Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

 

 


Ratsherr Peters erläutert den Antrag.

 

Herr Schneiders erklärt, dass die Stadt Meerbusch ihre Planungshoheit in keinster Weise wegegeben hat. Es wurde bisher bereits für die Planungen eine Menge investiert, was dem Gremium in Zuge des „Antwortpapieres“ aufgelistet zur Verfügung steht. Alles wurde durch das Land vorfinanziert und muss bei Nichtumsetzung zurückgezahlt werden.

 

Ratsherr Quaß hat bisher verstanden, dass wenn bereits ein nichtentwickelter Teilbereich und somit die 95% nicht erreicht werden, bereits die gesamte Summe zurückgezahlt werden muss. Er bittet um Klarstellung.

 

Herr Schneiders erläutert, dass alle Änderungen unter 5% die Kommune gemeinsam mit NRW.URBAN regelt. Wenn jedoch die 5% überschritten werden, behält sich das Ministerium das Recht vor, mitreden zu wollen. Dies wurde vertraglich auch festgehalten. Bisher ging es darum, falls die Kommune freiwillig hinter den Anforderungen zurückbleibt, dass sie rechenschaftspflichtig gegenüber dem Ministerium wäre und man nicht sagen kann, wie das Ministerium in so einem Fall reagiert.

 

Herr Kloidt erläutert, dass zwischen „Fördermittel“ und „Finanzierungsmittel“ unterschieden werden muss. Fördermittel beinhalten Zuschüsse und finden bei der kooperativen Baulandentwicklung keine Verwendung. Zugeteilte Fördermittel haben den Nachteil, dass sie unter Umständen, wenn sie nicht dem Zweck entsprechend eingesetzt werden, auch in Gänze zurückgezahlt werden müssen. Zu bedenken sei, dass die Stadt Meerbusch seiner Zeit beim Ministerium den Antrag gestellt hat, ein gesamtes Baugebiet entwickeln zu wollen. Diese Grundlage ist wichtig für das Ministerium hinsichtlich seiner Entscheidungen zum einen eine Finanzierungszusage zu erteilen und zum anderen den geförderten Wohnungsbau in Höhe von 30% zusätzlich zu den normalen Quoten sicherzustellen. Gleichzeitig gibt es im Rahmen der Zielvereinbarung die Zusage, die komplette Finanzierung der Baulandentwicklung vorzufinanzieren. Dies wird am Anschluss refinanziert, durch die erzielten Veräußerungserlöse. Wenn ein Baugebiet verändert werden sollte, müssen sowohl Verkleinerungen als auch Vergrößerungen beim Ministerium angezeigt werden, da dies eine Veränderung der Finanzierungsmittel zur Folge hat. Das Ministerium greift zu keinem Zeitpunkt in die kommunale Planungshoheit ein. Es geht darum „deklaratorisch“ und „informatorisch“ zu entscheiden, welche Finanzierungsmittel weiterhin notwendig sind und welche nicht. Dennoch sei zu bedenken, dass die Erwartungshaltung nicht nur des Landes, sondern auch der Ministerin die ist, dass die ursprüngliche Planung auch weitestgehend wie vereinbart umgesetzt wird. Dabei sei klar zu überlegen, ob ein nichtvereinbartes „Rumpfgebiet“ noch im Sinne des Landes sei. Momentan steht NRW.URBAN mit dem Bürgermeister und der Ministerin im engen Verhandlungskontakt und es gibt keinerlei Anzeichen dafür, dass die Ministerin ihre Finanzierungszusage für die Stadt Meerbusch zurücknehmen möchte, auch wenn der Realisierungswettbewerb jetzt nicht über das gesamte Planungsgebiet, sondern „nur“ über die beantragten Gebiete der Fraktionen CDU, FDP und SPD gehen würde.

 

Ratsfrau Niederdellmann-Siemes bedankt sich für die klaren Worte und der Erläuterung der Begrifflichkeiten „Fördermittel“ und „Finanzierungsmittel“. Sie erklärt, dass die Erfahrung mit Fördermitteln gezeigt hätte, dass wenn sich Projekte entwickeln, es zu Veränderungen kommen kann. Aber solange man fundiert erklären kann, worin die Veränderungen liegen und begründen kann, warum es zu Veränderungen gekommen ist, sei es bis jetzt noch nicht vorgekommen, weder Förder- noch Finanzierungsmittel zurückzahlen zu müssen. Ratsfrau Niederdellmann-Siemes betont, dass die Sicherstellung der 30% „on Top“ für die SPD-Fraktion ein wichtiges Thema sei und sie sich jetzt sicher ist, mit dem Konzept auf dem richtigen Weg zu sein.

 

Ratsherr Peters gibt zu bedenken, dass die klare Erwartungshandlung des Landes sei, das gesamte Gebiet entwickeln zu müssen und es nur geringe Abweichungsmöglichkeiten davon gibt. Deshalb bittet Ratsherr Peters die Verwaltung und das Ministerium miteinander ins Gespräch zu gehen, um von dieser Größenordnung wegzukommen.

 

Herr Kloidt bittet Ratsherrn Peters zwischen „Erwartungshaltung“ und „Verpflichtung“ zu unterscheiden, wobei die Erwartungshaltung des Ministeriums klar definiert ist.

 

Bürgermeister Bommers ergänzt dazu, dass auch er mit der Ministerin im Gespräch sei und erklärt, dass die „Erwartungshaltung“ eindeutig ist und demnach die Entwicklung der 37 ha laut Ratsbeschluss aus dem Jahr 2019 eingehalten werden soll. Es geht nicht darum, dass der Kommune die Handlungsfähigkeit und die Entscheidungshoheit genommen werden soll, sondern wenn die Kommune sich entscheidet, nichts von den Planungen umsetzen zu wollen, die Kommune auf den bisherigen bereits investierten Kosten sitzenbleiben würde. Deshalb empfiehlt Bürgermeister Bommers die Verhandlungen fortzuführen, da die Rahmenbedingen dafür ganz klar definiert sind.

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU        ( 7 )

7

 

FDP           ( 2 )

2

 

Bündnis 90 / Die Grünen       (2)

2

 

GRÜN-alternativ Meerbusch    (2)

2

 

 

SPD          ( 2 )

2

UWG / Freie Wähler       ( 1 )

1

 

Die Fraktion   (1)

1

 

Gesamt:     ( 17 )

5

12

0

 

Mehrheitlich abgelehnt