Sitzung: 22.11.2022 Ausschuss für Klima, Umwelt, Bau
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 2, Enthaltungen: 6
Vorlage: BM/1577/2022
Beschluss:
Der
Ausschuss für Klima, Umwelt und Bau des Rates der Stadt beschließt, mit der St.
Sebastianus-Schützenbruderschaft Büderich von 1567 e. V. einen
Gestattungsvertrag über die Nutzung der im Lageplan in Anlage 1 dargestellten
Teilfläche des Dr.-Franz-Schütz-Platzes (Grundstück Gemarkung Büderich, Flur
10, Flurstück-Nr. 149 für den Bau eines Brauchtumsmastes („Schützenbaum“)
abzuschließen.
Die Schützenbruderschaft
trägt alle für die Errichtung des Bauwerkes sowie in der Folge für Unterhaltung
und Instandhaltung erforderlichen Kosten und unterhält den Schützenbaum und
seine Bestandteile, sodass keine Gefährdung der Sicherheit und Leichtigkeit des
Verkehrs und der Bürger/innen zu befürchten ist. Hiermit einher geht auch die
Verkehrssicherungspflicht, die sich im Rahmen der Änderung, Beseitigung,
Reparatur bzw. aus der Unterhaltung, Aufrechterhaltung oder Änderung der Anlage
ergibt.
Der Vertrag ist
unbefristet und endet erst durch eine schriftliche Kündigung. Bei Beendigung
des Vertrages trägt die Schützenbruderschaft alle Kosten, die mit einer
Beseitigung oder Versetzung des Bauwerkes verbunden sind, soweit die Stadt dies
bei Vertragsende wünschen sollte.
Ausschussvorsitzender
Quaß begrüßt Herrn Püllen und Herrn Gremm und erteilt ihnen das Wort. Sie
stellen das Projekt zur Errichtung eines Schützenbaumes auf dem
Dr.-Franz-Schütz Platz vor.
Anmerkung der
Schriftführerin: Die Präsentation ist Anlage zum Protokoll.
Bürgermeister
Bommers erklärt, dass ein Antrag nach § 24 GO nicht erforderlich sei, da das
Vorhaben vom Fachbereich 4 geprüft worden sei und gem. § 62 Abs. 5d der
Bauordnung NRW Masten, die aus Gründen des Brauchtums errichtet werden,
bauordnungsrechtlich verfahrensfrei seien. Weitere Spezifizierungen nehme die
Bauordnung und auch der Gesetzgeber nicht vor, so dass auch die von den
Schützen geplanten Maße nicht genehmigungspflichtig sei. Alles andere regele
der Gestattungsvertrag. Im Sinne der Transparenz sei diese Maßnahme dennoch dem
Ausschuss zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt worden.
Während
einige Fraktionen das Vorhaben begrüßen, kritisiert Ratsfrau Neukirchen das
Verfahren. Alle anderen Maßnahmen auf dem Dr.-Franz-Schütz Platz seien im
Ausschuss ausführlich beraten worden. Nun werde auf den Beschluss gedrängt, der
dem Ausschuss erst vor kurzem vorgelegt worden sei. Das sei keine gute
Zusammenarbeit von Rat und Verwaltung. Sie fragt, ob schon geprüft worden sei,
ob die Sichtbeziehung auf das denkmalgeschützte städtische Gebäude durch den
Schützenbaum gestört werde, ob die Verkehrssicherheit gewährleistet sei und ob
es schon ein Gespräch mit dem Pächter der Eisdiele gegeben habe. Auch Ratsherr
Gabernig ist der Meinung, dass etwas mehr Zeit für die Diskussion und
Entscheidungsfindung gut gewesen wäre. Ratsfrau Glasmacher beschreibt den
Schützenbaum in Höhe und Dominanz als zu prägend für den Platz und fragt, ob
die Anwohner schon gefragt worden seien, was sie von dem Vorschlag halten und
ob es Alternativvorschläge für Größe und Ort gebe. Ihre Bedenken hinsichtlich
einer möglichen Befangenheit einiger Ausschussmitglieder, teilt
Ausschussvorsitzender Quaß nicht. Er erkundigt sich nach dem Ergebnis der
Recherche zu den Ausmaßen der Schützenbäume in Osterath und Strümp.
Bürgermeister Bommers berichtet, dass der Baum in Strümp ca. 10 m und der in
Osterath ca. 8-9 m hoch sei. Diese unterscheiden sich jedoch in ihrer
Beschaffenheit von dem in Büderich geplanten, wodurch sie schwer zu vergleichen
seien. Herr Gremm führt aus, dass es bisher weder Gespräche mit den Anwohnern
noch mit dem Betreiber der Eisdiele gegeben habe, da das Projekt sich noch in
der Entwurfsphase befinde. Dieses werde jedoch nun nachgeholt.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
7 |
|
|
SPD |
2 |
|
|
FDP |
1 |
1 |
|
Bündnis 90/DIE
GRÜNEN |
|
3 |
|
GRÜN-alternativ |
|
1 |
|
UWG/Freie Wähler |
|
1 |
|
DIE FRAKTION |
|
1 |
|
Gesamt: |
10 |
2 |
5 |