Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt den Standort Badener Weg/Laacher Weg für den Neubau einer Kindertagesstätte mit Familienzentrum in der Böhlersiedlung und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 298 fortzuführen.

 

Im Rahmen der weiteren Bebauungsplanaufstellung ist bis zum Beschluss der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs gemäß § 3 (2) BauGB ein Vorentwurf zur Umgestaltung des Laacher Weges im Bereich des geplanten Kindergartens zu erarbeiten und dem Ausschuss für Planung und Liegenschaften zur Zustimmung vorzulegen, der

  • die Besonderheit dieses Straßenabschnitts verdeutlicht und eine Teilfläche des Straßenraumes mit platzartigem Charakter darstellt
  • bauliche Maßnahmen auf eine maximale Geschwindigkeit von 30 km/h für Fahrzeuge abstimmt
  • in Abhängigkeit von der Lage des Familienzentrums die fußgängersichernde Querungsampel vom heutigen Standort in diesen Bereich verlegt.

Der gesamte Laacher Weg ist für LKW > 3,5 t (ausgenommen Versorgungsfahrzeuge und Busse) ganztägig zu sperren.

 

 


Herr Dr. Gérard macht deutlich, dass die Verwaltung sinnvolle verkehrsberuhigende Maßnahmen im Straßenraum des Laacher Weges befürworte. Hierzu zähle eine im Rahmen der weiteren Bebauungsplanaufstellung zu erarbeitende Umgestaltung des Laacher Weges im Bereich des geplanten Kindergartens. Wie allgemein vor Schulen und Kindergärten wäre eine maximale Geschwindigkeit von 30 km/h sinnvoll. Der gesamte Laacher Weg könne für LKW > 3,5 t (ausg. Lieferverkehr und Busse) ganztägig gesperrt werden. In Abhängigkeit von der Wegeplanung im Parkband und der späteren Lage der Eingänge zum Familienzentrum, bzw. Kindergarten könne auch die fußgängersichernde Querungsampel verlegt werden. Mit einer aufenthaltssteigernden Gestaltung der straßenangrenzenden, gebäudevorgelagerten Grünflächen sowie ggf. einer leichten Erhöhung der Fahrbahn in diesem Abschnitt sei die beabsichtigte Aufmerksamkeitswirkung sehr gut zu erreichen. Nicht möglich wäre dagegen die Einrichtung eines Bereiches für die gleichberechtigte Nutzung aller Verkehrteilnehmer (Mischverkehrsfläche mit dem Zeichen 325/326 StVO), da der Laacher Weg auch in Zukunft die Funktion einer Wohnsammelstraße und unter Beachtung des Straßennetzes eine Verkehrsverteilungsfunktion besitzt.

Eine Verkehrslenkung über die Römerstraße / Neusser Straße / Düsseldorfer Straße bedeute nicht nur längere Wege, sondern sei auf Grund der heutigen Verkehrssituation diesen Straßen und den Anwohnern nicht ernsthaft zuzumuten.

Nach längerer Diskussion, an der sich Vertreter aller Fraktionen beteiligen, ob zum jetzigen Zeitpunkt ohne konkrete städtebauliche Entscheidung für einen Standort schon ein detaillierter Straßenbauentwurf für den Laacher Weg vorliegen müsse, wird von Ratsfrau Kox eine ergänzende Formulierung zu der mit Tischvorlage dargelegten Beschlussergänzung aufgezeigt.

 


Abstimmungsergebnis:                   einstimmig