Beschluss:
1.
Für
das als Geltungsbereich gekennzeichnete Gebiet wird gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch
(BauGB) in Verbindung mit § 1 (8) BauGB der Beschluss zur Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 327 Meerbusch-Büderich „Niederdonker Straße“ gefasst.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB
sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 (1) BauGB durchzuführen.
Matthias Schneiders
(Fachbereich Stadtplanung und Bauaufsicht) führt zu den Inhalten der Vorlage
aus.
.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig