Beschluss:
Der Rat beschließt:
- Die Anteile der Allgemeinheit an den
einzelnen Straßengruppen werden wie folgt festgesetzt:
a) Anliegerstraßen 2
%
b) Fußgängerzonen 67
%
c) Innerörtliche
Straßen 21
%
d) Überörtliche
Straßen 30
%
- Bei der Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren für
Anliegerstraßen und Fußgängerzonen wird die Überdeckung aus dem
Betriebsergebnis 2010 mit den noch verbleibenden 50% kostenmindernd in die
Kalkulation 2013 vorgetragen. Der Vortrag beläuft sich für die
Anliegerstraßen auf 7.981,85 € und für die Fußgängerzonen auf
1.702,93 €.
Bei der Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren
für die inner- und überörtlichen Straßen werden die bisher nicht verwendeten
60% des negativen Betriebsergebnisses 2010 kostenerhöhend in die Kalkulation
2013 vorgetragen. Der Vortrag beläuft sich für die innerörtlichen Straßen auf
–89.550,07 € und für die überörtlichen Straßen auf -38.963,61 €.
- Die Gebührensätze je Meter Grundstücksseite
werden wie folgt festgesetzt:
a) Anliegerstraßen 1,36
€/m (2012: 1,00 €/m)
b) Fußgängerzonen 6,95
€/m (2012: 8,17 €/m)
c) Innerörtliche
Straßen 5,99
€/m (2012: 5,52 €/m)
d) Überörtliche
Straßen 5,91
€/m (2012: 5,43 €/m)
- Die als Anlage beigefügte
XXXIV. Änderungssatzung und die zugehörigen Änderungen zum
Straßenverzeichnis werden beschlossen.
Die Gebührenkalkulation wird Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
21 |
|
|
FDP |
|
|
11 |
SPD |
|
7 |
|
Bündnis 90 /
Die Grünen |
7 |
|
|
UWG |
2 |
|
|
Zentrum |
1 |
|
|
Fraktionslos |
1 |
|
|
Bürgermeister |
1 |
|
|
Gesamt |
33 |
7 |
11 |