Beschluss:
Der Rat der Stadt
Meerbusch wählt Herrn Andreas Apsel gemäß § 71 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) mit Wirkung vom 01. Januar 2023 für die Dauer von
8 Jahren zum Technischen Beigeordneten der Stadt Meerbusch.
Der Rat der Stadt
Meerbusch bestellt Herrn Andreas Apsel des Weiteren gemäß § 68 Abs. 1 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) zum allgemeinen
Vertreter des Bürgermeisters und beschließt, ihn in eine Planstelle der
Besoldungsgruppe B3 LBesG NRW einzuweisen. Gemäß § 3 der Hauptsatzung führt der
allgemeine Vertreter des Bürgermeisters die Bezeichnung „Erster Beigeordneter“.
Abstimmungsergebnis:
Ja-
Stimmen 46
Nein-Stimmen 4
Enthaltungen 4
Die
Wahl erfolgt in geheimer Abstimmung.
Ratsherr Neuhausen und Ratsfrau Neukirchen werden vom Rat zu Stimmauszählenden bestimmt.