Sitzung: 20.11.2012 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: FB4/459/2012
Beschluss:
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften
empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt den Standort Badener
Weg/Laacher Weg für den Neubau einer Kindertagesstätte mit Familienzentrum in
der Böhlersiedlung und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren zur Aufstellung
des Bebauungsplanes Nr. 298 fortzuführen.
Im Rahmen der weiteren Bebauungsplanaufstellung
ist bis zum Beschluss der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs gemäß
§ 3 (2) BauGB ein Vorentwurf zur Umgestaltung des Laacher Weges
im Bereich des geplanten Kindergartens zu erarbeiten und dem Ausschuss für Planung
und Liegenschaften zur Zustimmung vorzulegen, der
- die
Besonderheit dieses Straßenabschnitts verdeutlicht und eine Teilfläche des
Straßenraumes mit platzartigem Charakter darstellt
- bauliche
Maßnahmen auf eine maximale Geschwindigkeit von 30 km/h für Fahrzeuge
abstimmt
- in
Abhängigkeit von der Lage des Familienzentrums die fußgängersichernde
Querungsampel vom heutigen Standort in diesen Bereich verlegt.
Der gesamte Laacher Weg ist für LKW > 3,5 t
(ausgenommen Versorgungsfahrzeuge und Busse) ganztägig zu sperren.
Herr
Dr. Gérard macht deutlich, dass die Verwaltung sinnvolle verkehrsberuhigende
Maßnahmen im Straßenraum des Laacher Weges befürworte. Hierzu zähle eine im Rahmen der weiteren
Bebauungsplanaufstellung zu erarbeitende Umgestaltung des Laacher Weges im
Bereich des geplanten Kindergartens. Wie allgemein vor Schulen und Kindergärten
wäre eine maximale Geschwindigkeit von 30 km/h sinnvoll. Der gesamte
Laacher Weg könne für LKW > 3,5 t (ausg. Lieferverkehr und Busse) ganztägig
gesperrt werden. In Abhängigkeit von der Wegeplanung im Parkband und der
späteren Lage der Eingänge zum Familienzentrum, bzw. Kindergarten könne auch
die fußgängersichernde Querungsampel verlegt werden. Mit einer
aufenthaltssteigernden Gestaltung der straßenangrenzenden, gebäudevorgelagerten
Grünflächen sowie ggf. einer leichten Erhöhung der Fahrbahn in diesem Abschnitt
sei die beabsichtigte Aufmerksamkeitswirkung sehr gut zu erreichen. Nicht
möglich wäre dagegen die Einrichtung eines Bereiches für die gleichberechtigte
Nutzung aller Verkehrteilnehmer (Mischverkehrsfläche mit dem Zeichen 325/326
StVO), da der Laacher Weg auch in Zukunft die Funktion einer Wohnsammelstraße
und unter Beachtung des Straßennetzes eine Verkehrsverteilungsfunktion besitzt.
Eine Verkehrslenkung
über die Römerstraße / Neusser Straße / Düsseldorfer Straße bedeute nicht nur
längere Wege, sondern sei auf Grund der heutigen Verkehrssituation diesen Straßen
und den Anwohnern nicht ernsthaft zuzumuten.
Nach längerer Diskussion, an der
sich Vertreter aller Fraktionen beteiligen, ob zum jetzigen Zeitpunkt ohne
konkrete städtebauliche Entscheidung für einen Standort schon ein detaillierter
Straßenbauentwurf für den Laacher Weg vorliegen müsse, wird von Ratsfrau Kox
eine ergänzende Formulierung zu der mit Tischvorlage dargelegten
Beschlussergänzung aufgezeigt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig