5281 0000 – Aufwendungen für sonstige
Sachleistungen – Kosten des Mittagessens – inflationsbedingte Erhöhung des
Ansatzes um weitere 8% (insg.10%), somit um 28.000 €
SK 5318 0000 – Zuweisungen und Zuschüsse für lfd.
Zwecke an übrige Bereiche - Fortsetzung des „Alltagshelferprogramms“ - Erhöhung
des Ansatzes um 237.600 €
Die Veränderungen werden zustimmend zur Kenntnis
genommen.
Ratsherr Jörgens bittet aufgrund der unter 7.06003051
erneut eingestellten Mittel für den Investitionskostenzuschuss an die Kath.
Kita Karl-Borromäus um Auskunft zum Sachstand.
Fachbereichsleiter Annacker erläutert, dass der Antrag
der Kath. Kirchengemeinde unverändert beim LVR zur Prüfung vorliege; eine
Bescheiderteilung habe aufgrund unveränderter Sachlage bisher nicht erfolgen
können. Aufgrund des weiterhin geltenden Grundsatzbeschlusses zur Förderung von
Investitionsmaßnahmen seien die Mittel vorsorglich erneut eingestellt,
wenngleich die Verwaltung an ihrer bisherigen, bereits im Ausschuss
vorgetragenen Haltung festhalte.
Dem Haushaltsentwurf 2023 / Produkt 060 365 010 wird
einschließlich der Veränderungen der Verwaltung einvernehmlich zugestimmt.
Produkt 060 366 010 Einrichtungen
der Jugendarbeit Seite 477 - 482
Antrag 6
Antrag der SPD-Fraktion zu 7.06002007 / 7831 0000 –
Erwerb von beweglichem Vermögen ab 800€ - Erhöhung des Ansatzes um 13.000 € zur
Verschattung des Spielfeldes auf dem Abenteuerspielplatz
Nach kurzer Begründung durch Ratsherrn Neuhausen
erläutert Fachbereichsleiter Annacker, dass nach Rücksprache mit dem
Mitarbeitenden des Abenteuerspielplatzes kein Bedarf für einen zusätzlichen
Sonnenschutz gesehen werde. Der alte Baumbestand sei ausreichend und im Bereich
des Wasserbeckens die entstehende Erwärmung durch Sonnenstrahlung durchaus
gewünscht.
Ratsherr Neuhausen ergänzt, dass ihm andere
Informationen vorlägen, was aber aktuell nicht zu klären sei. Er nehme daher
die Aussage der Verwaltung zur Kenntnis und ziehe den Antrag zurück.
Nach kurzer Diskussion wird dem Haushaltsentwurf 2023
/ Produkt 060 366 010 einvernehmlich zugestimmt.
Produkt 060 367 010 Erziehungsberatungsstelle Seite 483 - 488
Es liegen keine Änderungsanträge vor. Dem
Haushaltsentwurf 2023 / Produkt 060 367 010 wird einvernehmlich zugestimmt.
Produkt 050 341 010 Unterhaltsvorschuss Seite 407 - 411
Es liegen keine Änderungsanträge vor. Dem
Haushaltsentwurf 2023 / Produkt 050 341 010 wird einvernehmlich zugestimmt.
Produkt 010 111 080 Serviceleistungen
Baubetriebshof Seite 128 - 148
Soweit betroffen wird dem Haushaltsentwurf 2023 /
Produkt 010 111 080 einvernehmlich zugestimmt.
Produkt 010 111 140 Technisches
Gebäudemanagement Seite 180 - 204
Soweit betroffen wird dem Haushaltsentwurf 2023 /
Produkt 010 000 140 einvernehmlich zugestimmt.
Sodann wird dem Haushaltsentwurf 2023 – Teilbereich
Jugend – einschließlich der beschlossenen Veränderungen einvernehmlich
zugestimmt.
Die Veränderungsliste ist dem Protokoll beigefügt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig