Sitzung: 01.12.2022 Jugendhilfeausschuss
Fragestellerin
1 berichtet über ihre Probleme, für das ältere ihrer beiden Kinder (1 und 2
Jahre) am Wohnort Osterath den erforderlichen 45-Std.-U3-Betreuungsplatz zu
erhalten, damit sie nach insges. dreijährigem Erziehungsurlaub wieder in die
Vollzeit–Berufstätigkeit zurückkehren könne. Zur Dringlichkeit verweist sie auf
die wiederholten Anfragen ihres Arbeitgebers. Von den kontaktierten Kitas werde
sie lediglich auf die zentrale Vergabe der Betreuungsplätze am 14.01.2023
verwiesen.
Fachbereichsleiter
Annacker bedauert zunächst ggf. verunsichernde Rückmeldungen seitens der
Kita-Leitungen. Dennoch könne auch er zunächst nur auf die Vergabe der
Betreuungsplätze aus dem Kita-Navigator im Januar verweisen, bei der die
erwerbsbedingte Notwendigkeit eines 45-Std.-Platzes als Präferenz
Berücksichtigung finde. Sollte dennoch keine Platzzusage erfolgen, werde im
Regelfall im anschließenden Nachrückverfahren eine Lösung gefunden; die
Fragestellerin möge sich ggf. ans Jugendamt wenden. Eine Platzzusage könne er
aktuell allerdings nicht aussprechen. Die in der Ausbauplanung berücksichtigte
neue 5-gruppige Kita in Osterath werde voraussichtlich erst im Frühjahr 2024 in
Betrieb gehen können; für die Übergangszeit sei mit noch zu errichtenden
Provisorien zu planen; notwendige Überbelegungen erfolgten zudem nicht automatisch,
sondern erst nach Aufforderung an die Kita-Träger.
Fragestellerin
2 berichtet ebenfalls über ihre bislang ergebnislosen Bemühungen, für den
derzeit noch in Kindertagespflege betreuten Sohn einen 45-Std-Betreuungsplatz
zu erhalten. Dieser sei erforderlich, um die notwendige Vollzeitbeschäftigung
beider Elternteile fortsetzen zu können. Entsprechend der Empfehlung des
Jugendamtes habe sie sich auch über Einrichtungen in anderen Stadtteilen
informiert, der Lebensraum liege aber eindeutig in Osterath. In dem
Zusammenhang berichtet die Fragestellerin zudem, dass die Familie im letzten
Jahr eine Erhöhung des Elternbeitrages zur Kindertagespflege um 120 € habe
hinnehmen müssen, was sie als unangemessen hoch empfinde. Sie weist
ausdrücklich darauf hin, dass sie mit ihrer Wortmeldung nicht die Hoffnung auf
eine Platzzusage verbinde, sie wolle jedoch nochmals die Problematik deutlich
machen.
Fachbereichsleiter
Annacker verweist zunächst auf den Beschluss des JHA, bis zum Jahr 2025 für 98%
der Überdreijährigen einen Betreuungsplatz ohne Überbelegungen vorzuhalten. Für
die Realisierung müssten neue Kitas gebaut werden, was wiederum einen
erheblichen zusätzlichen Personalbedarf auslöse. Bereits aktuell müssten einige
Einrichtungen die Betreuungszeiten reduzieren, da das erforderliche Personal
nicht vorhanden sei. Er bedaure diese Situation sehr, habe jedoch keine
kurzfristige Lösung. Alle Träger arbeiteten aber mit Hochdruck an der
Personalgenerierung.
Auf
Nachfrage der Fragestellerin 2 erläutert Fachbereichsleiter Annacker, dass sich
der einklagbare Rechtsanspruch auf ein „angemessenes Betreuungsangebot“
beziehe; dieses werde in der aktuellen Rechtsprechung mit 35 Std. definiert.
Der Anspruch auf eine 45-Std.-Betreuung sei insofern nicht rechtssicher, es sei
denn, es liege Planungsversagen vor. Sofern eine 45-Std.-Betreuung im
Einzelfall aber notwendig und bedarfsgerecht sei, würde immer nach Lösungen –
auch unter Einbeziehung der Kindertagespflege - gesucht.
Fragesteller
3, Mitglied des Jugendamtselternbeirates, bittet um nähere Ausführungen zur
„Suche nach Lösungen“ und der Bedeutung von Schließungen.
Fachbereichsleiter
Annacker führt aus, dass sowohl in Nierst als auch in Osterath für die
Übergangszeit bis zur Inbetriebnahme der neu zu errichtenden Kitas Provisorien
eingerichtet würden. An der Realisierung werde gearbeitet.
Hinsichtlich
der Personalsituation in den städtischen Einrichtungen werde aktiv und
dauerhaft nach neuen Mitarbeiter_innen gesucht. Die Personalsituation mit ca.
140 pädagogischen Kräften befinde sich in einem ständigen Fluss; aktuell seien
die Stellen weitestgehend besetzt. Prognosen zur weiteren Entwicklung und sich
möglicherweise daraus ergebende Reduzierung von Betreuungszeiten seien nicht
möglich; grundsätzlich werde aber immer versucht, Kürzungen des
Betreuungsangebotes zu vermeiden. Bei Unterschreitung des landesseitig
vorgeschriebenen Betreuungsschlüssels werde eine zeitweise Schließung
allerdings unvermeidlich.
Auf
weitere Nachfrage zu Höhe und Berechnung der Elternbeiträge bietet
Fachbereichsleiter Annacker einen Gesprächstermin im Jugendamt an, um
Finanzierung, Anreizsysteme etc. besprechen zu können. Der Fragesteller wird
sich zur Terminabsprache melden.
Vorsitzende
Schoppe dankt den Fragesteller_innen und versichert ebenfalls, dass alle an der
Thematik Beteiligten an der Verbesserung der Betreuungssituation
arbeiteten.