Beschluss:
Der
Rat der Stadt Meerbusch fasst folgenden Beschluss:
- Die Anteile der Allgemeinheit an den einzelnen
Straßengruppen werden wie folgt festgesetzt:
a) Anliegerstraßen 2
%
b) Fußgängerzonen 67
%
c) Innerörtliche Straßen 21 %
d) Überörtliche Straßen 30 %
- Aus dem Betriebsergebnissen 2019, 2021 und 2022
werden folgende Beträge vorgetragen:
.
- Die Gebührensätze je Meter Grundstücksseite werden
wie folgt festgesetzt:
a) Anliegerstraßen 1,81
€/m (2022: 1,60 €/m)
b) Fußgängerzonen 11,24
€/m (2022: 9,96 €/m)
c) Innerörtliche Straßen 3,82 €/m (2022: 3,84
€/m)
d) Überörtliche Straßen 3,80 €/m (2022: 3,67
€/m)
- Die XLIV. Änderungssatzung wird beschlossen.
Die Gebührenkalkulation wird Bestandteil des
Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig