Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 2, Enthaltungen: 6

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Bau des Rates der Stadt beschließt, mit der St. Sebastianus-Schützenbruderschaft Büderich von 1567 e. V. einen Gestattungsvertrag über die Nutzung der im Lageplan in Anlage 1 dargestellten Teilfläche des Dr.-Franz-Schütz-Platzes (Grundstück Gemarkung Büderich, Flur 10, Flurstück-Nr. 149 für den Bau eines Brauchtumsmastes („Schützenbaum“) abzuschließen.

 

Die Schützenbruderschaft trägt alle für die Errichtung des Bauwerkes sowie in der Folge für Unterhaltung und Instandhaltung erforderlichen Kosten und unterhält den Schützenbaum und seine Bestandteile, sodass keine Gefährdung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs und der Bürger/innen zu befürchten ist. Hiermit einher geht auch die Verkehrssicherungspflicht, die sich im Rahmen der Änderung, Beseitigung, Reparatur bzw. aus der Unterhaltung, Aufrechterhaltung oder Änderung der Anlage ergibt.

 

Der Vertrag ist unbefristet und endet erst durch eine schriftliche Kündigung. Bei Beendigung des Vertrages trägt die Schützenbruderschaft alle Kosten, die mit einer Beseitigung oder Versetzung des Bauwerkes verbunden sind, soweit die Stadt dies bei Vertragsende wünschen sollte.

 


Ausschussvorsitzender Quaß begrüßt Herrn Püllen und Herrn Gremm und erteilt ihnen das Wort. Sie stellen das Projekt zur Errichtung eines Schützenbaumes auf dem Dr.-Franz-Schütz Platz vor.

 

Anmerkung der Schriftführerin: Die Präsentation ist Anlage zum Protokoll.

 

 

Bürgermeister Bommers erklärt, dass ein Antrag nach § 24 GO nicht erforderlich sei, da das Vorhaben vom Fachbereich 4 geprüft worden sei und gem. § 62 Abs. 5d der Bauordnung NRW Masten, die aus Gründen des Brauchtums errichtet werden, bauordnungsrechtlich verfahrensfrei seien. Weitere Spezifizierungen nehme die Bauordnung und auch der Gesetzgeber nicht vor, so dass auch die von den Schützen geplanten Maße nicht genehmigungspflichtig sei. Alles andere regele der Gestattungsvertrag. Im Sinne der Transparenz sei diese Maßnahme dennoch dem Ausschuss zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt worden.

 

Während einige Fraktionen das Vorhaben begrüßen, kritisiert Ratsfrau Neukirchen das Verfahren. Alle anderen Maßnahmen auf dem Dr.-Franz-Schütz Platz seien im Ausschuss ausführlich beraten worden. Nun werde auf den Beschluss gedrängt, der dem Ausschuss erst vor kurzem vorgelegt worden sei. Das sei keine gute Zusammenarbeit von Rat und Verwaltung. Sie fragt, ob schon geprüft worden sei, ob die Sichtbeziehung auf das denkmalgeschützte städtische Gebäude durch den Schützenbaum gestört werde, ob die Verkehrssicherheit gewährleistet sei und ob es schon ein Gespräch mit dem Pächter der Eisdiele gegeben habe. Auch Ratsherr Gabernig ist der Meinung, dass etwas mehr Zeit für die Diskussion und Entscheidungsfindung gut gewesen wäre. Ratsfrau Glasmacher beschreibt den Schützenbaum in Höhe und Dominanz als zu prägend für den Platz und fragt, ob die Anwohner schon gefragt worden seien, was sie von dem Vorschlag halten und ob es Alternativvorschläge für Größe und Ort gebe. Ihre Bedenken hinsichtlich einer möglichen Befangenheit einiger Ausschussmitglieder, teilt Ausschussvorsitzender Quaß nicht. Er erkundigt sich nach dem Ergebnis der Recherche zu den Ausmaßen der Schützenbäume in Osterath und Strümp. Bürgermeister Bommers berichtet, dass der Baum in Strümp ca. 10 m und der in Osterath ca. 8-9 m hoch sei. Diese unterscheiden sich jedoch in ihrer Beschaffenheit von dem in Büderich geplanten, wodurch sie schwer zu vergleichen seien. Herr Gremm führt aus, dass es bisher weder Gespräche mit den Anwohnern noch mit dem Betreiber der Eisdiele gegeben habe, da das Projekt sich noch in der Entwurfsphase befinde. Dieses werde jedoch nun nachgeholt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

7

 

 

SPD

2

 

 

FDP

1

1

 

Bündnis 90/DIE GRÜNEN

 

3

GRÜN-alternativ

 

1

UWG/Freie Wähler

 

1

 

DIE FRAKTION

 

1

Gesamt:

10

2

5