Die Anfrage der
Fraktionen CDU und FDP zum Thema Demographische Entwicklung wird wie folgt
beantwortet:
Vorbemerkung:
In den Jahren 2019 und 2020 wurden dem Haupt-, Finanz- und
Wirtschaftsförderungsausschuss sowie dem Ausschuss für Planung und
Liegenschaften in gemeinsamer Sitzung erstmals dezidierte Informationen zur
Entwicklung der Bevölkerung sowie der daraus resultierenden Bedarfe nach
Betreuungs- sowie Schulplätzen zur Kenntnis gegeben.
Grundlage dieser Prognosen waren die auf Basis der amtlichen
Einwohnermeldestatistik zu erwartende Entwicklung der Bevölkerung unter
Berücksichtigung der per Beschluss des Rates vom 26.04.2018 beschlossenen
vorausschauenden Baulandentwicklung. Im Rahmen eines Monitorings sollten die
Auswirkungen der Umsetzung der einzelnen Entwicklungsmaßnahmen auf die
Bevölkerung beobachtet werden. Die Ausgangsdaten für die Planung der
Baugebietsentwicklung sowie die Durchführung der anknüpfenden
Bevölkerungsprognosen entstammten der seinerzeit erstellten
Wohnraumbedarfsanalyse.
Stichtag der Datengrundlage für diese Bevölkerungsberechnung war
die amtliche Einwohnermeldestatistik zum 31.12.2018. Das den Prognosen
zugrundeliegende Berechnungstool wurde durch das seinerzeit zur Erstellung des
Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes sowie der Wohnraumbedarfsanalyse
beauftragte Büro geliefert – die Verwaltung hat sich dieser Datengrundlage im
Anschluss für die Informationsvorlagen der Jahre 2019 und 2020 bedienen können,
jeweils unter Nutzung der ursprünglich hinterlegten Ist-Bevölkerungsdaten zum
o.g. Stichtag 31.12.2018.
Im Jahr 2021 wurde durch das Büro Dr. Garbe, Lexis und von
Berlepsch erstmals eine dezidierte Schulentwicklungsplanung erstellt, die
schulscharfe Prognosen zur Entwicklung der Schülerzahlen ausweist; für den
Bereich der Kitas erfolgt eine entsprechende Berechnung im Rahmen der
jährlichen Kindertagesstättenbedarfsplanung.
Aufgrund dieser für die weitere Entwicklung im Kita- und
Schulbereich dezidierten Prognosen in den zuständigen Fachausschüssen sowie der
seit dem Beschluss im Jahr 2018 eingetretenen Änderungen hinsichtlich der
Baulandentwicklung und deren fortlaufende politische Beratung wurde von einer
Fortführung der seinerzeit erstellten Bevölkerungsprognosen aus Gründen sich
abzeichnender Abweichungen abgesehen.
Ausreichend valide Statistiken über die Bevölkerungsentwicklung
einer Stadt sowie deren Bedarfe nach Wohnraum stellen einen wichtigen
strategischen Baustein der Stadtentwicklung dar, über deren Umfänge und Nutzen
es entsprechend zu beraten gilt. Eine Fortschreibung und Aktualisierung des
Strategiekonzeptes Wohnen zur Wohnraumbedarfsanalyse erscheint als Grundlage
für eine valide, weitergehende Bevölkerungsprognose sinnvoll. Der zuständige
Fachbereich Stadtplanung ist hier aktuell in entsprechenden Vorplanungen.
1) Die Verwaltung
stellt dem Rat eine aktuelle Bevölkerungsstatistik zur Verfügung
Eine aktuelle Bevölkerungsstatistik (Ist-Stand)
aus der amtlichen Einwohnermeldestatistik ist der Niederschrift als Anlage 3
beigefügt.
2) Die
Verwaltung prüft, ob über die Bevölkerungsentwicklung zukünftig zweimal
jährlich im Rat berichtet wird und eine entsprechende Bevölkerungsstatistik dem
zur Verfügung gestellt wird
Das Zurverfügungstellen aktueller Ist-Statistiken aus der
Einwohnermeldedatei ist möglich, eine valide Prognose unter Berücksichtigung
der politisch fortlaufend zu beratenden Wohnbaulandentwicklung erscheint
aufgrund der in der Vorbemerkung genannten Rahmendaten und deren fehlender
Aktualität derzeit nicht sachgerecht möglich. Alternativ stehen die seitens des
statistischen Landesamtes zur Verfügung gestellten
Bevölkerungsvorausberechnungen und deren Fortschreibungen in der öffentlich
zugänglichen Landesdatenbank zur Verfügung.
