Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die Anfrage der Fraktionen CDU und FDP zum Thema Demographische Entwicklung wird wie folgt beantwortet:

 

Vorbemerkung:

In den Jahren 2019 und 2020 wurden dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss sowie dem Ausschuss für Planung und Liegenschaften in gemeinsamer Sitzung erstmals dezidierte Informationen zur Entwicklung der Bevölkerung sowie der daraus resultierenden Bedarfe nach Betreuungs- sowie Schulplätzen zur Kenntnis gegeben.

Grundlage dieser Prognosen waren die auf Basis der amtlichen Einwohnermeldestatistik zu erwartende Entwicklung der Bevölkerung unter Berücksichtigung der per Beschluss des Rates vom 26.04.2018 beschlossenen vorausschauenden Baulandentwicklung. Im Rahmen eines Monitorings sollten die Auswirkungen der Umsetzung der einzelnen Entwicklungsmaßnahmen auf die Bevölkerung beobachtet werden. Die Ausgangsdaten für die Planung der Baugebietsentwicklung sowie die Durchführung der anknüpfenden Bevölkerungsprognosen entstammten der seinerzeit erstellten Wohnraumbedarfsanalyse.

Stichtag der Datengrundlage für diese Bevölkerungsberechnung war die amtliche Einwohnermeldestatistik zum 31.12.2018. Das den Prognosen zugrundeliegende Berechnungstool wurde durch das seinerzeit zur Erstellung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes sowie der Wohnraumbedarfsanalyse beauftragte Büro geliefert – die Verwaltung hat sich dieser Datengrundlage im Anschluss für die Informationsvorlagen der Jahre 2019 und 2020 bedienen können, jeweils unter Nutzung der ursprünglich hinterlegten Ist-Bevölkerungsdaten zum o.g. Stichtag 31.12.2018.

Im Jahr 2021 wurde durch das Büro Dr. Garbe, Lexis und von Berlepsch erstmals eine dezidierte Schulentwicklungsplanung erstellt, die schulscharfe Prognosen zur Entwicklung der Schülerzahlen ausweist; für den Bereich der Kitas erfolgt eine entsprechende Berechnung im Rahmen der jährlichen Kindertagesstättenbedarfsplanung.

Aufgrund dieser für die weitere Entwicklung im Kita- und Schulbereich dezidierten Prognosen in den zuständigen Fachausschüssen sowie der seit dem Beschluss im Jahr 2018 eingetretenen Änderungen hinsichtlich der Baulandentwicklung und deren fortlaufende politische Beratung wurde von einer Fortführung der seinerzeit erstellten Bevölkerungsprognosen aus Gründen sich abzeichnender Abweichungen abgesehen.

Ausreichend valide Statistiken über die Bevölkerungsentwicklung einer Stadt sowie deren Bedarfe nach Wohnraum stellen einen wichtigen strategischen Baustein der Stadtentwicklung dar, über deren Umfänge und Nutzen es entsprechend zu beraten gilt. Eine Fortschreibung und Aktualisierung des Strategiekonzeptes Wohnen zur Wohnraumbedarfsanalyse erscheint als Grundlage für eine valide, weitergehende Bevölkerungsprognose sinnvoll. Der zuständige Fachbereich Stadtplanung ist hier aktuell in entsprechenden Vorplanungen.

1)         Die Verwaltung stellt dem Rat eine aktuelle Bevölkerungsstatistik zur Verfügung

Eine aktuelle Bevölkerungsstatistik (Ist-Stand) aus der amtlichen Einwohnermeldestatistik ist der Niederschrift als Anlage 3 beigefügt.

2)         Die Verwaltung prüft, ob über die Bevölkerungsentwicklung zukünftig zweimal jährlich im Rat berichtet wird und eine entsprechende Bevölkerungsstatistik dem zur Verfügung gestellt wird

Das Zurverfügungstellen aktueller Ist-Statistiken aus der Einwohnermeldedatei ist möglich, eine valide Prognose unter Berücksichtigung der politisch fortlaufend zu beratenden Wohnbaulandentwicklung erscheint aufgrund der in der Vorbemerkung genannten Rahmendaten und deren fehlender Aktualität derzeit nicht sachgerecht möglich. Alternativ stehen die seitens des statistischen Landesamtes zur Verfügung gestellten Bevölkerungsvorausberechnungen und deren Fortschreibungen in der öffentlich zugänglichen Landesdatenbank zur Verfügung.

