Beschluss:

 

Der Rat beschließt:

 

  1. Die Anteile der Allgemeinheit an den einzelnen Straßengruppen werden wie folgt festgesetzt:

 

a)  Anliegerstraßen                                                        2 %

b)  Fußgängerzonen                                                     67 %

c)  Innerörtliche Straßen                                               21 %

d)  Überörtliche Straßen                                                30 %

 

  1. Bei der Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren für Anliegerstraßen und Fußgängerzonen wird die Überdeckung aus dem Betriebsergebnis 2010 mit den noch verbleibenden 50% kostenmindernd in die Kalkulation 2013 vorgetragen. Der Vortrag beläuft sich für die Anliegerstraßen auf 7.981,85 € und für die Fußgängerzonen auf 1.702,93 €.

Bei der Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren für die inner- und überörtlichen Straßen werden die bisher nicht verwendeten 60% des negativen Betriebsergebnisses 2010 kostenerhöhend in die Kalkulation 2013 vorgetragen. Der Vortrag beläuft sich für die innerörtlichen Straßen auf –89.550,07 € und für die überörtlichen Straßen auf -38.963,61 €.

 

  1. Die Gebührensätze je Meter Grundstücksseite werden wie folgt festgesetzt:

 

a)  Anliegerstraßen                                                 1,36 €/m              (2012:   1,00 €/m)

b)  Fußgängerzonen                                                6,95 €/m              (2012:   8,17 €/m)

c)  Innerörtliche Straßen                                          5,99 €/m              (2012:   5,52 €/m)

d)  Überörtliche Straßen                                          5,91 €/m              (2012:   5,43 €/m)

 

 

 

  1. Die als Anlage beigefügte XXXIV. Änderungssatzung und die zugehörigen Änderungen zum Straßenverzeichnis werden beschlossen.

Die Gebührenkalkulation wird Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

21

 

 

FDP

 

 

11

SPD

 

7

 

Bündnis 90 / Die Grünen

7

 

 

UWG

2

 

 

Zentrum

1

 

 

Fraktionslos

1

 

 

Bürgermeister

1

 

 

Gesamt

33

7

11