Sitzung: 24.11.2022 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: FB4/1611/2022
Beschluss:
1. Die Verkleinerung
des Geltungsbereiches der 116. Flächennutzungsplanänderung, Meerbusch-Büderich,
„SO Lebensmittelmarkt und Gartencenter Düsseldorfer Straße“ (vgl. Anlage 3)
wird beschlossen.
2. Den
Abwägungsvorschlägen der Verwaltung zu den eingegangenen Stellungnahmen der
Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird zugestimmt (vgl. Anlage 5).
3. Der Entwurf der
116. Flächennutzungsplanänderung, Meerbusch–Büderich, „SO Einzelhandel und
Gartencenter“ (vgl. Anlagen 1+2) wird beschlossen.
4. Der Entwurf der
116. Flächennutzungsplanänderung, Meerbusch–Büderich, „SO Einzelhandel und
Gartencenter“ vom 01.03.2022 (vgl. Anlagen 1+2) wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in
Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB mit der Begründung in der Fassung vom
01.03.2022 für die Dauer von einem Monat öffentlich ausgelegt.
Ratsherr Peters erläutert, dass
es viele positive Aspekte gibt und die Begründung für das Projekt absolut
nachvollziehbar ist. Ein Ärgernis sei allerdings, dass gleich bei dem ersten
Projekt, bei dem die Möglichkeit bestand, Parkplätze mit einer Solaranlage zu
bestücken, dies gescheitert sei. Dennoch sei das Projekt insgesamt positiv zu
bewerten.
Sachkundiger Bürger Wagner findet die Formulierung des Bebauungsplans diesbezüglich seltsam, dass man ein Gesetz als „ausnahmsweise“ tituliert, was zu Irritation führe. Die Fraktion DIE FRAKTION hat zur Diskussion eine längere schriftliche Eingabe gemacht, die nirgends zu finden sei und möchte deshalb den Bebauungsplan ablehnen.
Ratsherr Schoenauer weist darauf hin, dass sorgfältig abgewogen wurde und die Entscheidung gegen die Solaranlage auf dem Parkplatz nicht zum Nachteil des Klimaschutzes sei. Es werde bei diesem Projekt genügend dafür getan und die gewählte Ausführung sei als vernünftiger Kompromiss zu verstehen.
Ratsherr Weigele schließt sich den Ausführungen Ratsherrn Peters an und findet es, bei einer neuen gesetzlichen Vorgabe, gleich beim ersten Projekt eine Ausnahme zumachen, sehr unglücklich. Es wäre wünschenswert, wenn dennoch ein Teil der Parkplätze überdacht und mit einer PV-Anlage ausgestattet wären, damit ein guter Kompromiss entsteht. Zum jetzigen Zeitpunkt sei nur eine PV-Anlage auf dem LIDL vorgesehen.
Frau Briese erläutert, dass bei diesem Bauvorhaben nicht gegen die gültige Bauordnung verstoßen werde, denn der Bebauungsplan hat Vorrang vor der Bauordnung. Es wurde abgewogen, dass eine möglichst große Nutzung der Sonnenenergie auf Dachflächen und eine wertige Bepflanzung der Freiflächen und Stellplätze erfolgt.
Sachkundiger Bürger Wagner erläutert, dass sich die PV-Anlagen vornehmlich auf dem LIDL befinden und bei Bogie, auf Grund der Glasflächen, deutlich reduziert. Deshalb wäre es umso wichtiger die PV-Anlage auf dem Parkplatz zu platzieren. Es bestünde kein Konflikt zwischen Begrünung und Solarzellen. Eine hochwertige Begrünung der Freiflächen stehe außer Frage, da es sich um ein Gartencenter handelt und somit zu Werbezwecken dient. Bisher sei in der Stadt Meerbusch die Energiegewinnung aus erneuerbaren Energien sehr wenig ausgebaut.
Ratsfrau Niederdellmann-Siemes weist darauf hin, dass Bogie bereits mehr macht, als gesetzlich vorgeschrieben sei. Auch wenn es das erste Projekt mit solch einer Möglichkeit darstellt, sei es auch bereits ein paar Jahre in der Beratung und müsse nun endlich auf den Weg gebracht werden.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU
( 7 ) |
7 |
|
|
FDP ( 2 ) |
2 |
||
Bündnis 90 / Die Grünen (2) |
2 |
||
GRÜN-alternativ Meerbusch (2) |
2 |
|
|
SPD ( 2 ) |
2 |
||
UWG / Freie Wähler ( 1 ) |
1 |
|
|
Die Fraktion (1) |
1 |
||
Gesamt: ( 17 ) |
17 |
0 |
0 |
Einstimmig beschlossen