3) Die Verwaltung
prüft, die unter der Begründung dargestellten Differenzen bzgl. der
Bevölkerungsprognosen bzw. Schülerzahlen und klärt den Sachverhalt auf.
Zu Differenzen in Prognosen und Datengrundlagen für
Bevölkerungsentwicklungen werden seit jeher intensive öffentliche Diskussionen
über die Richtigkeit der Daten, ihrer Erhebung und sachgerechten Nutzung
geführt. Auch beim aktuell laufenden Zensus ist dies zu beobachten. Ursache von
Differenzen in Prognosen sind zumeist einerseits verschiedene Datengrundlagen
über den Ist-Stand der Bevölkerung sowie unterschiedliche empirische Ansätze
über die Berechnung der Prognosen.
Die Zahlen des Statistischen Landesamtes werden für die
Betrachtung der Bevölkerungsentwicklung anhand der Komponenten Fertilität,
Mortalität und Migration berechnet. Eine Berücksichtigung von
Baulandentwicklungen, die zu zusätzlichen Zuzügen führen, kann von IT.NRW
naturgemäß nicht berücksichtigt werden; sie finden, wenn überhaupt, nur auf
kommunaler Ebene Berücksichtigung.
Die Datengrundlage der durch die Stadt in Auftrag gegebenen
Gutachten differiert vor diesem Hintergrund weiterhin aufgrund der
zugrundegelegten Daten sowie der Zielsetzung der Berechnung.
Dem Gutachten zur Schulentwicklungsplanung, die explizit eine
Betrachtung der Schülerzahlen durchführt, nutzt neben der durch IT.NRW
erfassten Geburtenzahlen zudem die bei der Verwaltung vorliegenden Ist-Zahlen
über Schulanmeldungen sowie die aus der Einwohnermeldestatistik nach Stadtbezirken
erfassten Geburten. Das Schulentwicklungskonzept stellt auf dieser Grundlage
eine Prognose für die Entwicklung der Schülerzahlen selbst an.
Im Rahmen der Erstellung des Mobilitätskonzeptes werden
demgegenüber Berechnungen unter Berücksichtigung der Gesamtbevölkerung
durchgeführt. Hierzu wurde auf die seitens der Verwaltung unter Einbezug der
Baulandentwicklung in 2020 erstellte Informationsvorlage zur
Bevölkerungsprognose zurückgegriffen, d.h. auch auf die hierin (zuletzt mit
Stand 2020) berechneten, künftigen Bevölkerungszahlen.
Weiterhin ergeben sich aufgrund unterschiedlicher Datengrundlagen
für die Landesstatistik sowie die kommunale Statistik teils nicht unerhebliche
Differenzen. Das Statistische Landesamt legt aktuell (noch) Daten aus dem
Zensus 2011 zugrunde und aktualisiert diese auf Grundlage der regelmäßig von
den Kommunen aus der Einwohnermeldestatistik gemeldeten Bewegungen. Ein
Abgleich der aktuellen „Ist-Zahl“ erfolgt hierbei nicht regelmäßig. Über die
Jahre wachsen Differenzen zwischen der Landesstatistik sowie der amtlichen
Einwohnermeldestatistik dadurch unter Umständen weiter aus. Mit dem aktuell
laufenden Zensus werden diese Daten auf eine aktualisierte Grundlage gebracht.
Demgegenüber birgt die amtliche Einwohnermeldestatistik regelmäßig
(kleinere) Unschärfen dadurch, dass nicht alle Bürgerinnen und Bürger ihre
Wanderungsbewegungen (Zu- und Wegzüge) verlässlich und zeitnah bei den
Einwohnermeldeämtern mitteilen, gleichwohl hierzu eine gesetzliche
Verpflichtung besteht.
Insgesamt ist zu bemerken, dass aufgrund differierender
Berechnungsmethoden, Einflussgrößen sowie der Abhängigkeit zur Verlässlichkeit
im Einwohnermeldewesen jedwede Prognose nur eine annähernde Größe darstellen
kann.