3)         Die Verwaltung prüft, die unter der Begründung dargestellten Differenzen bzgl. der Bevölkerungsprognosen bzw. Schülerzahlen und klärt den Sachverhalt auf.

Zu Differenzen in Prognosen und Datengrundlagen für Bevölkerungsentwicklungen werden seit jeher intensive öffentliche Diskussionen über die Richtigkeit der Daten, ihrer Erhebung und sachgerechten Nutzung geführt. Auch beim aktuell laufenden Zensus ist dies zu beobachten. Ursache von Differenzen in Prognosen sind zumeist einerseits verschiedene Datengrundlagen über den Ist-Stand der Bevölkerung sowie unterschiedliche empirische Ansätze über die Berechnung der Prognosen.

Die Zahlen des Statistischen Landesamtes werden für die Betrachtung der Bevölkerungsentwicklung anhand der Komponenten Fertilität, Mortalität und Migration berechnet. Eine Berücksichtigung von Baulandentwicklungen, die zu zusätzlichen Zuzügen führen, kann von IT.NRW naturgemäß nicht berücksichtigt werden; sie finden, wenn überhaupt, nur auf kommunaler Ebene Berücksichtigung.

Die Datengrundlage der durch die Stadt in Auftrag gegebenen Gutachten differiert vor diesem Hintergrund weiterhin aufgrund der zugrundegelegten Daten sowie der Zielsetzung der Berechnung.

Dem Gutachten zur Schulentwicklungsplanung, die explizit eine Betrachtung der Schülerzahlen durchführt, nutzt neben der durch IT.NRW erfassten Geburtenzahlen zudem die bei der Verwaltung vorliegenden Ist-Zahlen über Schulanmeldungen sowie die aus der Einwohnermeldestatistik nach Stadtbezirken erfassten Geburten. Das Schulentwicklungskonzept stellt auf dieser Grundlage eine Prognose für die Entwicklung der Schülerzahlen selbst an.

Im Rahmen der Erstellung des Mobilitätskonzeptes werden demgegenüber Berechnungen unter Berücksichtigung der Gesamtbevölkerung durchgeführt. Hierzu wurde auf die seitens der Verwaltung unter Einbezug der Baulandentwicklung in 2020 erstellte Informationsvorlage zur Bevölkerungsprognose zurückgegriffen, d.h. auch auf die hierin (zuletzt mit Stand 2020) berechneten, künftigen Bevölkerungszahlen.

Weiterhin ergeben sich aufgrund unterschiedlicher Datengrundlagen für die Landesstatistik sowie die kommunale Statistik teils nicht unerhebliche Differenzen. Das Statistische Landesamt legt aktuell (noch) Daten aus dem Zensus 2011 zugrunde und aktualisiert diese auf Grundlage der regelmäßig von den Kommunen aus der Einwohnermeldestatistik gemeldeten Bewegungen. Ein Abgleich der aktuellen „Ist-Zahl“ erfolgt hierbei nicht regelmäßig. Über die Jahre wachsen Differenzen zwischen der Landesstatistik sowie der amtlichen Einwohnermeldestatistik dadurch unter Umständen weiter aus. Mit dem aktuell laufenden Zensus werden diese Daten auf eine aktualisierte Grundlage gebracht.

Demgegenüber birgt die amtliche Einwohnermeldestatistik regelmäßig (kleinere) Unschärfen dadurch, dass nicht alle Bürgerinnen und Bürger ihre Wanderungsbewegungen (Zu- und Wegzüge) verlässlich und zeitnah bei den Einwohnermeldeämtern mitteilen, gleichwohl hierzu eine gesetzliche Verpflichtung besteht.

Insgesamt ist zu bemerken, dass aufgrund differierender Berechnungsmethoden, Einflussgrößen sowie der Abhängigkeit zur Verlässlichkeit im Einwohnermeldewesen jedwede Prognose nur eine annähernde Größe darstellen kann.